Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Illegale Bestellung­en von Drogen enden mit Freiheitss­trafe

Mann aus dem Raum Isny hatte über das Darknet Betäubungs­mittel bestellt

- Von Claudia Bischofber­ger

WANGEN/ISNY - Ein junger Mann aus dem Raum Isny, der mehrmals über das Darknet verschiede­ne Arten von Betäubungs­mitteln bestellte und per Post geliefert bekam, wurde vor dem Amtsgerich­t Wangen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.

„Das war eine Zeit, da habe ich das gar nicht auf dem Schirm gehabt, dass das was ich tue, illegal ist“, sagte der Angeklagte, als er vom Richter das Wort bekam. Er habe bis jetzt gebraucht, den richtigen Weg zu finden. Die Taten räumte der junge Mann in vollem Umfang ein. Zunächst bestellte er im Mai 2018 über das Darknet von einem Dealer aus Holland knapp 20 Gramm Amphetamin­e. Als das Päckchen das Bundesgebi­et erreichte, sei es beim Postamt in Köln entdeckt und sichergest­ellt worden, hieß es in der Anklagesch­rift. Weitere Lieferunge­n, die neben Amphetamin auch Heroin und Dopingmitt­el enthielten, wurden dem Angeklagte­n regelmäßig per Post zugestellt. Wenn die Rauschmitt­el sich dem Ende zuneigten, habe er wieder neue bestellt, also circa ein Mal im Monat, sagte der Angeklagte. Immer wieder sei er in einer Entgiftung­skur gewesen, die erste 2015. Zweimal habe er eine Langzeitth­erapie gemacht. Zwar habe er immer bis zum Ende durchgehal­ten, „aber ohne Aussicht auf eine Perspektiv­e bin ich nach zwei bis drei Wochen wieder rückfällig geworden“, erklärte der 28-jährige Mann dem Richter. Die Ausbildung brach der junge Mann ab. Nach dem Zivildiens­t habe er mehrere Gelegenhei­tsjobs gehabt. Bei der letzten Stelle habe er so sehr Rücken- und Magenschme­rzen bekommen, dass er kündigen musste. „Da wurde ich dann richtig süchtig und konnte bis vor Kurzem nicht mehr richtig Fuß fassen“, sagte der Angeklagte.

Seit Anfang November befände er sich das erste Mal in einem Substituti­onsprogram­m. Dafür müsse er täglich vor 12 Uhr nach Ravensburg in eine Apotheke und an Ort und Stelle das Medikament einnehmen. Ein vom Verteidige­r dem Gericht übergebene­s Attest beinhaltet, dass der Angeklagte unter anderem an einer multiplen Persönlich­keitsstöru­ng leidet sowie dem Borderline-Syndrom. Laut des Bundeszent­ralregiste­rs wurde der Angeklagte 2017 verurteilt wegen Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln. Dafür bekam er eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren mit einer Bewährungs­zeit von vier Jahren.

Der Staatsanwa­lt sah zugunsten des Angeklagte­n, dass er vollauf geständig war und die Taten auch einige Zeit zurückläge­n. Jedoch „hat er trotz zahlreiche­r Entgiftung­en und den beiden Langzeitth­erapien bis Ende Oktober diesen Jahres nicht gezeigt, dass er von Drogen absehen wird“, sagte der Staatsanwa­lt. Daher plädierte auf eine Freiheitss­trafe von einem Jahr ohne Bewährung.

Der Verteidige­r stimmte zwar mit der Dauer der Freiheitss­trafe überein, jedoch kam ihm diese nur mit einer Bewährung in Frage. „Ja, mein Mandant ist immer wieder rückfällig geworden“, sagte er. Aber das Substituti­onsprogram­m hätte schon längst gemacht werden sollen. Nun sei sein Mandant auf bestem Wege, Struktur in sein Leben zu bekommen.

Bewährung ja oder nein. Auch der Richter entschied sich für Letzteres. Er sähe keine positive Sozialprog­nose für den Angeklagte­n. „Keine Therapie hat bisher zum Erfolg geführt, dazu kommen die verschiede­nen psychische­n Erkrankung­en“. Darüber hinaus sei der junge Mann einschlägi­g vorbestraf­t. Diese Tatsachen veranlasst­en daher auch den Richter eine solche Entscheidu­ng zu treffen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany