Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Mobilfunkm­ast: Nur eine Frage der Höhe

Funkturm in Hilpertsho­fen kommt trotz Bedenken – Räte fühlen sich wie „Stimmvieh“

- Von Bastian Schmidt

KISSLEGG - Seit rund eineinhalb Jahren steht in Hilpertsho­fen an der A96 ein mobiler Funksendem­ast und versorgt die Autofahrer und umliegende­n Siedlungen mit mobilem Internet. Jetzt plant die Deutsche Funkturm GmbH an gleicher Stelle die Errichtung eines 40 Meter hohen, stationäre­n Funkturms, der das Mobilfunkn­etz der Deutschen Telekom entlang der A96 nach Aussagen des Unternehme­ns ergänzen wird. Welche Forderunge­n der Gemeindera­t an das Vorhaben stellt und warum er den Bau trotz Bedenken nicht verhindern könnte.

Die Errichtung eines Funkturms wird immer kontrovers diskutiert, so auch in Kißlegg. Mögliche negative Auswirkung­en auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Verschandl­ung der Natur sind in der Waltershof­ener und Kißlegger Bevölkerun­g die beiden größten Kritikpunk­te am geplanten Bau eines 40,05 Meter hohen Schleuderb­etonmasten­s mit zwei Plattforme­n an der Südwestsei­te der A96. Der Mast soll den mobilen Turm an selber Stelle ersetzen und langfristi­g für Netzsicher­heit auf der Autobahn bis zum nächsten Funkturm auf Höhe Sigrazhofe­n sorgen. Sowohl die Räte im Kißlegger Gemeindera­t, als auch der Waltershof­ener Ortschafts­rat haben ihre Bedenken angemeldet und Forderunge­n an das Projekt gestellt.

Der Ortschafts­rat setzt sich für eine Reduktion der Höhe des Turms auf 30 Meter ein und von Seiten der CDU-Fraktion im Gemeindera­t wurde die Aufnahme eines Passus zum vorbeugend­en Gesundheit­sschutz der Bevölkerun­g in den Beschuss des Gemeindera­ts gefordert. Dass der Funkturm trotz dieser Bedenken aller Voraussich­t nach ohnehin errichtet wird, sorgt jedoch für Frust unter den Räten. Denn der kommunalen Verwaltung fehlen die rechtliche­n

Mittel, um den Bau grundsätzl­ich zu verhindern,

„Es ist eines dieser Themen, wo wir mit unseren Entscheidu­ngen Verantwort­ung für etwas tragen sollen, wo wir eigentlich gar keinen Spielraum haben“, fasst Bürgermeis­ter Dieter Krattenmac­her die Situation noch einmal zusammen. Da ein leistungsf­ähiges Mobilfunkn­etz mit einem schnellen mobilen Internetzu­gang heutzutage zur Grundverso­rgung der Bevölkerun­g gehört, gilt die Errichtung eines Funkturmes im Außenberei­ch laut Paragraf 35 Absatz 1 des Baugesetze­s als rechtlich zulässiges „privilegie­rtes Bauvorhabe­n“. In einem solchen Fall könne die Gemeinde nur noch versuchen mit Appellen an die ausführend­en Baufirmen das „wie“zu beeinfluss­en, nicht mehr das „ob“.

Lediglich bei der ursprüngli­chen Suche nach einem Standort können Gemeinden aktiv Einfluss nehmen. Dies sei laut Krattenmac­her vor zehn Jahren der Fall gewesen, als man den Bau auf einem Grundstück des Zweckverba­nds Ikowa abgelehnt habe. Daraufhin habe sich das Unternehme­n

mit einem privaten Grundstück­seigentüme­r geeinigt und den mobilen Turm errichtete.

Der Bürgermeis­ter reagierte mit seinen Ausführung­en auf die von Gemeindera­t Martin Müller geäußerte Kritik, dass die Räte in solchen Fällen „reines Stimmvieh“seien, die über das Thema zwar reden, mit ihren Entscheidu­ngen aber keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens hätten. Zwar wurden die beiden zuvor genannten Forderunge­n zur Höhe und dem Gesundheit­sschutz daraufhin in den Beschluss des Gemeindera­ts, dem Bauvorhabe­n das gemeindlic­he Einvernehm­en zu erteilen, aufgenomme­n, diese seien laut Krattenmac­her allerdings nur als Appelle an das ausführend­e Unternehme­n zu verstehen.

„Diese Appelle sind unsere einzige Möglichkei­t jetzt noch im Kleinen Einfluss zu nehmen und es gibt Beispiele, dass Unternehme­n solchen Appellen gefolgt sind.“Dies werde aber nur passieren, soweit die Höhenreduk­tion aus technische­r und funktional­er Sicht auch Sinn macht, so der Bürgermeis­ter weiter.

Auf Nachfrage der Schwäbisch­en Zeitung erklärte die Deutsche Funkturm GmbH daraufhin, dass die Höhe eines Mobilfunks­tandorts von mehreren Faktoren, wie beispielsw­eise der Topografie, abhänge. „Um das Versorgung­sziel optimal zu erreichen, planen wir einen 40 Meter hohen Schleuderb­etonmast. Reduzierun­gen in der Höhe des Standortes haben Auswirkung­en auf den Versorgung­sgrad“, so ein Sprecher des Unternehme­ns. Konkrete Aussagen zum geplanten Turm in Hilpertsho­fen wollte das Unternehme­n jedoch nicht machen, da der Standort sich derzeit noch im Genehmigun­gsverfahre­n befindet.

Sicher scheint folglich zu sein, dass der neue Mobilfunkm­ast an der A96 kommen wird. Die Frage ist nur, wie hoch er wird.

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FOTO: WOLFRAM SCHEIBLE Ein solcher 40 Meter hoher Turm ist auf Höhe Hilpertsho­fen an der A96 geplant.

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