Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Holpriger Start für kostenlose Schnelltests
Apotheken und Hausärzte sind verunsichert – Dokumentationspflicht noch unklar
RAVENSBURG/BERLIN - Zum Start der kostenlosen Corona-Schnelltestaktion am Montag herrschte in Baden-Württemberg und Bayern noch Unsicherheit. Besonders die Apotheken bemängelten, es fehle an klaren Vorgaben und Regeln der Bundesregierung.
Im jüngsten Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Krise ist festgelegt, dass der Bund ab diesem Montag die Kosten für einen Schnelltest pro Bürger und Woche übernimmt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits am Freitag darauf hingewiesen, dass die Tests nicht in allen Ländern schon ab Montag durchgängig angeboten werden könnten, es aber schnell losgehen solle.
Bei den Schnelltests führt geschultes Personal – etwa in Apotheken, Arztpraxen oder Testzentren – den Schnelltest per Nasen- oder Rachenabstrich durch. Seitens der Bundesregierung hieß es, dass der Bund die Tests bezahle, aber die Länder selbst die Schnelltests bestellen und die Infrastruktur dafür schaffen müssten.
Jedes Testzentrum hat nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits ein Dokumentationssystem. „Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete ein Dokument, auf dem angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde“, schrieb eine Sprecherin auf dpa-Anfrage. Ob diese Dokumentationspflicht auch für
Apotheker und Hausärzte gilt, blieb zunächst unklar.
Genau das bemängelte Frank Eickmann, Sprecher des badenwürttembergischen Landesapothekerverbandes im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. „Uns fehlt bis jetzt die Rechtsgrundlage, nämlich die Testverordnung des Bundes“, sagte er am Nachmittag. „Wir wissen nicht, wie wir die Leistungen abrechnen sollen und honoriert bekommen.“
Der Bund habe zwar versprochen, die Kosten zu übernehmen, es sei aber weiter unklar, wie die Apotheken die Schnelltests abrechnen könnten. Außerdem fehle eine Richtlinie dafür, ob die Pharmazeuten dokumentieren oder prüfen müssten, ob sich ein Kunde bereits habe testen lassen. Vorgesehen ist laut Bund „mindestens“ein kostenloser Schnelltest pro Woche und Bürger. Doch was geschieht, wenn sich Bürger mehrfach wöchentlich testen lassen, bleibt zunächst offen. Einige Apotheken testen nach Recherchen der „Schwäbischen Zeitung“am Montag bereits kostenlos, andere verwiesen auf die fehlenden Vorgaben.
Auch mehrere weitere Apotheker-Landesverbände, etwa in Bayern und Brandenburg, verwiesen am Vormittag darauf, dass sie noch auf die geänderte Corona-Testverordnung des Bundes warten würden und davor nicht testen könnten. In Thüringen konnten Arztpraxen nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aus demselben Grund noch gar keine kostenlosen Corona-Tests anbieten.
Baden-Württemberg hatte zuvor eine eigene Teststrategie beschlossen. Das Land stellte den Kommunen drei Millionen Schnelltests zur Verfügung. Laut Städtetag haben mehr als 850 Kommunen eigene Testaktivitäten entwickelt. Drei Viertel haben mit mobilen Teams in Kitas und Schulen getestet. Andere richteten Testcenter ein. Damit ist Baden-Württemberg deutlich weiter als andere Bundesländer“, so Städtetags-Geschäftsführerin Gurdrun Heute-Bluhm.