Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Sekte in Fall um vermisste Elfjährige verwickelt
Kind vom Joggen nicht heim zu Pflegeeltern gekommen – Leibliche Eltern gehören den „Zwölf Stämmen“an
HOLZHEIM (dpa) - Nach dem Verschwinden eines elfjährigen Mädchens in Schwaben gibt es Hinweise, dass das Kind im Umfeld der Sekte „Zwölf Stämme“ist. Bei dem Pflegevater sei eine E-Mail eines Absenders eingegangen, der mutmaßlich der Sekte zuzuordnen sei, sagte ein Polizeisprecher am Montag. Mehrere Medien hatten über die E-Mail zuvor berichtet. Demnach soll sich die Elfjährige nun wieder bei ihren leiblichen Eltern aufhalten.
Der Sprecher des Polizeipräsidiums in Augsburg sagte, die Mail müsse noch überprüft werden, ob sie authentisch sei. Bereits am Wochenende war darüber spekuliert worden, dass die den „Zwölf Stämmen“zugeordneten Eltern mit dem Verschwinden des Kindes etwas zu tun haben könnten. Die Sekte kam in der Vergangenheit immer wieder in die Schlagzeilen, weil sie das Prügeln von Kindern als angemessene Erziehungsmethode betrachtet.
„Da nicht auszuschließen ist, dass die leiblichen Eltern des Mädchens in Zusammenhang mit dem Verschwinden stehen, nahm auch die Kripo Dillingen bereits erste Ermittlungen auf “, hatte die Polizei am Wochenende berichtet. Das Kind war am Samstag beim Joggen in Holzheim
verschwunden und nicht mehr nach Hause zu ihrer Pflegefamilie zurückgekehrt. Es werde nun auch geprüft, ob die Elfjährige in einer der beiden Sektengemeinschaften in Tschechien ist, erklärte der Polizeisprecher am Montag. Ob die tschechische Polizei bereits aktiv geworden ist, ist bislang aber unklar. Details zu den bisherigen Maßnahmen wollte der Sprecher des Präsidiums in Augsburg nicht nennen.
Die „Zwölf Stämme“waren früher im nordschwäbischen Klosterzimmern und im mittelfränkischen Wörnitz angesiedelt. Vor acht Jahren hatten die Behörden wegen der Prügelvorwürfe 40 Jungen und Mädchen aus der Gemeinschaft geholt und bei Pflegefamilien und in Heimen untergebracht. Die Aktion hatte zu jahrelangen Prozessen geführt. Einerseits gab es mehrere Strafverfahren – eine Erzieherin der Sekte wurde sogar zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Andererseits gingen leibliche Eltern gegen den Sorgerechtsentzug vor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied allerdings 2018, dass die Entscheidungen der deutschen Familiengerichte zulässig gewesen seien. Die „Zwölf Stämme“sind 2017 wegen des Vorgehens der deutschen Behörden nach Tschechien umgesiedelt.