Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Vergewaltigung im Friedrichshafener Uferpark: 14-Jähriger verurteilt
Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten noch nicht rechtskräftig – Verteidigung hat Revision eingelegt
FRIEDRICHSHAFEN - 25. April 2020: Ein 14-Jähriger vergewaltigt eine 18-Jährige im Friedrichshafener Uferpark. Tags darauf wird er von der Kriminalpolizei Friedrichshafen festgenommen. Ein halbes Jahr später fällt das Landgericht Ravensburg sein Urteil, wie die Staatsanwaltschaft nun auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“mitgeteilt hat: eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Es ist ein Vorfall, der nicht nur wegen der Tat selbst, sondern auch wegen des jugendlichen Alter des Täters für Aufsehen sorgt.
Dem Heranwachsenden – einem Deutschen ohne Migrationshintergrund –, der aus dem Landkreis Ravensburg kommt, wird nach Behördenangaben im Frühjahr 2020 vorgeworfen, an dem betreffenden Samstag im April gegen 22.30 Uhr an der östlichen Uferpromenade sexuelle Handlungen an der jungen Frau aus dem Bodenseekreis gegen deren Willen vorgenommen zu haben. Die beiden hatten sich offenbar erst am Tag des Übergriffs kennengelernt. Die 18-Jährige meldete sich danach bei der Polizei, der 14-Jährige wurde festgenommen, die Staatsanwaltschaft Ravensburg beantragte einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten aufgrund von Flucht- und Verdunklungsgefahr.
Nun hat Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster von der Staatsanwaltschaft Ravensburg das Urteil des nichtöffentlichen Gerichtsverfahrens gegen den 14-Jährigen bekannt gegeben. Demnach wurde der Angeklagte vom Landgericht Ravensburg zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil sei bereits am 25. September 2020 gefällt worden, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei geständig und reumütig gewesen.
Laut Wolfgang Angster befindet sich der junge Mann derzeit in Haft in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim, die für Jugendliche aus BadenWürttemberg bestimmt ist. Ziel bei so jungen Tätern sei, dass diese nicht mit den älteren Straftätern zusammen untergebracht würden, erläutert Angster.
Auch gebe es in der Jugendhaft andere Angebote als in Gefängnissen für Erwachsene. Zu den Möglichkeiten zählen schulischer Unterricht und Lehrwerkstätten. Nach Kenntnisstand des Oberstaatsanwalts hat die Verteidigerin des zur Tatzeit 14-Jährigen Revision eingelegt. Das Urteil des Landgerichts ist also noch nicht rechtskräftig.