Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
„Meinen Söhnen wieder ein normaler Vater sein können“
Elf Monate ohne Bewährung wegen wiederholter Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung
LEUTKIRCH (khs) - „Ich möchte meinen Söhnen wieder ein normaler Vater sein können“: Dies ist der Wunsch des Angeklagten am Ende der gut eineinhalbstündigen Verhandlung am Dienstagmorgen im Leutkircher Amtsgericht. Dessen Direktor, Franz Hölzle, folgte mit seinem Urteil auf elf Monate Gefängnis ohne Bewährung weitgehend dem Plädoyer des Staatsanwalts, der im Unterschied zu den Ausführungen der Verteidigung „keine verminderte Schuld- und Steuerungsfähigkeit sowie aufgrund erheblicher Zweifel an einer positiven Sozialprognose“ein Jahr und zwei Monate forderte, die nicht zur
Bewährung ausgesetzt werden können.
Die wesentlichen Ursachen für diesen tragischen Absturz des Beklagten, der in seinem Beruf erfolgreich arbeitete und große Anerkennung erhielt, liegen in seiner schwierigen, belasteten Vita: Aus einem zerrütteten Elternhaus stammend, kam es in erster Ehe bereits nach kurzer Zeit zu Spannungen, Geldproblemen und dann zum Bruch. Mit der Folge, dass die geschiedene Frau mit Unterhaltsforderungen aufwartete und die Kontakte zum gemeinsamen Sohn zunehmend erschwerte. Diesen „schweren Rucksack“brachte der
Angeklagte dann in die nächste Beziehung, aus der ein Sohn erwuchs.
Mit seinem Motto „Ich bin stark genug und brauche keine Hilfe“hatte er aber die Belastungen aus der Vergangenheit nicht verarbeitet und bewältigt, was immer mehr nach der Arbeit zur Flucht in die Droge Alkohol führte. Die Folgen waren „wie in einem Wahnzustand“eine eskalierende Gewalt gegenüber der doch geliebten Partnerin und den Kindern mit erheblichen körperlichen Verletzungen sowie massiven Beleidigungen und Bedrohungen. Versprechungen danach, nicht mehr zur Flasche zu greifen, hielten nicht lange an und führten zu extremen Rückfällen. Letztlich kam es mit Unterstützung des Pfarrers zur Flucht der Mutter und der Kinder sowie zur Anzeige.
Auch wenn „er im nüchternen Zustand ein guter Vater ist und wunderbare Hobbys wie Kochen hat“, kann sich die Partnerin in ihrer Aussage als Zeugin vor Gericht „seine Rückkehr in die Familie derzeit nicht vorstellen“. In der Justizvollzugsanstalt hat der Angeklagte nun aber die Chance, mit einer fachärztlichen Therapie an seiner Sucht und den psychischen Problemen anhaltend und intensiv zu arbeiten und damit seinem erklärten Ziel wieder näherzukommen.