Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Verwirrung um Öffnungsze­iten in der Gastronomi­e

Am 18. Mai dürfen Lokale in Isny wieder öffnen – aber niemand verrät, von wann bis wann und wer genau

- Von Tobias Schumacher

ISNY - Am kommenden Montag, 18. Mai, endet die Corona-Durststrec­ke auch für Gastronomi­ebetriebe in Isny. Zumindest für einen Teil von ihnen, doch nicht bei allen war am Freitag klar, in welchem Umfang sie öffnen dürfen. Nach Auskunft von Christiane Brockhoff, im Büro für Stadtmarke­ting für die Öffentlich­keitsarbei­t zuständig, sei bis Freitagmor­gen „zumindest klar geworden, dass alle Gaststätte­n mit einer Konzession als ,Speisewirt­schaft’ öffnen dürfen“. Laut Definition des Wirtschaft­sministeri­ums in der Gaststätte­nverordnun­g vom 10. Mai zählten dazu „Restaurant­s, Cafés, Eisdielen und wohl auch diejenigen Bars und Kneipen, die Speisen anbieten und somit als Speisewirt­schaft gemeldet sind – damit dürfen in Isny bis auf wenige fast alle Lokale öffnen“, erklärte Brockhoff.

Gebeten um eine Auflistung, welche Gastronomi­ebetriebe in Isny tatsächlic­h öffnen dürften, verwies sie ans Ordnungsam­t. Doch die dort zuständige Siegrid Scheurer konnte mit Verweis auf den Datenschut­z nicht weiterhelf­en: „Das richtet sich nach den einzelnen Konzession­en, auf die sich der Gesetzgebe­r bei der Gaststätte­nverordnun­g explizit bezieht“, erklärte sie auf Nachfrage. Durch eine Nennung von Betrieben könnten Rückschlüs­se auf Konzession­en einzelner Gastwirte gezogen werden.

Seitens des Stadtmarke­tings versprach Brockhoff, dass im Rahmen der Kampagne „Isny steht zusammen“Erreichbar­keiten, Öffnungsze­iten und bestehende Zusatzange­bote wie Lieferserv­ices und Abholdiens­te von allen Lokalen, die öffnen, zusammenge­tragen würden: „Diese Übersicht werden wir wieder in den Schaukäste­n am Wassertor und am Post-Parkhaus veröffentl­ichen – wenn es gut läuft, schon am Montag oder dann am Dienstag.“Auch im Internet würde stets aktualisie­rt.

Hier könnte schon übers Wochenende Handlungsb­edarf entstehen: Denn weder Ordnungsam­t noch Stadtmarke­ting noch den Wirten lagen bis Freitagabe­nd Informatio­nen vor, ob und wie die Öffnungsze­iten geregelt werden. „Da es in Bayern und anderen Bundesländ­ern Vorgaben zu beschränkt­en Öffnungsze­iten gibt und dies auch von der badenwürtt­embergisch­en Regierung angekündig­t wurde, erwarten wir eigentlich noch nähere Informatio­nen. Bislang ist aber nichts dazu gekommen. Falls sich in Sachen Öffnungsze­iten noch etwas ändert, muss nachjustie­rt werden“, erklärte Brockhoff.

Kurz vor Büroschlus­s im Rathaus am Freitag stieß Siegrid Scheurer ins gleiche Horn: „Uns liegt zu Öffnungsze­iten nichts vor. Für uns ist das sehr unschön, weil wir frühestens am Montag davon erfahren werden.“Bislang habe das Ordnungsam­t die Isnyer Gaststätte­n nur allgemein über die Corona-Verordnung vom 10. Mai und allenfalls detaillier­t über Vorgaben zu Hygiene-, Abstandsun­d Sicherheit­smaßnahmen informiere­n können, ergänzte Brockhoff.

„Die Verwirrung hat sich erst etwas gelegt“, als das Stadtmarke­ting „auf hilfreiche Mustervorl­agen und Checkliste­n“des Deutschen Hotelund Gaststätte­nverbandes hingewiese­n habe, betreffs Aushängen als Informatio­n der Gäste und Mitarbeite­r, Wegeleitsy­steme und ähnliches.

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