Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Betriebe und Einzelhandel können Corona-Tests künftig selbst durchführen
Als Ergänzung zum städtischen Angebot: Stadtverwaltung Bad Wurzach erklärt, was potenzielle Anbieter zu beachten haben
BAD WURZACH (sz) - Nachdem aktuelle Testergebnisse zunehmend Bestandteil gewisser Öffnungsperspektiven für Handel, Gastronomie und Tourismus in der Corona-Pandemie werden, hat das Land BadenWürttemberg zuletzt konkretisiert, wer unter welchen Voraussetzungen Tests durchführen und Negativ-Atteste ausstellen darf. „Wie uns aktuell bestätigt wurde, kann grundsätzlich jeder, der die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 12. März erfüllt, Anbieter für die Durchführung von Tests werden“, weist Elke Osterkamp, Leiterin des städtischen Fachbereichs Ordnung und Soziales in Bad Wurzach, hin, nachdem es hierzu in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen vor Ort gegeben habe. „Damit können entsprechende Tests künftig zum Beispiel auch Frisörbetriebe und Einzelhändler selbst machen, wenn sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.“So könnten Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus sich bereits jetzt für künftige Öffnungsschritte vorbereiten.
Potenzielle Testanbieter haben dabei bezüglich „Räumen und Infrastruktur“, zur Testung eingesetztem Personal, den verwendeten Tests, der Testdurchführung selbst sowie Hygieneanforderungen konkrete Vorgaben zu beachten. Die entsprechenden Links und Unterlagen sind über die städtische Homepage www.bad-wurzach.de (Startseite, Rubrik „Corona-Hinweise“, Unterüberschrift „Corona-Testungen durch Dritte“) zu finden, so Osterkamp.
„Mit solchen Angeboten darf allerdings erst begonnen werden, wenn diese beim örtlichen Gesundheitsamt (Landratsamt Ravensburg, E-Mail: testung@rv.de) angemeldet und zudem eine Mitteilung an die Ortspolizeibehörde an die Adresse ordnungsamt@bad-wurzach.de erfolgt ist.“Bei der Anmeldung muss der Name des Betreibers beziehungsweise der Einrichtung, konkrete Kontaktdaten mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail sowie die Adresse der Testörtlichkeit, soweit diese nicht mit der Betreiberadresse identisch ist, angegeben werden. „Das Gesundheitsamt wird sich dann bei den Antragstellern für die weitere Vorgehensweise zurückmelden“, heißt es in der Pressemitteilung.
Bei entsprechenden Testangeboten handle es sich dann nicht um solche der Stadt, sondern um private Testangebote in eigener Verantwortung und Trägerschaft. Damit müsse auch die Abrechnung durch die Anbieter selbst übernommen werden.
Entsprechende Angebote können die bereits über die Stadt in Kooperation mit dem DRK beziehungsweise dem Kurbetrieb bestehende Bürgertestungen ergänzen. Die Bürgertestungen finden derzeit wie folgt statt: montags, 17.30 bis 20 Uhr, Sitzungssaal Maria Rosengarten, Rosengarten 3 (DRK); mittwochs, 9 bis 11 Uhr, Gesundresort „feelMoor“, Karl-Wilhelm-Heck-Straße 12 (Kurbetrieb, Eingang über VitaliumTherme); donnerstags, 17.30 bis um 20 Uhr, Sitzungssaal Maria Rosengarten (DRK); samstags, 8 bis 11 Uhr, Sitzungssaal Maria Rosengarten (DRK).