Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Illegale Bestellungen von Drogen enden mit Freiheitsstrafe
Mann aus dem Raum Isny hatte über das Darknet Betäubungsmittel bestellt
WANGEN/ISNY - Ein junger Mann aus dem Raum Isny, der mehrmals über das Darknet verschiedene Arten von Betäubungsmitteln bestellte und per Post geliefert bekam, wurde vor dem Amtsgericht Wangen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.
„Das war eine Zeit, da habe ich das gar nicht auf dem Schirm gehabt, dass das was ich tue, illegal ist“, sagte der Angeklagte, als er vom Richter das Wort bekam. Er habe bis jetzt gebraucht, den richtigen Weg zu finden. Die Taten räumte der junge Mann in vollem Umfang ein. Zunächst bestellte er im Mai 2018 über das Darknet von einem Dealer aus Holland knapp 20 Gramm Amphetamine. Als das Päckchen das Bundesgebiet erreichte, sei es beim Postamt in Köln entdeckt und sichergestellt worden, hieß es in der Anklageschrift. Weitere Lieferungen, die neben Amphetamin auch Heroin und Dopingmittel enthielten, wurden dem Angeklagten regelmäßig per Post zugestellt. Wenn die Rauschmittel sich dem Ende zuneigten, habe er wieder neue bestellt, also circa ein Mal im Monat, sagte der Angeklagte. Immer wieder sei er in einer Entgiftungskur gewesen, die erste 2015. Zweimal habe er eine Langzeittherapie gemacht. Zwar habe er immer bis zum Ende durchgehalten, „aber ohne Aussicht auf eine Perspektive bin ich nach zwei bis drei Wochen wieder rückfällig geworden“, erklärte der 28-jährige Mann dem Richter. Die Ausbildung brach der junge Mann ab. Nach dem Zivildienst habe er mehrere Gelegenheitsjobs gehabt. Bei der letzten Stelle habe er so sehr Rücken- und Magenschmerzen bekommen, dass er kündigen musste. „Da wurde ich dann richtig süchtig und konnte bis vor Kurzem nicht mehr richtig Fuß fassen“, sagte der Angeklagte.
Seit Anfang November befände er sich das erste Mal in einem Substitutionsprogramm. Dafür müsse er täglich vor 12 Uhr nach Ravensburg in eine Apotheke und an Ort und Stelle das Medikament einnehmen. Ein vom Verteidiger dem Gericht übergebenes Attest beinhaltet, dass der Angeklagte unter anderem an einer multiplen Persönlichkeitsstörung leidet sowie dem Borderline-Syndrom. Laut des Bundeszentralregisters wurde der Angeklagte 2017 verurteilt wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Dafür bekam er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von vier Jahren.
Der Staatsanwalt sah zugunsten des Angeklagten, dass er vollauf geständig war und die Taten auch einige Zeit zurücklägen. Jedoch „hat er trotz zahlreicher Entgiftungen und den beiden Langzeittherapien bis Ende Oktober diesen Jahres nicht gezeigt, dass er von Drogen absehen wird“, sagte der Staatsanwalt. Daher plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung.
Der Verteidiger stimmte zwar mit der Dauer der Freiheitsstrafe überein, jedoch kam ihm diese nur mit einer Bewährung in Frage. „Ja, mein Mandant ist immer wieder rückfällig geworden“, sagte er. Aber das Substitutionsprogramm hätte schon längst gemacht werden sollen. Nun sei sein Mandant auf bestem Wege, Struktur in sein Leben zu bekommen.
Bewährung ja oder nein. Auch der Richter entschied sich für Letzteres. Er sähe keine positive Sozialprognose für den Angeklagten. „Keine Therapie hat bisher zum Erfolg geführt, dazu kommen die verschiedenen psychischen Erkrankungen“. Darüber hinaus sei der junge Mann einschlägig vorbestraft. Diese Tatsachen veranlassten daher auch den Richter eine solche Entscheidung zu treffen.