Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Neues Baugebiet in Aitrach
Die Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde ist ungebrochen
AITRACH - Anschließend an das bestehende Baugebiet „Storchengässle” weist die Gemeinde Aitrach ein neues Baugebiet aus. Das 1,0 Hektar große Grundstück befindet sich südlich davon und soll mit vier Einfamilienhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern bebaut werden. Bürgermeister Thomas Kellenberger begrüßte das Vorhaben, zumal der Gemeinde beziehungsweise deren Partner derzeit keine weiteren Bauplätze zur Verfügung stünden. Nachdem Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde weiterhin ungebrochen sei, gehe die Gemeinde weiterhin von einem Zuwachs aus, „die Ausnutzung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes hat daher höchste Priorität”, so der Gemeindechef.
Die Volksbank Allgäu-Oberschwaben Projektentwicklung hat sich die notwendigen Flächen des Bebauungsplanes gesichert und zur Erläuterung des Vorhabens Frau Annabelle Rohm und Merlin Rehmann nach Aitrach entsandt, um dem Gremium den städtebaulichen Entwurf vorzustellen.
Rohm beschrieb die Lage des künftigen Wohngebietes im Süden von Aitrach,
bei dem die Erschließung über eine Stichstraße mit Wendehammer erfolgt. Das allgemeine Wohngebiet, so Rehmann, soll mitten im Quartier eine Tiefgarage erhalten, an der 5 Meter breiten Stichstraße ist Parken nicht vorgesehen, dies soll eher an den Grundstücken erfolgen. Der Abstand zum Wald betrage 30 Meter. Bei der Bebauung werde der Flächennutzungsplan leicht überschritten. Vorab geklärt seien der Lärm- und Naturschutz. „Damit haben wir einige Hausaufgaben erledigt”, heißt es aus dem Rathaus. Die Wandhöhen betragen 6,5 Meter für Einfamilienhäuser und 7,25 Meter für Mehrfamilienhäuser. Wie die künftige Dachform im Hinblick auf die kommende Solarpflicht sei, fragte Bernhard Miorin (Freie Liste). Hier gehe man von Satteloder Walmdach aus, so Rehmann.
Nach dem einstimmig genehmigten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Storchengässle 2” wies Kellenberger auf die Infoveranstaltung am 20. Oktober hin, bei der sich Interessenten bei Vertretern der Volksbank informieren können. Wichtig für ihn war der Hinweis, dass ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zum Bauland erfolgen müsse.