Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Mobilfunkmast: Nur eine Frage der Höhe
Funkturm in Hilpertshofen kommt trotz Bedenken – Räte fühlen sich wie „Stimmvieh“
KISSLEGG - Seit rund eineinhalb Jahren steht in Hilpertshofen an der A96 ein mobiler Funksendemast und versorgt die Autofahrer und umliegenden Siedlungen mit mobilem Internet. Jetzt plant die Deutsche Funkturm GmbH an gleicher Stelle die Errichtung eines 40 Meter hohen, stationären Funkturms, der das Mobilfunknetz der Deutschen Telekom entlang der A96 nach Aussagen des Unternehmens ergänzen wird. Welche Forderungen der Gemeinderat an das Vorhaben stellt und warum er den Bau trotz Bedenken nicht verhindern könnte.
Die Errichtung eines Funkturms wird immer kontrovers diskutiert, so auch in Kißlegg. Mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Verschandlung der Natur sind in der Waltershofener und Kißlegger Bevölkerung die beiden größten Kritikpunkte am geplanten Bau eines 40,05 Meter hohen Schleuderbetonmastens mit zwei Plattformen an der Südwestseite der A96. Der Mast soll den mobilen Turm an selber Stelle ersetzen und langfristig für Netzsicherheit auf der Autobahn bis zum nächsten Funkturm auf Höhe Sigrazhofen sorgen. Sowohl die Räte im Kißlegger Gemeinderat, als auch der Waltershofener Ortschaftsrat haben ihre Bedenken angemeldet und Forderungen an das Projekt gestellt.
Der Ortschaftsrat setzt sich für eine Reduktion der Höhe des Turms auf 30 Meter ein und von Seiten der CDU-Fraktion im Gemeinderat wurde die Aufnahme eines Passus zum vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Beschuss des Gemeinderats gefordert. Dass der Funkturm trotz dieser Bedenken aller Voraussicht nach ohnehin errichtet wird, sorgt jedoch für Frust unter den Räten. Denn der kommunalen Verwaltung fehlen die rechtlichen
Mittel, um den Bau grundsätzlich zu verhindern,
„Es ist eines dieser Themen, wo wir mit unseren Entscheidungen Verantwortung für etwas tragen sollen, wo wir eigentlich gar keinen Spielraum haben“, fasst Bürgermeister Dieter Krattenmacher die Situation noch einmal zusammen. Da ein leistungsfähiges Mobilfunknetz mit einem schnellen mobilen Internetzugang heutzutage zur Grundversorgung der Bevölkerung gehört, gilt die Errichtung eines Funkturmes im Außenbereich laut Paragraf 35 Absatz 1 des Baugesetzes als rechtlich zulässiges „privilegiertes Bauvorhaben“. In einem solchen Fall könne die Gemeinde nur noch versuchen mit Appellen an die ausführenden Baufirmen das „wie“zu beeinflussen, nicht mehr das „ob“.
Lediglich bei der ursprünglichen Suche nach einem Standort können Gemeinden aktiv Einfluss nehmen. Dies sei laut Krattenmacher vor zehn Jahren der Fall gewesen, als man den Bau auf einem Grundstück des Zweckverbands Ikowa abgelehnt habe. Daraufhin habe sich das Unternehmen
mit einem privaten Grundstückseigentümer geeinigt und den mobilen Turm errichtete.
Der Bürgermeister reagierte mit seinen Ausführungen auf die von Gemeinderat Martin Müller geäußerte Kritik, dass die Räte in solchen Fällen „reines Stimmvieh“seien, die über das Thema zwar reden, mit ihren Entscheidungen aber keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens hätten. Zwar wurden die beiden zuvor genannten Forderungen zur Höhe und dem Gesundheitsschutz daraufhin in den Beschluss des Gemeinderats, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, aufgenommen, diese seien laut Krattenmacher allerdings nur als Appelle an das ausführende Unternehmen zu verstehen.
„Diese Appelle sind unsere einzige Möglichkeit jetzt noch im Kleinen Einfluss zu nehmen und es gibt Beispiele, dass Unternehmen solchen Appellen gefolgt sind.“Dies werde aber nur passieren, soweit die Höhenreduktion aus technischer und funktionaler Sicht auch Sinn macht, so der Bürgermeister weiter.
Auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung erklärte die Deutsche Funkturm GmbH daraufhin, dass die Höhe eines Mobilfunkstandorts von mehreren Faktoren, wie beispielsweise der Topografie, abhänge. „Um das Versorgungsziel optimal zu erreichen, planen wir einen 40 Meter hohen Schleuderbetonmast. Reduzierungen in der Höhe des Standortes haben Auswirkungen auf den Versorgungsgrad“, so ein Sprecher des Unternehmens. Konkrete Aussagen zum geplanten Turm in Hilpertshofen wollte das Unternehmen jedoch nicht machen, da der Standort sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren befindet.
Sicher scheint folglich zu sein, dass der neue Mobilfunkmast an der A96 kommen wird. Die Frage ist nur, wie hoch er wird.