Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Von kommenden Montag an können sich die Gotteshäuser wieder füllen
STUTTGART (dpa/KNA) - Gläubige im Südwesten können vom 4. Mai an wieder Gottesdienste feiern. „Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist es wichtig, dass Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen unter Maßgabe der Hygienevorgaben wieder geöffnet werden“, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart. Zuvor war der 10. Mai als Starttermin im Gespräch gewesen. Der württembergische Landesbischof Frank Otfried July sagte, es sei schön, nun wieder „sichtbare Gemeinschaft erleben zu dürfen“.
Die Einigung der Landesregierung mit den Vertretern der christlichen Kirchen, der Israelitischen Religionsgemeinschaften und der Islamverbände vom Dienstagabend sieht etliche Auflagen für den Wiedereinstieg in das religiöse Leben vor. So soll es begrenzte Besucherzahlen in Kirchen, Synagogen oder Moscheen geben. Dabei wird aber nicht wie in anderen Bundesländern eine maximal erlaubte Zahl von Besuchern vorgeschrieben. Eine Obergrenze der jeweiligen Kapazität ergibt sich aus dem Mindestabstand von 1,5 Metern. Bei diesem Mindestabstand können an Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien bis zu 100 Gläubige teilnehmen. Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmern. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Für die Gläubigen sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Für jeden Gottesdienstund Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept notwendig. Die Religionsgemeinschaften können auch striktere Regelungen erlassen.
Nach einem für heute geplanten Gespräch der Länder mit der Bundesregierung zur Aufhebung der Gottesdienstverbote sollen nun detaillierte Regeln erarbeitet und veröffentlicht werden. Die Kirchengemeinden benötigten Zeit, um die Regeln an die Umstände vor Ort anzupassen. Zugleich soll es vielerorts auch weiterhin Online-Gottesdienste geben. Im Zuge der aktuellen Lockerungen der CoronaAuflagen ist bundesweit eine schrittweise Rückkehr zu öffentlichen Gottesdiensten geplant. In Baden-Württemberg hatte das Land am 21. März alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Feiern bis auf Weiteres verboten.