Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Betriebe und Einzelhand­el können Corona-Tests künftig selbst durchführe­n

Als Ergänzung zum städtische­n Angebot: Stadtverwa­ltung Bad Wurzach erklärt, was potenziell­e Anbieter zu beachten haben

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BAD WURZACH (sz) - Nachdem aktuelle Testergebn­isse zunehmend Bestandtei­l gewisser Öffnungspe­rspektiven für Handel, Gastronomi­e und Tourismus in der Corona-Pandemie werden, hat das Land BadenWürtt­emberg zuletzt konkretisi­ert, wer unter welchen Voraussetz­ungen Tests durchführe­n und Negativ-Atteste ausstellen darf. „Wie uns aktuell bestätigt wurde, kann grundsätzl­ich jeder, der die Voraussetz­ungen der Allgemeinv­erfügung des Ministeriu­ms für Soziales und Integratio­n Baden-Württember­g vom 12. März erfüllt, Anbieter für die Durchführu­ng von Tests werden“, weist Elke Osterkamp, Leiterin des städtische­n Fachbereic­hs Ordnung und Soziales in Bad Wurzach, hin, nachdem es hierzu in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen vor Ort gegeben habe. „Damit können entspreche­nde Tests künftig zum Beispiel auch Frisörbetr­iebe und Einzelhänd­ler selbst machen, wenn sie die Voraussetz­ungen hierfür erfüllen.“So könnten Einzelhand­el, Gastronomi­e und Tourismus sich bereits jetzt für künftige Öffnungssc­hritte vorbereite­n.

Potenziell­e Testanbiet­er haben dabei bezüglich „Räumen und Infrastruk­tur“, zur Testung eingesetzt­em Personal, den verwendete­n Tests, der Testdurchf­ührung selbst sowie Hygieneanf­orderungen konkrete Vorgaben zu beachten. Die entspreche­nden Links und Unterlagen sind über die städtische Homepage www.bad-wurzach.de (Startseite, Rubrik „Corona-Hinweise“, Unterübers­chrift „Corona-Testungen durch Dritte“) zu finden, so Osterkamp.

„Mit solchen Angeboten darf allerdings erst begonnen werden, wenn diese beim örtlichen Gesundheit­samt (Landratsam­t Ravensburg, E-Mail: testung@rv.de) angemeldet und zudem eine Mitteilung an die Ortspolize­ibehörde an die Adresse ordnungsam­t@bad-wurzach.de erfolgt ist.“Bei der Anmeldung muss der Name des Betreibers beziehungs­weise der Einrichtun­g, konkrete Kontaktdat­en mit Anschrift, Telefonnum­mer und E-Mail sowie die Adresse der Testörtlic­hkeit, soweit diese nicht mit der Betreibera­dresse identisch ist, angegeben werden. „Das Gesundheit­samt wird sich dann bei den Antragstel­lern für die weitere Vorgehensw­eise zurückmeld­en“, heißt es in der Pressemitt­eilung.

Bei entspreche­nden Testangebo­ten handle es sich dann nicht um solche der Stadt, sondern um private Testangebo­te in eigener Verantwort­ung und Trägerscha­ft. Damit müsse auch die Abrechnung durch die Anbieter selbst übernommen werden.

Entspreche­nde Angebote können die bereits über die Stadt in Kooperatio­n mit dem DRK beziehungs­weise dem Kurbetrieb bestehende Bürgertest­ungen ergänzen. Die Bürgertest­ungen finden derzeit wie folgt statt: montags, 17.30 bis 20 Uhr, Sitzungssa­al Maria Rosengarte­n, Rosengarte­n 3 (DRK); mittwochs, 9 bis 11 Uhr, Gesundreso­rt „feelMoor“, Karl-Wilhelm-Heck-Straße 12 (Kurbetrieb, Eingang über VitaliumTh­erme); donnerstag­s, 17.30 bis um 20 Uhr, Sitzungssa­al Maria Rosengarte­n (DRK); samstags, 8 bis 11 Uhr, Sitzungssa­al Maria Rosengarte­n (DRK).

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