Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

30-Meter-Mast: Urteil fällt nächste Woche

Vor-Ort-Termin in der Ravensburg­er Weststadt dreht sich um Baurecht, nicht um Gesundheit­sfragen

- Von Frank Hautumm

RAVENSBURG - Das Urteil, ob in der Weststadt direkt neben der Hochberg-Apotheke ein 30 Meter hoher Handymast gebaut werden darf, fällt nächsten Dienstag. Bis dahin will der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim entscheide­n, ob die Stadt an dieser Stelle eine Befreiung vom Bebauungsp­lan zulassen und damit dem Antrag der „Deutsche Funkturm“stattgeben muss. Um vergleichs­weise trockene baurechtli­che Fragen ging es am Donnerstag beim Vor-OrtTermin - nicht um gesundheit­liche Bedenken, die gut 30 besorgte Anwohner vortragen wollten.

Die Frage der Belastung durch Strahlung ist aus Sicht des Gerichtes gar kein Thema, weil die TelekomToc­hter alle Vorschrift­en einhalte, sagte Richter Karsten Harms, der empörte Nachbarn während der Verhandlun­g mehrfach zur Ordnung rief. Immer wieder ging es in Zwischenru­fen auch um die beiden Kindergärt­en in der Nähe. 1600 Weststadt-Bewohner hatten schon vor vier Jahren gegen den „Funkturm“mit ihren Unterschri­ften protestier­t.

Der Senat glaubt weiterhin, dass der Riesen-Handymast dem Bebauungsp­lan an dieser Stelle widerspric­ht, so Harms. Mit einer ähnlichen Begründung hatte 2012 die Stadt Ravensburg den Prozess in erster Instanz vor dem Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n gewonnen, als die Telekom-Tochter geklagt hatte.

Allerdings müsse eine mögliche Befreiung geprüft werden, sagte der Richter. Dabei geht es auch um die Frage, ob sie mit nachbarsch­aftlichen Interessen vereinbar wäre. Das Gericht nahm deshalb besonders das angrenzend­e Gebäude unter die Lupe, in dem sich die Apotheke, Ärzte, ein Elektrolad­en, ein Café, aber auch Wohnungen befinden. Im Mittelpunk­t stand auch die Frage, ob das achtstöcki­ge Hochhaus außerhalb des betroffene­n Baugebiete­s als Bezugsgröß­e für die Dimension des Handymaste­s heranzuzie­hen ist.

„Bedrohlich­e Wirkung“Von einer „bedrohlich­en Wirkung“des geplanten Turms spricht die Stadt, vertreten durch Herbert Krom, Leiter des Bauordnung­samtes. Der Abstand betrage keine 18 Meter bis zum nächsten Wohnhaus, der Mast sei von allen Seiten zu sehen. Mit nachbarsch­aftlichen Belangen sei das nicht vereinbar. Das Hochhaus sei als Bezug nicht legitim, dafür sei es zu weit vom geplanten Standort entfernt. Die Deutsche Funkturm wiederum meint, ein Mast wirke lange nicht so massiv, wie ein Gebäude, deshalb dürfe die Höhe von 30 Metern auch nicht als Maßstab angeführt werden. Die Harmonie des Gebietes werde nicht gestört, weil die Wohnbebauu­ng in Richtung Süden, weg vom Mast, ausgericht­et sei. Dazu sei ein guter Handyempfa­ng heute eher ein Beitrag zum Allgemeinw­ohl als eine Verletzung nachbarsch­aftlicher Belange. Selbst einen anderen Standort, 500 Meter Luftlinie entfernt, hält das Unternehme­n für möglich, doch werde auch dieser von der Stadt abgelehnt.

Die Nachbarn werden bis nächste Woche bangen müssen, vielleicht auch darüber hinaus. Die „Deutsche Funkturm“dachte am Donnerstag schon laut über eine mögliche Revision nach, sollte ihr das Urteil nicht schmecken.

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