Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Der kontaktarme Urlaub daheim ist vom Tisch
Bund und Länder raten von touristischen Reisen im In- und Ausland ab – Was erlaubt ist und was nicht
BERLIN (dpa) - Ein paar Tage am Strand, eine Städtereise oder ein Ferienhaus irgendwo im Grünen: All das bleibt in den Osterferien schwierig bis unmöglich. Angesichts steigender Infektionszahlen haben sich Bund und Länder in der Nacht zu Dienstag darauf verständigt, weiter von touristischen Reisen im In- und Ausland abzuraten. Das bedeutet zwar nicht, dass man gar nicht reisen kann und darf. Viel ist aber nicht mehr möglich.
Wohin kann ich im Inland reisen?
Reisen kann man überall hin, man findet nur keine Unterkunft. Denn Hotels und Ferienwohnungen bleiben auch an Ostern in allen Bundesländern für Touristen geschlossen. Übernachtungen sind weiterhin nur in Sonderfällen gestattet, etwa wenn man beruflich unterwegs ist. In den allermeisten Ländern darf man auch nicht in Hotels übernachten, um Verwandte zu besuchen – nur dann, wenn dafür ein dringender Grund vorliegt. Das gilt auch für Ostern. Die Einzelheiten sind in den Länderverordnungen geregelt.
Darf ich wenigstens zu meinen Verwandten reisen?
Einem Osterbesuch bei der Familie steht grundsätzlich nichts im Weg. Allerdings dürfen auch dann nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, wobei
Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage wie etwa an Weihnachten wird es zu Ostern nicht geben. Außerdem werden Bürger dazu ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen – sich also vor dem Zusammenkommen testen zu lassen. Bayern und Niedersachsen kündigten am Dienstag an, in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen an der Regel festzuhalten und auch an Ostern Treffen mit nur einer einzigen weiteren Person zu erlauben.
Wo kann ich dann übernachten?
Schleswig-Holstein, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
und Rheinland-Pfalz hatten sich dafür eingesetzt, über Ostern einen „kontaktarmen Urlaub“(etwa im Selbstversorger-Ferienhaus) im eigenen Bundesland zu ermöglichen, scheiterten aber mit ihrem Vorschlag. Wer eine eigene Ferienwohnung als Zweitwohnung angemeldet oder einen Campingwagen dauerhaft angemietet hat, darf dort in der Regel weiterhin urlauben. Auch hier sind die Einzelheiten in den Verordnungen der Länder geregelt.
Was ist mit Tagesausflügen?
Tagesausflüge sind erlaubt, aber auch hier raten Bund und Länder zu Vorsicht. Restaurants und Cafés bleiben geschlossen. In wenigen ausgewählten Regionen mit niedriger Inzidenz dürfen im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens geöffnet werden, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu testen. Die Auflagen für die sogenannte Außengastronomie sind streng.
Bleibt denn Mallorca eine Alternative zum Inlandsurlaub?
Im Prinzip schon. Bei der Rückkehr sollen die Touristen nun aber zumindest auf Corona getestet werden, bevor sie auf der Insel in den Flieger steigen. Das soll künftig grundsätzlich für alle Flüge nach Deutschland und für alle Reisenden gelten – unabhängig davon, ob sie in Corona-Risikogebieten starten oder zu welchem
Zweck sie nach Deutschland kommen. Außerdem erwarten Bund und Länder von den Fluggesellschaften, dass sie in den Osterferien keine zusätzlichen Flüge auf die Lieblingsinsel der Deutschen anbieten. Die Quarantäne für Mallorca-Rückkehrer wird aber nicht wieder eingeführt.
Wohin kann ich im Ausland sonst noch reisen?
Es gibt für kein Ziel ein Reiseverbot. Grundsätzlich kann man in alle Länder reisen, in denen keine Einreisebeschränkungen für Deutschland gelten und in die es Flugverbindungen gibt. Für etwa 160 von rund 200 Ländern weltweit gilt aber die Quarantänepflicht bei Rückkehr, weil sie als Risikogebiet eingestuft sind. Neben Mallorca und den anderen Balearen-Inseln wie Ibiza, Menorca und Formentera sind bisher nur wenige Urlaubsgebiete in Europa nicht auf der Risikoliste. Dazu zählen die kroatische Ferienhalbinsel Istrien, Teile des spanischen Festlands und Portugals Algarve-Küste. An der Algarve dürfen aber beispielsweise die Hotels – wie in Deutschland – keine Touristen aufnehmen.
Kann ich auch in einem Risikogebiet Urlaub machen?
Verboten ist auch das nicht. Und Flugverbindungen gibt es in solche Gebiete auch. Zum Beispiel auf die Kanaren. Dort sind viele Hotels geöffnet. Allerdings muss man dann die Quarantäne bei der Rückkehr nach Deutschland auf sich nehmen.