Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Verhältnis sollte gewahrt bleiben
OBERALLGÄU (sz) - Jemand lässt seinen Anhänger sichtbar auf seinem Privatgrundstück stehen. Die Polizei fährt vorbei und erkennt, dass der TÜV des Anhängers bereits seit längerer Zeit abgelaufen ist. Daraufhin erhält der Besitzer einen Bußgeldbescheid sowie einen Punkt in Flensburg. Ist das rechtens?
Ja, sagt Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten. Tatsächlich passierte genau das im Oberallgäu. Die Polizeibeamten hätten vollkommen richtig gehandelt, sagt der Pressesprecher.
Anders sieht das Andreas Schwarz, der Halter des betreffenden Anhängers. „Mein Anhänger war weder im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs noch war er in diesem Bereich abgestellt“, sagt der Sonthofener. Das sei allerdings auch nicht nötig, so Stabik. „Der TÜV soll nachweisen, dass ein Fahrzeug oder in diesem Fall ein Anhänger verkehrssicher ist.“Da spiele es keine Rolle, ob sich das Objekt auf öffentlichem oder privatem Gelände befinde.
Andreas Schwarz sieht zwar ein, dass die Polizei hier nur das Gesetz befolgt hat. Er kritisiert aber das fehlende Fingerspitzengefühl der Beamten: „Für einen Autofahrer mit Handy am Ohr gibt’s dieselbe Strafe.“Nämlich 100 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühr und einen Punkt in Flensburg. „Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?“, fragt sich Schwarz.
Für die Polizei jedoch sei das ein „Allerweltsdelikt“. Die Beamten sind laut Stabik geschult, abgelaufene TÜV-Plaketten schnell zu erkennen. Dass Polizisten in Gärten rumschnüffeln würden, um nach Fahrzeugen und dergleichen mit abgelaufenem TÜV zu schauen, dementiert Stabik vehement: „Das ist nicht unsere Aufgabe und ohne Grund auch gar nicht erlaubt.“
Doch was hätte Andreas Schwarz tun müssen, um nicht bestraft zu werden? „Es ist nicht verboten, den Anhänger mit einer Plane abzudecken oder in die Garage zu stellen, wo ihn niemand sieht“, erklärt Stabik. Die einfachste Variante wäre jedoch, den TÜV des Anhängers entweder zu verlängern oder ihn abzumelden. Vom Abmontieren der Kennzeichen bei abgelaufenem TÜV ohne die Abmeldung des Fahrzeuges beim Landratsamt rät der Polizeisprecher allerdings strikt ab: „Das würde unter Urkundenunterdrückung fallen und ist eine Straftat.“Ein solches Vergehen käme den Halter also noch teurer als das Abstellen ohne gültige Hauptuntersuchung.