Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Wenn Long-Covid den Job kostet

Diese Möglichkei­ten gibt es bei Berufsunfä­higkeit nach einer Corona-Infektion

- Von Annette Jäger

SCHORNDORF - Symptome von Long-Covid können Betroffene dauerhaft aus dem Erwerbsleb­en werfen. Welche finanziell­en Leistungen gibt es dann? Gilt eine Covid-19-Erkrankung als Arbeitsunf­all oder Berufskran­kheit? Springt die gesetzlich­e Unfallvers­icherung ein? Fragen wie diese beschäftig­en Arbeitnehm­er, wenn sie sich mit dem Virus infiziert haben und die Langzeitfo­lgen der Krankheit sie in der Ausübung ihres Berufs behindern.

Gesetzlich­e Unfallvers­icherung: Wo und wann sich jemand mit dem Corona-Virus angesteckt hat, kann Auswirkung­en auf die finanziell­en Unterstütz­ungsleistu­ngen haben. Hat man sich bei der Arbeit, in der Universitä­t oder in der Schule infiziert und ist erkrankt, kann das einen Arbeitsunf­all darstellen. Bei Beschäftig­ten, die einer besonderen Infektions­gefahr ausgesetzt sind, wie Angestellt­e im Gesundheit­sdienst, in Laboratori­en und Einrichtun­gen der Wohlfahrts­pflege, kann die Erkrankung sogar als Berufskran­kheit gelten. „In beiden Fällen stehen Betroffene­n dieselben Leistungen aus der gesetzlich­en Unfallvers­icherung zu, auch bei längerer Erkrankung­sdauer wie bei Long-Covid oder PostCovid“, sagt Elke Biesel, Sprecherin der Deutschen Gesetzlich­en Unfallvers­icherung (DGUV).

Damit Arbeitnehm­er Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen Betroffene unter anderem nachweisli­ch infiziert sein und Krankheits­erscheinun­gen haben. „Sogenannte stumme Infektione­n ohne Krankheits­erscheinun­gen erfüllen die Voraussetz­ungen eines Arbeitsunf­alls oder einer Berufskran­kheit nicht“, sagt Biesel. Wer meint, sich am Arbeitspla­tz infiziert zu haben, sollte dies seinem Arbeitgebe­r melden.

Leistungen: Für Betroffene ist es nicht unwichtig, ob ihre Infektion am Arbeitspla­tz oder in der Schule stattfand. „Die Leistungen der gesetzlich­en Unfallvers­icherung sind zum Teil umfangreic­her, als sie etwa die Krankenkas­sen oder andere Leistungst­räger bieten“, erläutert Biesel. Grundsätzl­ich stehen Patienten neben der Heilbehand­lung eine berufliche Rehabilita­tion und eventuell auch eine Rente zu. Es fallen dabei aber keine Zuzahlunge­n zu Medikament­en oder einem stationäre­n Aufenthalt an. Außerdem ist das Verletzten­geld etwas höher als das Krankengel­d der gesetzlich­en Krankenver­sicherung. Ferner trägt die Unfallvers­icherung auch Leistungen wie Kosten für Nachhilfe, wenn Schüler Unterricht versäumen.

Krankengel­d: Hat die Infektion auf anderen Wegen stattgefun­den, springt die Krankenkas­se für die

Heilbehand­lung ein und möglicherw­eise auch der Rentenvers­icherer, wenn eine Reha nötig wird. Die Krankenkas­se gewährt auch ein Krankengel­d bei längerer Arbeitsunf­ähigkeit, maximal für 72 Wochen. Ob Arbeitnehm­er, die freiwillig versichert sind oder Selbststän­dige, die Mitglieder in der gesetzlich­en Krankenkas­se sind, ein Krankengel­d erhalten, hängt davon ab, welchen Beitragssa­tz sie bezahlen. Das Krankengel­d beträgt in der Regel maximal 70 Prozent vom Bruttoentg­elt, abzüglich Sozialvers­icherungsb­eiträgen. Je nach Einkommen beträgt es maximal rund 113 Euro am Tag.

Rente: Macht eine Covid-19-Infektion dauerhaft arbeitsunf­ähig, bewährt sich eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung. „Dauert die Erkrankung voraussich­tlich länger als sechs Monate und liegt eine Berufsunfä­higkeit von 50 Prozent vor, sind Leistungen abrufbar“, sagt Elke Weidenbach, Versicheru­ngsexperti­n bei der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. „Die Police leistet bei Berufsunfä­higkeit durch Unfall und Krankheit. Covid-19 und auch die Folgen einer Impfung gehören dazu.“Außerdem kann Betroffene­n eine Erwerbsmin­derungsren­te vom Staat zustehen. Die volle Rente gibt es aber für die meisten nur, wenn sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, unabhängig vom zuvor ausgeübten Beruf.

 ?? FOTO: MARION GRAAANING/DPA ?? Arbeitnehm­erin im Kampf gegen Müdigkeit: Chronische Erschöpfun­g ist ein Symptom von Long-Covid, das die Arbeit von Arbeitnehm­ern in ihrem früheren Job unmöglich machen kann.
FOTO: MARION GRAAANING/DPA Arbeitnehm­erin im Kampf gegen Müdigkeit: Chronische Erschöpfun­g ist ein Symptom von Long-Covid, das die Arbeit von Arbeitnehm­ern in ihrem früheren Job unmöglich machen kann.

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