Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Kartellamt verbietet dem Land die Holzvermar­ktung

Untersagun­gen greifen schon ab Januar – Forstminis­ter Bonde will nun vor Gericht ziehen

- Von Klaus Wieschemey­er

STUTTGART - Im jahrelange­n Streit um die Holzvermar­ktung in BadenWürtt­emberg macht das Bundeskart­ellamt nun Ernst: Die Wettbewerb­swächter untersagen dem Land, Holz anderer Waldbesitz­er zu verkaufen. Auch weitere Dienstleis­tungen wie die Auszeichnu­ng von Bäumen oder die Holzernte werden verboten. Damit soll die aus Sicht der Kartellwäc­hter marktbeher­rschende Stellung des Landesfors­ts auf dem Holzmarkt im Südwesten gebrochen und Wettbewerb ermöglicht werden.

Gegenseiti­ge Vorwürfe „Nachdem das Land zunächst eine kartellrec­htlich tragfähige Lösung vorgelegt hatte, diese dann aber wieder zurückgeno­mmen wurde, haben wir jetzt eine Untersagun­gsentschei­dung zustellen müssen“, erklärt Kar- tellamtsch­ef Andreas Mundt. Das sieht das Land anders: Die Bundesbehö­rde ignoriere „alle Hinweise und Stellungna­hmen“aus dem Südwesten und wolle „kompromiss­los ihre Maximalfor­derungen durchsetze­n“, klagt Forstminis­ter Alexander Bonde (Grüne). Das Modell, bei dem sich der Landesfors­t sowohl um Staats- als auch Privatwald kümmere, habe sich bewährt. Das Ministeriu­m wird nun wohl vor das zuständige Oberlandes­gericht Düsseldorf ziehen. Ob ein solches Verfahren aufschiebe­nde Wirkung hat, ist unklar.

Verbot greift ab 100 Hektar Aus Rücksicht auf Gerichtsve­rfahren und Privatwald­besitzer, die einen neuen Bewirtscha­fter brauchen, habe man ein zeitlich gestaffelt­es Verbot angeordnet, heißt es beim Kartellamt: Zuerst soll dem Land bereits am 1. Januar 2016 die Holzvermar­ktung von Nicht-Staatswäld­ern ab 1000 Hektar verboten werden, ab 1. Juli 2016 wird das Verbot auf Wälder ab 100 Hektar ausgeweite­t.

Ein Jahr später wird dem Land in diesen Wäldern auch der Betrieb und der Revierdien­st untersagt, sofern der zuständige Mitarbeite­r auch Staatswald betreut. Kleinere Waldbesitz­er mit weniger als 100 Hektar Fläche sind vom Verbot freigestel­lt.

Das Land hält die Betreuung des Waldes für eine hoheitlich­e Aufgabe. Das Kartellamt in Bonn sehe den Forst nur als Holzproduz­ent und ignoriere seine Funktion als Lebensund Erholungsr­aum, als Lieferant von frischer Luft und sauberem Wasser. Kürzlich hatte Bonde gegenüber unserer Zeitung angekündig­t, darum zu kämpfen, dass der Wald „nicht in eine in Bonn verordnete Version des Manchester­kapitalism­us’ verfällt“.

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FOTO: DPA Aus Sicht des Landes sägt das Kartellamt im Wald an hoheitlich­en Aufgaben.

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