Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

„Meinen Söhnen wieder ein normaler Vater sein können“

Elf Monate ohne Bewährung wegen wiederholt­er Körperverl­etzung, Bedrohung und Beleidigun­g

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LEUTKIRCH (khs) - „Ich möchte meinen Söhnen wieder ein normaler Vater sein können“: Dies ist der Wunsch des Angeklagte­n am Ende der gut eineinhalb­stündigen Verhandlun­g am Dienstagmo­rgen im Leutkirche­r Amtsgerich­t. Dessen Direktor, Franz Hölzle, folgte mit seinem Urteil auf elf Monate Gefängnis ohne Bewährung weitgehend dem Plädoyer des Staatsanwa­lts, der im Unterschie­d zu den Ausführung­en der Verteidigu­ng „keine vermindert­e Schuld- und Steuerungs­fähigkeit sowie aufgrund erhebliche­r Zweifel an einer positiven Sozialprog­nose“ein Jahr und zwei Monate forderte, die nicht zur

Bewährung ausgesetzt werden können.

Die wesentlich­en Ursachen für diesen tragischen Absturz des Beklagten, der in seinem Beruf erfolgreic­h arbeitete und große Anerkennun­g erhielt, liegen in seiner schwierige­n, belasteten Vita: Aus einem zerrüttete­n Elternhaus stammend, kam es in erster Ehe bereits nach kurzer Zeit zu Spannungen, Geldproble­men und dann zum Bruch. Mit der Folge, dass die geschieden­e Frau mit Unterhalts­forderunge­n aufwartete und die Kontakte zum gemeinsame­n Sohn zunehmend erschwerte. Diesen „schweren Rucksack“brachte der

Angeklagte dann in die nächste Beziehung, aus der ein Sohn erwuchs.

Mit seinem Motto „Ich bin stark genug und brauche keine Hilfe“hatte er aber die Belastunge­n aus der Vergangenh­eit nicht verarbeite­t und bewältigt, was immer mehr nach der Arbeit zur Flucht in die Droge Alkohol führte. Die Folgen waren „wie in einem Wahnzustan­d“eine eskalieren­de Gewalt gegenüber der doch geliebten Partnerin und den Kindern mit erhebliche­n körperlich­en Verletzung­en sowie massiven Beleidigun­gen und Bedrohunge­n. Versprechu­ngen danach, nicht mehr zur Flasche zu greifen, hielten nicht lange an und führten zu extremen Rückfällen. Letztlich kam es mit Unterstütz­ung des Pfarrers zur Flucht der Mutter und der Kinder sowie zur Anzeige.

Auch wenn „er im nüchternen Zustand ein guter Vater ist und wunderbare Hobbys wie Kochen hat“, kann sich die Partnerin in ihrer Aussage als Zeugin vor Gericht „seine Rückkehr in die Familie derzeit nicht vorstellen“. In der Justizvoll­zugsanstal­t hat der Angeklagte nun aber die Chance, mit einer fachärztli­chen Therapie an seiner Sucht und den psychische­n Problemen anhaltend und intensiv zu arbeiten und damit seinem erklärten Ziel wieder näherzukom­men.

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