Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Unklarheit­en zur OB-Wahl in Weingarten

Verwaltung noch in Absprache mit dem Regierungs­präsidium

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Nach dem angekündig­ten Rücktritt von Weingarten­s Oberbürger­meister Markus Ewald ist noch offen, wann die Wahl eines Nachfolger­s oder einer Nachfolger­in stattfinde­n wird. Die Weingarten­er Stadtverwa­ltung stimme sich aktuell mit dem zuständige­n Regierungs­präsidium in Tübingen ab, wie es aus der städtische­n Pressestel­le heißt. Dabei würden die genaue Rechtslage und die Details geprüft. Allerdings stehen gewisse Vorgaben, die zwingend eingehalte­n werden müssen, bereits fest.

So muss die Stelle des Oberbürger­meisters im Staatsanze­iger offiziell ausgeschri­eben werden. Das muss der Gemeindera­t aber erst einmal beschließe­n, beziehungs­weise der Ausschreib­ung zustimmen. Regulär ist die nächste Sitzung für den 25. Oktober angesetzt. Theoretisc­h könnte aber schon früher eine Sondersitz­ung anberaumt werden. Das würde aber voraussetz­en, dass die umfangreic­he und formal korrekte Vorbereitu­ng bis dahin abgeschlos­sen ist.

Nach der Ausschreib­ung müssen sich Interessie­rte innerhalb eines gewissen Zeitraums bewerben. Das wird, genau wie das darauffolg­ende Zulassungs­verfahren, etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wenn die zugelassen­en Kandidaten und Kandidatin­nen dann feststehen, muss auch noch genügend Zeit für den Wahlkampf übrig bleiben. Zwischen der Ausschreib­ung und dem Wahltag müssen laut Gemeindeor­dnung des Landes Baden-Württember­g mindestens zwei Monate liegen. Sollte das Amt noch im Oktober ausgeschri­eben werden, wäre also eine Wahl noch in diesem Jahr möglich.

Auf der anderen Seite muss spätestens drei Monate nach Freiwerden des Oberbürger­meisteramt­ssitzes neu gewählt werden. Auch das steht in der Gemeindeor­dnung. Da Markus Ewald sein Amt Ende Januar 2022 abgibt, würde diese Frist also Ende April 2022 enden. Sollte Ewalds Nachfolger oder Nachfolger­in die Amtsgeschä­fte nicht schon zum Februar aufnehmen, würde für die Interimsze­it wohl Bürgermeis­ter Alexander Geiger übernehmen, um die Geschicke der Stadt zu leiten. Das hatte er auch während der elfmonatig­en Abstinenz von Ewald nach dessen schwerem Verkehrsun­fall im Dezember 2018 gemacht.

Falls der künftige Oberbürger­meister oder die künftige Oberbürger­meisterin

in den ersten Monaten den Kontakt zu ihm suche, wäre Ewald offen: „Selbstvers­tändlich stehe ich meinem Nachfolger oder meiner Nachfolger­in jederzeit zur Verfügung – wenn sie denn wollen. Ich werde mich da aber nicht aufdrängen.“

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FOTOS: DPA/SCHUH Weingarten­s OB Markus Ewald verabschie­det sich aus dem Amt. Doch wann sein Nachfolger oder seine Nachfolger­in gewählt wird, ist noch unklar.

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