Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Mehr Schutz bei Reisebuchu­ngen

Verbrauche­rstandards klassische­r Pauschalre­isen gelten nun auch für Online-Buchungen

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BRÜSSEL (dpa) - Pauschalre­isende können sich künftig auf einheitlic­here europäisch­e Regeln verlassen – egal, ob sie ihren Urlaub im Reisebüro buchen oder das Paket im Internet selbst zusammenst­ellen. Die EU-Minister für Wettbewerb bestätigte­n am Donnerstag eine entspreche­nde Einigung mit dem EU-Parlament. Mit der Neuregelun­g weitet die EU bestehende Vorschrift­en für traditione­lle Pauschalre­isen auch auf das Internet aus. Das EU-Parlament dürfte der Neuregelun­g im Juni zustimmen. In spätestens drei Jahren müssten sie dann umgesetzt sein.

BRÜSSEL (AFP) - Reisende können sich auf einen besseren Rechtsschu­tz bei Pauschalre­isen einstellen. Der EUMinister­rat einigte sich am Donnerstag in Brüssel auf ein Gesetz, das die Position der Verbrauche­r besonders bei Online-Buchungen stärkt, wie der Staatssekr­etär im Verbrauche­rschutzmin­isterium, Gerd Billen, in Brüssel mitteilte. Auch aus Expertensi­cht ist die Reform eine gute Sache.

Die Reform dient dazu, Regelungen an das digitale Zeitalter anzupassen. Denn immer mehr Menschen stellen ihre Reisen im Internet individuel­l zusammen. Verbrauche­rstandards, die jetzt bereits bei klassische­n Pauschalre­isen gelten, sollen auf die Onlinebuch­ungen ausgeweite­t werden. Zugleich werden verschiede­ne Regelungen für Pauschalre­isen insgesamt überarbeit­et.

Ein Ansprechpa­rtner Einer der Hauptvorte­ile der Reform ist aus Sicht der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz, dass Kunden künftig nicht mehr zwischen Fluggesell­schaft, Hotel und Mietwagenv­erleih hin- und hersuchen müssen, wer für ein Problem haftbar ist. „Der Verbrauche­r hat einen einzigen Ansprechpa­rtner, der für die Erbringung aller Komponente­n der Reise verantwort­lich ist“, erläuterte Verbrauche­rschützer Christian Gollner.

Auch die Rückholung, wenn zum Beispiel eine Fluggesell­schaft Konkurs anmelde, sowie die Unterbring­ung bei Problemen mit dem Weiterflug werde künftig besser abgesicher­t, sagte Gollner. Die neuen Stornobedi­ngungen kämen den Verbrauche­rn ebenfalls entgegen. Insgesamt sei die Reform „hervorrage­nd“, urteilte der Experte.

Der neue Schutz gilt für Reisen, bei denen der Kunde verschiede­ne Angebote im Internet zusammenst­ellt. Der entscheide­nde Punkt ist, dass die Angebote untereinan­der verbunden sind. Das ist etwa der Fall, wenn sich der Kunde auf dem Internetau­ftritt eines einzigen Anbieters eine Reise aus Flug, Hotel und Mietwagen selbst zusammenst­ellt, statt wie bei klassische­n Pauschalre­isen ein vorgeferti­gtes Paket zu buchen.

Die Regelung gilt aber auch dann, wenn Kunden „über Links von einem Reiseleist­ungsanbiet­er zum nächsten weitergele­itet werden“, wie Staatssekr­etär Billen erklärte. Völlig unverbunde­n dürfen die Angebote im Internet also nicht sein. Wenn beispielsw­eise auf einer Internetse­ite ein Flug und ganz unabhängig davon auf einer anderen Seite ein Hotel gebucht wird, würde dies nicht unter den neuen Schutz fallen.

EU-Parlament hat letztes Wort Die EU-Minister einigten sich trotz Bedenken einiger Staaten insgesamt auf die Neuregelun­g. Deutschlan­d war für den auf dem Tisch liegenden

ANZEIGE Vorschlag. Nach der Einigung im Kreis der Mitgliedst­aaten muss nun noch das Europaparl­ament zustimmen. Dessen Zustimmung gilt als wahrschein­lich.

„Mit der heutigen Einigung im Rat ist der Weg frei für eine zügige Verabschie­dung der EU-Pauschalre­iserichtli­nie“, erklärte Verbrauche­rschutz-Staatssekr­etär Billen aus dem Ministeriu­m von Heiko Maas (SPD). „Die neue Richtlinie wird die Rechtsposi­tion der Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r insbesonde­re bei Online-Buchungen verbessern“, fügte Billen hinzu.

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FOTO: DPA Die EU- Pauschalre­iserichtli­nie stärkt die Position der Verbrauche­r insbesonde­re bei Online- Buchungen.

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