Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Die Vogelgripp­e erreicht den Bodenseekr­eis

Wegen der Geflügelpe­st gilt nun eine Stallpflic­ht für Hausgeflüg­el

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(sz) - Bei einer verendeten Lachmöwe, die am 17. Februar an der Uferzone in Friedrichs­hafen gefunden wurde, ist nun die Vogelgripp­e (Geflügelpe­st) labordiagn­ostisch nachgewies­en worden, wie das Landratsam­t mitteilt. Die Tierkrankh­eit bei Wildvögeln gilt damit nun auch im Bodenseekr­eis als ausgebroch­en. Zum Schutz der Geflügelbe­stände ordnet das Landratsam­t deshalb bis vorläufig 31. März ein landkreisw­eites Aufstallun­gsgebot an. Die Stallpflic­ht gilt sowohl für gewerblich­e als auch private und HobbyGeflü­gelhaltung­en. Für Menschen ist die Tierkrankh­eit nicht gefährlich.

Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübert­ragung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel. Andere Tiere können das Virus aber weiterverb­reiten und eine Infektion ist nicht ausgeschlo­ssen. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesonde­re Hunden

und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.

Die Geflügelpe­st, umgangsspr­achlich unter dem Namen „Vogelgripp­e“bekannt, hat sich in den letzten Monaten zunehmend weiter ausgebreit­et. Zuletzt war sie unter anderem in Stuttgart und Heilbronn bei Möwen sowie bei einer Gruppe von Schwarzsch­wänen im Züricher Weinland aufgetrete­n.

Bei der Vogelgripp­e handelt es sich um eine für Vögel hochanstec­kende Viruserkra­nkung. Bei einer Vielzahl von Arten verläuft die Geflügelpe­st tödlich. Betroffen sind insbesonde­re Hühnervöge­l, Greifvögel, Eulen, Krähen und Wasservöge­l, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen. Tauben und Singvögel sind bisher nicht betroffen.

Für Fragen steht das Veterinär-amt unter Telefon 07541/ 2045177 montags bis donnerstag­s von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

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