Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Aggressive Maskenverweigerer
Großteil der Menschen verhält sich nach Angaben der Polizei jedoch vernünftig
BAD WALDSEE (kik) - Ärger über die Maskenpflicht: Die schreckliche Tat von Samstag, als ein 49-Jähriger Maskenverweigerer in Idar-Oberstein einen 20-jährigen Tankstellen-Kassierer erschoss, nachdem dieser ihn aufgefordert hatte, einen Mund-undNasenschutz zu tragen, hat die Menschen in Deutschland bewegt. Nun kommt ein solch brutales Vorgehen zum großen Glück nicht jeden Tag vor, was sicherlich aber die meisten Menschen bereits im Alltag schon erlebt oder beobachtet haben, sind rüde Reaktionen von renitenten Maskenverweigerern, sobald sie aufgefordert werden, ihre Maske entweder überhaupt oder vollständig (auch über der Nase) zu tragen. Über ihre Erfahrungen bei Kontrollen berichten die Stadt Bad Waldsee und das Polizeipräsidium Ravensburg auf SZ-Anfrage.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Ravensburg (Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis) sind der Polizei nur sehr wenige Fälle gemeldet worden, in denen sich ein Bürger massiv weigerte, eine Maske zu tragen, wie das Polizeipräsidium auf Anfrage schriftlich mitteilte.
Über die Aggressivität des Gegenübers bei polizeilichen Kontrollen der Maskenpflicht werde allerdings keine Statistik geführt. „Im Großteil der Fälle ist jedoch festzustellen, dass eine mündliche Ermahnung der Betroffenen ausreichend ist und diese dann ihre Maske aufsetzen“, heißt es in der Erläuterung des Polizeipräsidiums weiter.
Zudem erfasse die Polizei nicht, ob die Reizbarkeit der Menschen bezüglich der Maskentragepflicht zunimmt. „Dies gestaltet sich auch entsprechend schwierig, weil diese Fälle nur selten bei der Polizei gemeldet werden.“
Das Gemeindevollzugsdienst der Stadt Bad Waldsee hat nach Angaben von Rathaussprecherin Brigitte Göppel ebenfalls zumeist positive Erfahrungen gemacht. Einige Menschen würden sich auch sofort entschuldigen, wenn sie auf das Fehlen einer Maske angesprochen würden. Oder umgehend einräumen, dass sie sie schlicht gerade vergessen hätten zu tragen.
Allerdings gebe es auch immer wieder unfreundliche bis gar aggressive Reaktionen von Corona-Leugnern und Maskenverweigerern. Dann müsse versucht werden, die Situation zu deeskalieren. „Teilweise herrscht schon ein sehr rauer Ton“, so Göppel. Erfreulicherweise sei dies jedoch nicht die Regel, komme aber immer wieder einmal vor.
Die Maskenpflicht sei zudem ja in vielen Bereichen erleichtert worden. So herrsche auch beispielsweise beim Michaelimarkt am Dienstag, 5. Oktober, keine generelle Maskenpflicht, sondern nur in Bereichen, in denen der Mindestabstand gerade nicht eingehalten werden könne (etwa in einer Schlange vor einem Stand). Der Markt war im vergangenen Jahr coronabedingt ausgefallen.
Das Polizeipräsidium Ravensburg teilt zur Maskenpflicht mit: „Die Maskentragepflicht bleibt weiter bestehen und ist in Paragraf 3 der Corona-Verordnung mit den jeweiligen Ausnahmen geregelt.“Ausnahmen sehe die Verordnung zum Beispiel im privaten Bereich, im Freien (sofern der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann), für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen mit ärztlichem Attest vor.
Sollte keine dieser Ausnahmen für sich geltend gemacht werden können, liege eine Ordnungswidrigkeit vor. „Der Regelsatz des Bußgelds beträgt hierbei 70 Euro.“
In Geschäften könne der Händler von seinem Hausrecht Gebrauch machen und dem Kunden ein mündliches Hausverbot aussprechen. Komme der Kunde diesem Hausverbot nicht nach, läge ein Hausfriedensbruch nach Paragraf 123 des Strafgesetzbuchs vor.
Der Händler könne den Kunden auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihm ein Hausverbot aussprechen. „Für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist grundsätzlich die zuständige Ortspolizeibehörde, in Eilfällen auch der Polizeivollzugsdienst zuständig. Die Durchsetzung des Hausrechts obliegt dem Polizeivollzugsdienst.“