Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Das sind die Corona-Regeln für den Landkreis
Landratsamt veröffentlicht die detaillierten Vorschriften, die aktuell gelten
RAVENSBURG (sz/len) - Nach der Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung des Landes BadenWürttemberg (die SZ berichtete) hat nun auch das Landratsamt Ravensburg reagiert und die Vorschriften genannt, die jetzt im Landkreis gelten. Ausschlaggebend ist dabei die Sieben-Tage-Inzidenz des Landesgesundheitsamtes, die am Montag wieder knapp unter 50 gefallen ist (48,0 war der Stand am Dienstag, 9. März).
Derzeit gelten noch die Regeln für Landkreise mit einer Inzidenz über 50. Erst wenn die Sieben-TageInzidenz mindestens fünf Tage in Folge unter dieser Grenze liegt, kann es weitere Lockerungen geben.
Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, werden die Regeln wieder verschärft, auch regionale Ausgangssperren sind dann wieder möglich. Folgende Regeln hat das Landratsamt Ravensburg für den Kreis mitgeteilt:
von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.
Im dürfen Buchhandlungen unter Begrenzung der Kundenzahl im Geschäft öffnen. Dort müssen medizinische oder Filtermasken (FFP2-/KN95-/N95Maske) getragen werden. Auch Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen unter diesen Hygieneauflagen ihr komplettes Sortiment anbieten.
Der übrige Einzelhandel darf Einkaufstermine anbieten. Die Kundenzahl ist beschränkt, Kunden und Mitarbeiter müssen medizinische oder Filtermasken tragen.
Der Betrieb von im Freien und in geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für Individualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Bei der Zählung gelten dieselben Regeln wie bei sonstigen Treffen.
Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien erlaubt. Umkleiden, sanitäre Anlagen und andere Aufenthaltsräume dürfen nicht genutzt werden.
Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Anbieter sogenannter
dürfen wieder arbeiten. Wenn Kunden keine medizinische Maske tragen können, müssen sie einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Für die Mitarbeiter braucht es ein Testkonzept. Dasselbe gilt für Friseurbetriebe und Barbershops.
und Archive dürfen nach Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten besucht werden. Dasselbe gilt für Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten.
sind wieder unter der Teilnahme von zehn Personen möglich. Die Kinder der Eheschließenden zählen nicht mit.
sind möglich, wenn alle Teilnehmer einen tagesaktuellen negativen Schnelloder Selbsttest haben.
In ist laut Verkehrsministerium praktischer Unterricht möglich, die Theorie müsse online unterrichtet werden. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte Ende Februar weitergehende Einschränkungen des Fahrschulunterrichts gekippt. Auch
dürfen wieder öffnen. Bei den Ausbildungen mit persönlicher Begegnung sind medizinische oder Filtermasken zu tragen.