Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Pony und Schaf erleiden lange schwere Schmerzen
Der Fall landet vor dem Wangener Amtsgericht – Weshalb das Urteil dort vergleichsweise milde ausfällt
- War es Unwissenheit, Nachlässigkeit oder falsch verstandene Tierliebe? Diese Fragen konnten auch nach Ende einer Verhandlung vor dem Wangener Amtsgericht nicht geklärt werden.
Fest stand jedoch der Vorwurf des Staatsanwalts, dass ein Pony und ein Schaf mindestens ein halbes Jahr lang schwere Schmerzen erdulden mussten, da ein Ehepaar keinen Handlungsbedarf bei den beiden erkrankten Tieren gesehen hatte.
Die Erkrankung der Hufen des Ponys (Hufrehe) habe zu einer massiven Gewebeschädigung geführt, sodass das Tier aufgrund der Schmerzen nicht mehr stehen konnte und in den Tagen vor seinem Verenden nur noch liegen konnte. Das 15 bis 16 Jahre alte Schaf habe wegen des schlechten Zustands seiner Zähne nicht mehr richtig fressen können und sei deshalb langsam und qualvoll verhungert. „Das Pony haben wir als Beistellpferd gekauft für ein Muli, das seinen Stallgenossen verloren hat“, erklärte der Ehemann.
Die Krankheit Hufrehe hatte es schon, als das Tier im Sommer 2018 gekauft wurde. Damals sei das Shetlandpony bereits 21 Jahre alt gewesen. „Die Tierärztin, die damals zu uns auf den Hof kam, hätte uns doch besser über die Krankheit informieren können“, beklagte der Mann. Beide, weder er noch seine Frau hätten gewusst, welch schmerzhaftes Geschehen diese Krankheit berge. Ein Vierteljahr vor dem Tod des Ponys habe er von einem Landwirt den Rat bekommen, den Huf mit Kernseife zu waschen. Der Rat eines Tierarztes sei indes nie eingeholt worden.
„Unser Pony ist bis zum Schluss gelaufen. Es war noch auf der Koppel, am Abend hat es eine Karotte von mir bekommen und am nächsten Tag war es tot“, erzählte die Besitzerin vor Gericht. Das Schaf sei bereits als kleines Lämmchen zu der Familie gekommen. Es habe bei der Mutter nicht trinken wollen und sollte daher geschlachtet werden. Bis kurz vor seinem Tod, im Dezember 2020, habe es gefressen. Zwar habe das Schaf kein Heu mehr gefressen, aber man habe ihm eingeweichtes Brot gegeben. „Aber wie merkt man bei einem Schaf, dass es abmagert?“Diese Frage stellte die Richterin in den Raum und sie interessierte auch den Staatsanwalt. Dies sei für einen Laien fast nicht feststellbar, sagte die Besitzerin.
„Da Schafe auch Beutetiere sind, geben sie auch keine Laute von sich, selbst wenn es ihnen schlecht geht“, erklärte eine Tierärztin im Zeugenstand, die bei der Sektion der Tiere anwesend war. Zu dieser Untersuchung in der Tierbeseitigungsanlage sei es überhaupt erst gekommen, da es vor einigen Jahren auf diesem Hof schon einmal eine Meldung gegeben hatte wegen Verstoßes gegen den Tierschutz. „Jedoch war das Schaf so stark abgemagert, dass wir es in jedem Fall genauer angeschaut hätten“, so die Veterinärin.
„Sie haben immer das Gute gewollt, aber nicht das Richtige getan“, sagte der Staatsanwalt zu den beiden Angeklagten. Für ihn lag eindeutig ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Für den Mann beantragte der Staatsanwalt daher eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 45 Euro und für die Frau 60 Tagessätze zu je 25 Euro.
„Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie die Tiere gerne gehabt haben“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Es säßen hier keine Tierquäler, sondern Menschen, die mit den alternden Tieren überfordert waren, so die Vorsitzende. Somit lautete das Urteil auf 60 Tagessätzen zu je 25 Euro für die Frau (1500 Euro) und 60 Tagessätze zu je 40 Euro (2400 Euro) für den Mann.