Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Diebesbande muss sich verantworten
Darum wird die Verhandlung am Amtsgericht Wangen auf Ende November vertagt – Elektronikgeschäfte in Leutkirch und Isny betroffen
WANGEN/LEUTKIRCH - In der Stadthalle Wangen hat unlängst eine Hauptverhandlung ihren Anfang genommen, deren Folgeprozess Ende November stattfinden soll. Im ersten Teil wurde den drei Angeklagten, darunter einer Frau, vorgeworfen, dass sie in gemeinsamer Sache mehrere Diebstähle in Kaufhäusern unterschiedlicher Städte begangen haben sollen.
Neben den drei Angeklagten befanden sich an drei auf Abstand gestellten Tischen, durch eine Plexiglasscheibe getrennt, noch jeweils eine Übersetzerin für die rumänische Sprache und zwei Rechtsanwälte. Einer der Angeklagten kam aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg.
Dem Richter sitzen zwei Schöffen zur Seite. Auf den Zuschauerstühlen sitzen zahlreiche Familienmitglieder, die den drei Verurteilten angehören. Die Verlesung der Taten durch den Staatsanwalt, die jedem
Einzelnen der Angeklagten geschuldet sind, nehmen einige Zeit in Anspruch.
Die erste Tat sollen die drei kurz vor Weihnachten 2018 in einem Technikwarenhaus in Wangen begangen haben. Dort soll einer der drei Angeklagten zwei Mobiltelefone sowie eine Lautsprechereinheit aus dem Schrank genommen haben. Die beiden anderen haben ihm dafür laut Anklage Rückendeckung gegeben. In einem Karton legte er die Ware auf die zusammengeschobenen Einkaufswagen vor dem Eingang, außerhalb des Marktes.
Dort nahmen die beiden Komplizen demnach die Ware an sich und entfernten sich, ohne die Geräte zu bezahlen. Im April und Mai 2019 agierten die drei Angeklagten auf dieselbe Weise noch in weiteren Elektronikgeschäften in Isny und Leutkirch. Dabei standen Mobiltelefone, Tablets und Laptops auf ihrer Liste für Diebesgut, so die Staatsanwaltschaft. Unter den Anklagepunkten befand sich auch räuberischer
Diebstahl. In einer Parfümerie in Leutkirch habe ein Ladenbesitzer, der sein Geschäft einen Stock höher in Sichtweite hat, beobachtet, wie einer der beiden Angeklagten zwei Testflacons eines Männerparfums sowie eine rote Daunenjacke der Firma Tommy Hilfiger, langsam in seinem Rucksack verschwinden ließ, nachdem er die Sicherheitsetiketten entfernt hatte.
„Ich habe gesehen, wie die Jacke immer kleiner wurde und im Rucksack verschwand“, sagte der Kaufmann, der im Zeugenstand saß. Er habe auch gesehen, dass sein Komplize, mit dem er später die Flucht ergriff, während dieser Aktion mit der Verkäuferin geredet habe, um sie abzulenken.
Der Zeuge sei daraufhin den beiden hinterher und habe sie angesprochen. „Sie liefen einfach weiter. Einer hielt schließlich an und hat mich weggestoßen“, so der Zeuge. Auch mit der Tasche in der sich die Jacke befand, habe er zugeschlagen. Der Kaufmann bekam sie zum Greifen, wollte die Jacke „retten“. „Erkennen Sie einen der Angeklagten hier wieder?“, wollte der Richter wissen. „Einen ja, den zweiten nicht“, war die Antwort.
Ein Polizist, der bei einer Hausdurchsuchung bei einem der Angeklagten anwesend war, wurde in den Zeugenstand gerufen. Dort hätten die Beamten neben Diebesgut noch einen Schlagring gefunden. „Hatten Sie einen Durchsuchungsbeschluss?“, wollte der Rechtsanwalt des Betroffenen wissen. Die Inspektion sei freiwillig mit Erlaubnis des Angeklagten erfolgt, so der Polizist. „Welche Sprache haben Sie gesprochen?“, fragte der Rechtsanwalt noch.
Der damals 15-jährige Junge habe übersetzt. „Hat er auch die Rechtsbelehrung übersetzt?“, wollte der Anwalt noch vom Zeugen wissen. „Die hat er auch so verstanden“, war die Antwort. Daraufhin stellte der Anwalt noch einen Antrag zu einer weiteren Beweisaufnahme, indem er Namen und Dienstgrad sämtlicher Beamten
verlangte, die der Durchsuchung beigewohnt haben, um diese zu einem anderen Zeitpunkt in den Zeugenstand zu holen. Nach Beratung durch Richter und Schöffen wurde dieser Antrag jedoch abgelehnt.
Der Junge, der damals für seinen Vater übersetzte, befand sich im Zuschauerraum. Zwar hat er die ganze Verhandlung mitbekommen, wurde auf Bitte des Anwalts hin dennoch am Schluss der Verhandlung in den Zeugenstand gerufen. Trotz der Verwandtschaft zum Angeklagten sagte der junge Mann aus. „Der Vater ist in mein Zimmer gekommen und hat gesagt, dass er nicht weiß, was die von ihm wollen und ob ich übersetzen kann“, so der Zeuge. Aber er wisse nicht mehr, was der Inhalt war, dafür sei es schon zu lange her.
Mit der Zeugenaussage des Sohnes für den Vater endete der erste Prozesstag nach vier Verhandlungsstunden. Für die Fortsetzung hat das Gericht den 30. November anberaumt.