Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Wenn Long-Covid den Job kostet
Diese Möglichkeiten gibt es bei Berufsunfähigkeit nach einer Corona-Infektion
SCHORNDORF - Symptome von Long-Covid können Betroffene dauerhaft aus dem Erwerbsleben werfen. Welche finanziellen Leistungen gibt es dann? Gilt eine Covid-19-Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit? Springt die gesetzliche Unfallversicherung ein? Fragen wie diese beschäftigen Arbeitnehmer, wenn sie sich mit dem Virus infiziert haben und die Langzeitfolgen der Krankheit sie in der Ausübung ihres Berufs behindern.
Gesetzliche Unfallversicherung: Wo und wann sich jemand mit dem Corona-Virus angesteckt hat, kann Auswirkungen auf die finanziellen Unterstützungsleistungen haben. Hat man sich bei der Arbeit, in der Universität oder in der Schule infiziert und ist erkrankt, kann das einen Arbeitsunfall darstellen. Bei Beschäftigten, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wie Angestellte im Gesundheitsdienst, in Laboratorien und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, kann die Erkrankung sogar als Berufskrankheit gelten. „In beiden Fällen stehen Betroffenen dieselben Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu, auch bei längerer Erkrankungsdauer wie bei Long-Covid oder PostCovid“, sagt Elke Biesel, Sprecherin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Damit Arbeitnehmer Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen Betroffene unter anderem nachweislich infiziert sein und Krankheitserscheinungen haben. „Sogenannte stumme Infektionen ohne Krankheitserscheinungen erfüllen die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht“, sagt Biesel. Wer meint, sich am Arbeitsplatz infiziert zu haben, sollte dies seinem Arbeitgeber melden.
Leistungen: Für Betroffene ist es nicht unwichtig, ob ihre Infektion am Arbeitsplatz oder in der Schule stattfand. „Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum Teil umfangreicher, als sie etwa die Krankenkassen oder andere Leistungsträger bieten“, erläutert Biesel. Grundsätzlich stehen Patienten neben der Heilbehandlung eine berufliche Rehabilitation und eventuell auch eine Rente zu. Es fallen dabei aber keine Zuzahlungen zu Medikamenten oder einem stationären Aufenthalt an. Außerdem ist das Verletztengeld etwas höher als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Ferner trägt die Unfallversicherung auch Leistungen wie Kosten für Nachhilfe, wenn Schüler Unterricht versäumen.
Krankengeld: Hat die Infektion auf anderen Wegen stattgefunden, springt die Krankenkasse für die
Heilbehandlung ein und möglicherweise auch der Rentenversicherer, wenn eine Reha nötig wird. Die Krankenkasse gewährt auch ein Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit, maximal für 72 Wochen. Ob Arbeitnehmer, die freiwillig versichert sind oder Selbstständige, die Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse sind, ein Krankengeld erhalten, hängt davon ab, welchen Beitragssatz sie bezahlen. Das Krankengeld beträgt in der Regel maximal 70 Prozent vom Bruttoentgelt, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen. Je nach Einkommen beträgt es maximal rund 113 Euro am Tag.
Rente: Macht eine Covid-19-Infektion dauerhaft arbeitsunfähig, bewährt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. „Dauert die Erkrankung voraussichtlich länger als sechs Monate und liegt eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent vor, sind Leistungen abrufbar“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Die Police leistet bei Berufsunfähigkeit durch Unfall und Krankheit. Covid-19 und auch die Folgen einer Impfung gehören dazu.“Außerdem kann Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente vom Staat zustehen. Die volle Rente gibt es aber für die meisten nur, wenn sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, unabhängig vom zuvor ausgeübten Beruf.