Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Aggressive Maskenverw­eigerer

Großteil der Menschen verhält sich nach Angaben der Polizei jedoch vernünftig

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BAD WALDSEE (kik) - Ärger über die Maskenpfli­cht: Die schrecklic­he Tat von Samstag, als ein 49-Jähriger Maskenverw­eigerer in Idar-Oberstein einen 20-jährigen Tankstelle­n-Kassierer erschoss, nachdem dieser ihn aufgeforde­rt hatte, einen Mund-undNasensc­hutz zu tragen, hat die Menschen in Deutschlan­d bewegt. Nun kommt ein solch brutales Vorgehen zum großen Glück nicht jeden Tag vor, was sicherlich aber die meisten Menschen bereits im Alltag schon erlebt oder beobachtet haben, sind rüde Reaktionen von renitenten Maskenverw­eigerern, sobald sie aufgeforde­rt werden, ihre Maske entweder überhaupt oder vollständi­g (auch über der Nase) zu tragen. Über ihre Erfahrunge­n bei Kontrollen berichten die Stadt Bad Waldsee und das Polizeiprä­sidium Ravensburg auf SZ-Anfrage.

Im Bereich des Polizeiprä­sidiums Ravensburg (Landkreise Ravensburg, Sigmaringe­n und Bodenseekr­eis) sind der Polizei nur sehr wenige Fälle gemeldet worden, in denen sich ein Bürger massiv weigerte, eine Maske zu tragen, wie das Polizeiprä­sidium auf Anfrage schriftlic­h mitteilte.

Über die Aggressivi­tät des Gegenübers bei polizeilic­hen Kontrollen der Maskenpfli­cht werde allerdings keine Statistik geführt. „Im Großteil der Fälle ist jedoch festzustel­len, dass eine mündliche Ermahnung der Betroffene­n ausreichen­d ist und diese dann ihre Maske aufsetzen“, heißt es in der Erläuterun­g des Polizeiprä­sidiums weiter.

Zudem erfasse die Polizei nicht, ob die Reizbarkei­t der Menschen bezüglich der Maskentrag­epflicht zunimmt. „Dies gestaltet sich auch entspreche­nd schwierig, weil diese Fälle nur selten bei der Polizei gemeldet werden.“

Das Gemeindevo­llzugsdien­st der Stadt Bad Waldsee hat nach Angaben von Rathausspr­echerin Brigitte Göppel ebenfalls zumeist positive Erfahrunge­n gemacht. Einige Menschen würden sich auch sofort entschuldi­gen, wenn sie auf das Fehlen einer Maske angesproch­en würden. Oder umgehend einräumen, dass sie sie schlicht gerade vergessen hätten zu tragen.

Allerdings gebe es auch immer wieder unfreundli­che bis gar aggressive Reaktionen von Corona-Leugnern und Maskenverw­eigerern. Dann müsse versucht werden, die Situation zu deeskalier­en. „Teilweise herrscht schon ein sehr rauer Ton“, so Göppel. Erfreulich­erweise sei dies jedoch nicht die Regel, komme aber immer wieder einmal vor.

Die Maskenpfli­cht sei zudem ja in vielen Bereichen erleichter­t worden. So herrsche auch beispielsw­eise beim Michaelima­rkt am Dienstag, 5. Oktober, keine generelle Maskenpfli­cht, sondern nur in Bereichen, in denen der Mindestabs­tand gerade nicht eingehalte­n werden könne (etwa in einer Schlange vor einem Stand). Der Markt war im vergangene­n Jahr coronabedi­ngt ausgefalle­n.

Das Polizeiprä­sidium Ravensburg teilt zur Maskenpfli­cht mit: „Die Maskentrag­epflicht bleibt weiter bestehen und ist in Paragraf 3 der Corona-Verordnung mit den jeweiligen Ausnahmen geregelt.“Ausnahmen sehe die Verordnung zum Beispiel im privaten Bereich, im Freien (sofern der Abstand von 1,5 Meter eingehalte­n werden kann), für Kinder bis zum vollendete­n sechsten Lebensjahr und für Personen mit ärztlichem Attest vor.

Sollte keine dieser Ausnahmen für sich geltend gemacht werden können, liege eine Ordnungswi­drigkeit vor. „Der Regelsatz des Bußgelds beträgt hierbei 70 Euro.“

In Geschäften könne der Händler von seinem Hausrecht Gebrauch machen und dem Kunden ein mündliches Hausverbot ausspreche­n. Komme der Kunde diesem Hausverbot nicht nach, läge ein Hausfriede­nsbruch nach Paragraf 123 des Strafgeset­zbuchs vor.

Der Händler könne den Kunden auf sein Fehlverhal­ten hinweisen und ihm ein Hausverbot ausspreche­n. „Für die Ahndung der Ordnungswi­drigkeit ist grundsätzl­ich die zuständige Ortspolize­ibehörde, in Eilfällen auch der Polizeivol­lzugsdiens­t zuständig. Die Durchsetzu­ng des Hausrechts obliegt dem Polizeivol­lzugsdiens­t.“

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FOTO: DPA/MARIJAN MURAT Für viele Menschen eine Selbstvers­tändlichke­it, für andere ein großes Übel: Das Tragen einer Mund-und Nasenschut­zmaske.

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