Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Wirte müssen Kunden mit Essen abweisen
Wer sich einen Imbiss auf die Hand holt, darf das nicht vor dem Restaurant konsumieren
RAVENSBURG - Fein essen gehen ist momentan tabu. Trotzdem kann man sich in vielen Restaurants und Imbissen in der Stadt mit Sandwiches, Kuchen oder Currywurst zum Mitnehmen eindecken – ein Kompromiss, da Gaststätten aufgrund der CoronaVerordnung derzeit geschlossen sind. Deshalb stellen viele Wirte einen Abhol- und Lieferservice auf die Beine. Wie aber geht das Ordnungsamt mit Leuten um, die ihr Takeaway nicht weit genug weg vom Lokal verzehren?
Vor Kurzem hatte es in Friedrichshafen Ärger mit der Polizei gegeben, weil Gäste ein Bier vor einer Pizzeria getrunken haben. Um Ähnliches zu verhindern, hat VeitsburgWirt Christian Ott den Bereich um die Ausflugsgaststätte vorsorglich mit Absperrband markiert. Und ein Schild mit dem Hinweis drangehängt, dass in diesem Bereich sowie im Umkreis von 50 Metern „bei uns gekaufte Speisen und Getränke nicht konsumiert werden dürfen“. Einzige Ausnahme: Wer im Wohnmobil vorfährt und sich zwei Tage vorher angemeldet hat, bekommt von Ott das Essen im eigenen Gefährt serviert.
Alfred Oswald, Pressesprecher der Stadt Ravensburg, bestätigt auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“, dass entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung nur AußerHaus-Verkauf sowie Abhol- und Lieferservice gestattet sind. Das bedeute konkret: „Einrichtungen zum Verweilen beziehungsweise zum Verzehr an Ort und Stelle dürfen nicht angeboten werden.“
So haben denn auch die meisten Wirte in der Stadt ebenso wie Ott auf der Veitsburg ihre Tische und Bänke entweder ganz abgebaut oder zusammengeklappt und abgeschlossen. Trotzdem kommt es hin und wieder mal vor, dass sich jemand mit seiner Waffel oder seinem Kaffee an einen der beiden Stehtische vor der Riva-Bar in der Herrenstraße stellt, die sich eigentlich nur wegen des Desinfektionsmittels dort befinden. Dann macht Wirt Andreas Reck die Gäste freundlich darauf aufmerksam, dass das momentan nicht erlaubt ist – und verweist auf die Bänke an der Liebfrauenkirche. Der Takeaway-Service lohne sich zwar „vielleicht nicht finanziell“, so Reck. Aber es sei nicht zu unterschätzen, „wie viel es langfristig bringt, nicht von der Bildfläche zu verschwinden“. Selten sei die Nähe zu den Stammkunden größer gewesen.
Auch das To-go-Angebot von Pano und Lilly Ginger in der Bachstraße lohnt sich laut Inhaber Thomas Walser nur bedingt: Es sei nicht gewinnbringend, doch zumindest kostendeckend – vor allem aber müsse man „wenigstens präsent sein“. Weil die gesamte Außenbestuhlung zusammengeklappt sei, empfiehlt auch er den Kunden die nächstgelegenen öffentlichen Bänke, sofern sie ihre Wraps nicht unterwegs auf der Straße verzehren. Wie das Riva, wo momentan um 15 Uhr dichtgemacht wird, hat Pano Brot & Kaffee die Öffnungszeiten reduziert: Statt um 7.30 Uhr macht erst um 9 Uhr auf und schließt statt um 19 Uhr bereits um 17 Uhr. Denn: „In der Stadt ist einfach sehr, sehr wenig los“, so Walser.
Die Veitsburg hingegen ist am Wochenende nach wie vor ein beliebtes Ausflugsziel. Und die Leute würden sich freuen, wenn sie sich dann an Ort und Stelle etwa Glühwein, Burger oder Kuchen holen können, registriert Ott. Gegessen wird dann zu Hause oder irgendwo entlang des Serpentinenwegs, wie er beobachtet.
Auch er hat sämtliche Tische und Stühle weggepackt, um gleich gar niemanden zum Hinsetzen zu verleiten. Der Kontakt mit dem Ordnungsamt sei konstruktiv. Tatsächlich stellt Alfred Oswald klar, dass der Präsenzdienst vom Ordnungsamt nicht mit erhobenem Zeigefinger durch die Innenstadt streife – vielmehr gehe es darum, Wirte und Kunden gegebenenfalls daran zu erinnern, was entsprechend den aktuellen Corona-Regeln erlaubt sei und was nicht. Wichtig:
Gastronomen, die Essen zum Mitnehmen ausgeben, sollen laut Oswald dafür Sorge tragen, dass „im unmittelbaren Umfeld“ihrer Gaststätte keine Speisen und Getränke konsumiert werden.
Dabei gehe es letztlich darum, Ansammlungen – und infolgedessen etwaige Ansteckungen – zu vermeiden. Freilich müsse man dann im jeweiligen Einzellfall abwägen, „inwieweit tatsächlich im Umfeld eines Gastronomiebetriebs ein Verzehr an Ort und Stelle vorliegt“. Dass Kunden Döner oder Pizza mindestens 50 Meter entfernt vom jeweiligen Imbiss oder Restaurant essen müssen – von einer solchen Abstandsregel weiß Oswald nichts.
Im Übrigen betont der Stadtsprecher, dass Bußgelder lediglich das letzte Mittel seien, um Verstöße zu ahnden. Im schlimmsten Fall könnte ein Gastwirt zu einer Strafe zwischen 250 und 5000 Euro verdonnert werden – der Regelsatz in BadenWürttemberg liegt Oswald zufolge bei 500 Euro.
Wer sich was auf die Hand geholt hat und es dann in einer „verbotenen Ansammlung“verzehrt, den könnte das ein Bußgeld zwischen 100 und 1000 Euro kosten. Hier nennt Oswald als „einheitlichen Regelsatz“150 Euro. Bislang gab es in Ravensburg diesbezüglich allerdings noch keine nennenswerten Verstöße.