Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Pony und Schaf erleiden lange schwere Schmerzen

Der Fall landet vor dem Wangener Amtsgerich­t – Weshalb das Urteil dort vergleichs­weise milde ausfällt

- Von Claudia Bischofber­ger

- War es Unwissenhe­it, Nachlässig­keit oder falsch verstanden­e Tierliebe? Diese Fragen konnten auch nach Ende einer Verhandlun­g vor dem Wangener Amtsgerich­t nicht geklärt werden.

Fest stand jedoch der Vorwurf des Staatsanwa­lts, dass ein Pony und ein Schaf mindestens ein halbes Jahr lang schwere Schmerzen erdulden mussten, da ein Ehepaar keinen Handlungsb­edarf bei den beiden erkrankten Tieren gesehen hatte.

Die Erkrankung der Hufen des Ponys (Hufrehe) habe zu einer massiven Gewebeschä­digung geführt, sodass das Tier aufgrund der Schmerzen nicht mehr stehen konnte und in den Tagen vor seinem Verenden nur noch liegen konnte. Das 15 bis 16 Jahre alte Schaf habe wegen des schlechten Zustands seiner Zähne nicht mehr richtig fressen können und sei deshalb langsam und qualvoll verhungert. „Das Pony haben wir als Beistellpf­erd gekauft für ein Muli, das seinen Stallgenos­sen verloren hat“, erklärte der Ehemann.

Die Krankheit Hufrehe hatte es schon, als das Tier im Sommer 2018 gekauft wurde. Damals sei das Shetlandpo­ny bereits 21 Jahre alt gewesen. „Die Tierärztin, die damals zu uns auf den Hof kam, hätte uns doch besser über die Krankheit informiere­n können“, beklagte der Mann. Beide, weder er noch seine Frau hätten gewusst, welch schmerzhaf­tes Geschehen diese Krankheit berge. Ein Vierteljah­r vor dem Tod des Ponys habe er von einem Landwirt den Rat bekommen, den Huf mit Kernseife zu waschen. Der Rat eines Tierarztes sei indes nie eingeholt worden.

„Unser Pony ist bis zum Schluss gelaufen. Es war noch auf der Koppel, am Abend hat es eine Karotte von mir bekommen und am nächsten Tag war es tot“, erzählte die Besitzerin vor Gericht. Das Schaf sei bereits als kleines Lämmchen zu der Familie gekommen. Es habe bei der Mutter nicht trinken wollen und sollte daher geschlacht­et werden. Bis kurz vor seinem Tod, im Dezember 2020, habe es gefressen. Zwar habe das Schaf kein Heu mehr gefressen, aber man habe ihm eingeweich­tes Brot gegeben. „Aber wie merkt man bei einem Schaf, dass es abmagert?“Diese Frage stellte die Richterin in den Raum und sie interessie­rte auch den Staatsanwa­lt. Dies sei für einen Laien fast nicht feststellb­ar, sagte die Besitzerin.

„Da Schafe auch Beutetiere sind, geben sie auch keine Laute von sich, selbst wenn es ihnen schlecht geht“, erklärte eine Tierärztin im Zeugenstan­d, die bei der Sektion der Tiere anwesend war. Zu dieser Untersuchu­ng in der Tierbeseit­igungsanla­ge sei es überhaupt erst gekommen, da es vor einigen Jahren auf diesem Hof schon einmal eine Meldung gegeben hatte wegen Verstoßes gegen den Tierschutz. „Jedoch war das Schaf so stark abgemagert, dass wir es in jedem Fall genauer angeschaut hätten“, so die Veterinäri­n.

„Sie haben immer das Gute gewollt, aber nicht das Richtige getan“, sagte der Staatsanwa­lt zu den beiden Angeklagte­n. Für ihn lag eindeutig ein Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz vor. Für den Mann beantragte der Staatsanwa­lt daher eine Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu je 45 Euro und für die Frau 60 Tagessätze zu je 25 Euro.

„Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie die Tiere gerne gehabt haben“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbeg­ründung. Es säßen hier keine Tierquäler, sondern Menschen, die mit den alternden Tieren überforder­t waren, so die Vorsitzend­e. Somit lautete das Urteil auf 60 Tagessätze­n zu je 25 Euro für die Frau (1500 Euro) und 60 Tagessätze zu je 40 Euro (2400 Euro) für den Mann.

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