Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Mehr Schutz bei Reisebuchungen
Verbraucherstandards klassischer Pauschalreisen gelten nun auch für Online-Buchungen
BRÜSSEL (dpa) - Pauschalreisende können sich künftig auf einheitlichere europäische Regeln verlassen – egal, ob sie ihren Urlaub im Reisebüro buchen oder das Paket im Internet selbst zusammenstellen. Die EU-Minister für Wettbewerb bestätigten am Donnerstag eine entsprechende Einigung mit dem EU-Parlament. Mit der Neuregelung weitet die EU bestehende Vorschriften für traditionelle Pauschalreisen auch auf das Internet aus. Das EU-Parlament dürfte der Neuregelung im Juni zustimmen. In spätestens drei Jahren müssten sie dann umgesetzt sein.
BRÜSSEL (AFP) - Reisende können sich auf einen besseren Rechtsschutz bei Pauschalreisen einstellen. Der EUMinisterrat einigte sich am Donnerstag in Brüssel auf ein Gesetz, das die Position der Verbraucher besonders bei Online-Buchungen stärkt, wie der Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen, in Brüssel mitteilte. Auch aus Expertensicht ist die Reform eine gute Sache.
Die Reform dient dazu, Regelungen an das digitale Zeitalter anzupassen. Denn immer mehr Menschen stellen ihre Reisen im Internet individuell zusammen. Verbraucherstandards, die jetzt bereits bei klassischen Pauschalreisen gelten, sollen auf die Onlinebuchungen ausgeweitet werden. Zugleich werden verschiedene Regelungen für Pauschalreisen insgesamt überarbeitet.
Ein Ansprechpartner Einer der Hauptvorteile der Reform ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass Kunden künftig nicht mehr zwischen Fluggesellschaft, Hotel und Mietwagenverleih hin- und hersuchen müssen, wer für ein Problem haftbar ist. „Der Verbraucher hat einen einzigen Ansprechpartner, der für die Erbringung aller Komponenten der Reise verantwortlich ist“, erläuterte Verbraucherschützer Christian Gollner.
Auch die Rückholung, wenn zum Beispiel eine Fluggesellschaft Konkurs anmelde, sowie die Unterbringung bei Problemen mit dem Weiterflug werde künftig besser abgesichert, sagte Gollner. Die neuen Stornobedingungen kämen den Verbrauchern ebenfalls entgegen. Insgesamt sei die Reform „hervorragend“, urteilte der Experte.
Der neue Schutz gilt für Reisen, bei denen der Kunde verschiedene Angebote im Internet zusammenstellt. Der entscheidende Punkt ist, dass die Angebote untereinander verbunden sind. Das ist etwa der Fall, wenn sich der Kunde auf dem Internetauftritt eines einzigen Anbieters eine Reise aus Flug, Hotel und Mietwagen selbst zusammenstellt, statt wie bei klassischen Pauschalreisen ein vorgefertigtes Paket zu buchen.
Die Regelung gilt aber auch dann, wenn Kunden „über Links von einem Reiseleistungsanbieter zum nächsten weitergeleitet werden“, wie Staatssekretär Billen erklärte. Völlig unverbunden dürfen die Angebote im Internet also nicht sein. Wenn beispielsweise auf einer Internetseite ein Flug und ganz unabhängig davon auf einer anderen Seite ein Hotel gebucht wird, würde dies nicht unter den neuen Schutz fallen.
EU-Parlament hat letztes Wort Die EU-Minister einigten sich trotz Bedenken einiger Staaten insgesamt auf die Neuregelung. Deutschland war für den auf dem Tisch liegenden
ANZEIGE Vorschlag. Nach der Einigung im Kreis der Mitgliedstaaten muss nun noch das Europaparlament zustimmen. Dessen Zustimmung gilt als wahrscheinlich.
„Mit der heutigen Einigung im Rat ist der Weg frei für eine zügige Verabschiedung der EU-Pauschalreiserichtlinie“, erklärte Verbraucherschutz-Staatssekretär Billen aus dem Ministerium von Heiko Maas (SPD). „Die neue Richtlinie wird die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere bei Online-Buchungen verbessern“, fügte Billen hinzu.