Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Die Vogelgrippe erreicht den Bodenseekreis
Wegen der Geflügelpest gilt nun eine Stallpflicht für Hausgeflügel
(sz) - Bei einer verendeten Lachmöwe, die am 17. Februar an der Uferzone in Friedrichshafen gefunden wurde, ist nun die Vogelgrippe (Geflügelpest) labordiagnostisch nachgewiesen worden, wie das Landratsamt mitteilt. Die Tierkrankheit bei Wildvögeln gilt damit nun auch im Bodenseekreis als ausgebrochen. Zum Schutz der Geflügelbestände ordnet das Landratsamt deshalb bis vorläufig 31. März ein landkreisweites Aufstallungsgebot an. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private und HobbyGeflügelhaltungen. Für Menschen ist die Tierkrankheit nicht gefährlich.
Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel. Andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten und eine Infektion ist nicht ausgeschlossen. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunden
und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.
Die Geflügelpest, umgangssprachlich unter dem Namen „Vogelgrippe“bekannt, hat sich in den letzten Monaten zunehmend weiter ausgebreitet. Zuletzt war sie unter anderem in Stuttgart und Heilbronn bei Möwen sowie bei einer Gruppe von Schwarzschwänen im Züricher Weinland aufgetreten.
Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine für Vögel hochansteckende Viruserkrankung. Bei einer Vielzahl von Arten verläuft die Geflügelpest tödlich. Betroffen sind insbesondere Hühnervögel, Greifvögel, Eulen, Krähen und Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen. Tauben und Singvögel sind bisher nicht betroffen.
Für Fragen steht das Veterinär-amt unter Telefon 07541/ 2045177 montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.