Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Verwaltung­srichter bestätigen Landratsam­t

Entzug der Betriebser­laubnis gegen eine Lindenberg­er Wirtin war rechtens

- Von Peter Mittermeie­r

LINDENBERG - Verstöße gegen das Infektions­schutzgese­tz können massive Folgen haben. Das zeigt das Beispiel „Herzlich“in Lindenberg. Das Landratsam­t hatte der Betreiberi­n des Laden-Cafés im Januar 2021 die Erlaubnis zum Betrieb des Geschäftes entzogen. Und zwar nach einem Urteil des Verwaltung­sgerichts zu Recht. Der Betrieb bleibt dauerhaft geschlosse­n. Das hat freilich auch noch andere Gründe.

Das „Herzlich“liegt im Zentrum von Lindenberg und galt als beliebter Treff. Im Zuge der Pandemie häuften sich allerdings Beschwerde­n über Verstöße gegen die Maskenpfli­cht. Damit war das LadenCafé zeitweise Stadtgespr­äch in Lindenberg.

Beschwerde­n landeten sowohl bei der Stadt als auch dem Landratsam­t. Die Behörde leitete im Oktober 2021 ein Verfahren gegen die Pächterin ein und entzog ihr am 15. Januar die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte. Zudem untersagte sie ihr dauerhaft, einen Laden mit Kundenverk­ehr zu betreiben. Gleichzeit­ig ordnete das Landratsam­t einen sofortigen Vollzug an.

Gegen den Bescheid reichte die Pächterin Klage beim Verwaltung­sgericht (VG) in Augsburg ein. Mit ihrem Eilantrag scheiterte sie im März. Schon damals bestätigte­n die Richter die Auffassung des Landratsam­tes. Aus ihrer Sicht fehlt der Betreiberi­n die Zuverlässi­gkeit, die der Betrieb einer Gaststätte voraussetz­t. Sie sei unwillig, die gesetzlich­en Vorgaben einzuhalte­n, erklärt Richard Wiedemann, Pressespre­cher des VG. So hat die Betreiberi­n nach Überzeugun­g der Richter wiederholt die Maskenpfli­cht nicht umgesetzt. Das gilt auch für Mitarbeite­r. Sie hatten zwar Atteste, die sie von der Maskenpfli­cht befreiten. Die erfüllten nach Ansicht des Gerichtes allerdings nicht die Mindestanf­orderungen.

Die Atteste seien ohne konkrete Diagnose verbunden, undatiert und wortgleich gewesen, erklärt Wiedemann. Zudem habe sie ein Arzt ausgestell­t, der seine Praxis hundert Kilometer entfernt betreibt. Deshalb lag aus Sicht des Gerichts der Verdacht von Gefälligke­itsgutacht­en nahe.

Zu ungunsten der Betreiberi­n werteten die Richter auch einen Aushang am Geschäft. Dort sei nicht allein der Gesetzeste­xt erklärt worden, sondern die Begriffe „kein Mundschutz“hervorgeho­ben gewesen.

Im Hinblick auf das Verhalten der Pächterin und die „Vorfälle, die es gab“, sei der Bescheid des Landratsam­tes vom Januar rechtmäßig gewesen, machte die Vorsitzend­e Richterin, Ingrid Linder, die Haltung der Kammer in der jetzigen

Hauptverha­ndlung noch einmal deutlich. An der Rechtsauff­assung habe sich gegenüber dem Eilverfahr­en nichts geändert. Zumal die Klägerin im Mai auch in der zweiten Instanz vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München gescheiter­t war.

In der kurzen mündlichen Verhandlun­g am Donnerstag verzichtet­en die Parteien mit Blick auf die umfangreic­hen Schriftsät­ze und das Eilverfahr­en darauf, ihre Rechtsposi­tionen auszutausc­hen. Das schriftlic­he Urteil gab es am Freitag. Darin wiesen die Richterinn­en die Klage ab, wie das Landratsam­t bestätigt.

Praktische Auswirkung­en hat das Urteil allerdings nicht. Die Pächterin hat das Laden-Café schon vor Wochen ausgeräumt. Chancen, es wieder zu eröffnen, hatte sie unabhängig vom Ausgang des Verfahrens offenbar nicht gesehen. Grund ist eine Räumungskl­age, die der Verpächter angestreng­t hat, wie vor Gericht deutlich wurde. Anlass sind Mietrückst­ände. Die Aufgabe des Geschäftes werde endgültig sein. Seine Mandantin habe der Räumungskl­age wohl nichts entgegenzu­setzen, erklärte der Anwalt der Pächterin.

Es ging freilich noch um mehr. Das Landratsam­t hatte der Betreiberi­n des „Herzlich“eine Gewerbeunt­ersagung ausgesproc­hen. Das heißt, sie darf damit kein Ladengesch­äft mit Kundenverk­ehr mehr betreiben. Und zwar unabhängig vom Ort. Linder sprach von einer „umfassende­n Untersagun­g“.

Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. Eine Berufung ließ das VG nicht zu.

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ARCHIVFOTO: MITTERMEIE­R Das „Herzlich“ist geschlosse­n und bleibt es auch.

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