Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Sühnekreuz erhält neuen Standort
Aitracher Bildhauerin kümmert sich um das denkmalgeschützte Objekt
AITRACH - Bei einem Wintersturm 2019 ist ein denkmalgeschütztes, 130 mal 90 Zentimeter großes und geschätzte 500 Kilogramm schweres Sandstein-Sühnekreuz auf dem Galgenberg von einem umstürzenden Eichenbaum auseinander geschlagen worden. Als der Aitracher Gemeindeheimatpfleger Peter Roth davon erfuhr, beschloss die Gemeinde zusammen mit dem Denkmalamt, das beschädigte Kreuz zu sanieren und es an einem neuen, besser einsehbaren Standort beim Aitrach-See aufzustellen.
Mit den Sanierungsarbeiten wurde die Aitracher Bildhauerin Lioba Abrell beauftragt, den Transport und das Aufstellen des Kreuzes sowie die Fertigung einer Stele besorgten der gemeindliche Bauhof und eine heimische Metallbaufirma. Die Kosten für die Sanierung des Kreuzes betragen 2142 Euro, für eine 120 mal 25 Zentimeter große Edelstahlstele mit einer Informationstafel sind 1653 Euro zu bezahlen. Der Bauhof steuert 1270 Euro an Eigenleistung bei.
Zur Stelengestaltung stellte Abrell in der jüngsten Aitracher Gemeinderatssitzung drei verschiedene Varianten vor. Der Beschluss hierzu wurde mit neun zu drei Stimmen gefasst. Das sanierte Kreuz mit der Stele daneben soll im kommenden Frühjahr am neuen Standort aufgestellt werden.
Ortsheimatpfleger Peter Roth hat inzwischen intensive Recherchen zu dem Sühnekreuz angestellt. Er hat unter anderem im Kloster Rot an der Rot angefragt und auf Schloss Zeil und beim Pfarramt Legau nachgeforscht. Vermutet wird eine tödliche Auseinandersetzung zwischen Aitrachern und Legauern, was womöglich mit dazu passenden Todesfällen in den Legauer Kirchenbüchern zusammenhängt. Alledings
existieren keine Dokumente, welche diese Vermutung bestätigen.
Für die Informationstafel auf der Edelstahlstele hat der Heimatpfleger das Wichtigste zusammengefasst: Das Steinkreuz ist in der Liste der Kulturdenkmale Baden-Württembergs als spätmittelalterliches Sühnekreuz eingetragen. Es ist aus Sandstein und wurde vermutlich Anfang des 16. Jahrhunderts errichtet.
Steinerne Sühnekreuze sind Zeugnisse spätmittelalterlicher Rechtsgeschichte.
Ihre Aufstellung war eine von mehreren Leistungen, die meist nach einem Totschlag in einem Sühnevertrag festgehaltenen wurden und von dem oder den Tätern erfüllt werden mussten. Diese Sühneverträge, die zwischen Täter und Hinterbliebenen des Opfers geschlossen wurden, sind Dokumente für die Suche nach einem Vergleich, mit dessen Hilfe drohende Blutfehden nach einem Gewaltverbrechen unterbunden werden sollten.