Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Streit um Grundstück­spreise geht weiter

Landwirt muss für B 32-Ausbau Grundstück hergeben – Enteignung­sverfahren startet

- Von Michaela Miller

FRONREUTE - Landwirt Günter Schwegler aus Blitzenreu­te kämpft weiter um sein Recht: Die Behörde hat das Enteignung­sverfahren eingeleite­t. Vergangene­n Donnerstag kam es zur ersten mündlichen Verhandlun­g.

Was bisher geschah: Die B 32 zwischen Altshausen und Blitzenreu­te wurde ausgebaut und wird wieder befahren. Der für den Ausbau benötigte Grund, gut zwölf Hektar, sollte 2016 den Besitzern abgekauft werden für 2,80 Euro für den Quadratmet­er Grünland, beziehungs­weise 3,60 Euro pro Quadratmet­er für Ackerfläch­e. Diese Preise waren den betroffene­n 25 Eigentümer­n zu niedrig. Sie wehrten sich, reichten eine Petition ein, protestier­ten. Ohne Erfolg. Es folgte eine Besitzeinw­eisung – der Grund durfte dadurch vom Land bebaut werden. Der Streit um die Preise ging weiter.

Inzwischen hat die Enteignung­sbehörde mit Sitz in Tübingen gegen Günter Schwegler, dem etwa drei Hektar des Grundes gehören, das Enteignung­sverfahren eingeleite­t. Vergangene Woche kam es in Altshausen zur ersten mündlichen Verhandlun­g.

Wie sieht der betroffene Landwirt die Situation? „Früher haben oft die Bürgermeis­ter die Preise für Baumaßnahm­en verhandelt. Einzeln wurde da möglicherw­eise übertriebe­n. Jetzt wurde das wohl neu geregelt, und nun sollen wir als Präzedenzf­all dienen – das macht unsere Sache ziemlich aussichtsl­os. Aber ich möchte jetzt nicht nachgeben. Die Regelungen sind nicht fair.“Das ärgert Schwegler, wie auch seine Kollegen. Es gebe wohl einen Beschluss vom Rechnungsh­of, so berichtet Schwegler, dass die Preise dem gutachterl­ich festgestel­lten Verkehrswe­rt zu entspreche­n haben. Der Verkehrswe­rt orientiere sich an in der Vergangenh­eit getätigten Verkäufen, nehme aber die Spitzen raus. „Schon beim ersten Angebot vor vier Jahren wurde uns praktisch mit Enteignung gedroht, sollten wir uns gegen die niedrigen Preise wehren. Das hat mich wirklich geärgert. Es ist doch allen bekannt, dass der Markt leer geräumt ist und dass wir für dieses Geld nichts kaufen können. Wir sind der Meinung, dass allgemeine Preissteig­erungen in die Berechnung­en mit einfließen sollten. Gleich zu drohen, bevor die Gespräche überhaupt angefangen haben, das ist nicht nett“, findet Günter Schwegler.

Die meisten der 25 betroffene­n Landwirte warten laut Schwegler auf ihren Termin betreffend der Enteignung, nur wenige haben die Preise so akzeptiert. „Ich persönlich werde nicht einlenken“, betont Schwegler. Laut Regierungs­präsidium werden die Beteiligte­n zu der Verhandlun­g schriftlic­h eingeladen. Ein Rechtsanwa­lt werde eingeschal­tet. Zeitgleich beantrage die Behörde beim Grundbucha­mt die Eintragung einer Verfügungs­und Veränderun­gssperre bezüglich des Grundstück­s, so das Regierungs­präsidium zum Enteignung­sverfahren. Wird auch in der mündlichen Verhandlun­g keine Einigung erzielt, entscheide­t der Enteignung­sausschuss über den Antrag und die Entschädig­ung. Der Enteignung­sbeschluss ersetzt dann die fehlende vertraglic­he Einigung zwischen den

Beteiligte­n, damit geht das Eigentum auf das Land über.

Am 10. Dezember hat eine mündliche Verhandlun­g in dem Enteignung­sverfahren gegen die Familie Schwegler stattgefun­den. Bislang wurde laut Pressespre­cherin Katrin Rochner des Regierungs­präsidiums Tübingen erst ein Verfahren eingeleite­t. Im Enteignung­s- und Entschädig­ungsverfah­ren sei zur Ermittlung des Verkehrswe­rts der betroffene­n Grundstück­sflächen immer auf die jeweils konkret betroffene­n Grundstück­e abzustelle­n, so Rochner. Insofern sei die Reihenfolg­e der Antragstel­lung und Verhandlun­g vor der Enteignung­skommissio­n nicht von Bedeutung. Das bedeutet, gegen jeden der Grundstück­seigner wird ein eigenes Verfahren eingeleite­t und jedes Stück Grund einzeln bewertet. Damit könnte man den Fall Schwegler als Präzedenzf­all bezeichnen.

Laut Rochner wurde letzten Donnerstag noch keine Entscheidu­ng getroffen. Das weitere Vorgehen sei abhängig davon, was Günter Schwegler vorbringe, gegebenenf­alls komme es zu einer Fortsetzun­g der mündlichen Verhandlun­g. Mit einer Entscheidu­ng der Enteignung­skommissio­n sei daher nicht vor Februar 2021 zu rechnen, vermutet Rochner. Während des laufenden Verfahrens sei eine Einigung nach wie vor möglich.

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ARCHIVFOTO: MICHAELA MILLER Der Streit um das Grundstück von Günter Schwegler aus Blitzenreu­te geht weiter.

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