Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Zwölf Jahre Haft für reuigen Syrien-Heimkehrer
Münchner Angeklagter wegen versuchten Mordes in Aleppo verurteilt
MÜNCHEN (dpa) - Ein junger Münchner ist nach seiner Rückkehr aus einem Terrorcamp in Syrien unter anderem wegen versuchten Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München verurteilte den 27-Jährigen am Mittwoch außerdem wegen Beihilfe zum versuchten Mord in Hunderten Fällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Der Angeklagte nahm das Urteil aufmerksam, aber ohne merkliche Regung auf. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Haftstrafe von dreizehneinhalb Jahren gefordert. Den Beweis für einen vollendeten Mord sah das Gericht allerdings nicht.
Harun P. ist der erste SyrienRückkehrer, der sich wegen Mordes vor einem deutschen Gericht verantworten musste. „Schließen Sie mit dem Kapitel ab“, forderte ihn der Vorsitzende Richter Manfred Dauster auf. Er nannte „radikalisiertes Abenteurertum“als einen Grund für die Ausreise des jungen Mannes nach Syrien – und bezeichnete dies als „größte Eselei Ihres Lebens“.
Der 27-Jährige hatte gestanden, in einem islamistischen Terrorcamp ausgebildet worden zu sein. Er gab in dem Prozess zu, beim Sturm von Terroristen auf das Zentralgefängnis von Aleppo , bei dem laut Bundesanwaltschaft fünf Gefangene und zwei Aufseher ums Leben kamen, eine Mörsergranate abgefeuert zu haben. Darauf stützt sich der Vorwurf des versuchten Mordes. Die übrigen Aktivitäten des Angeklagten wertete das Gericht als Beihilfe zum versuch- ten Mord in Hunderten Fällen. Der Sohn afghanischer Einwanderer hatte sich umfangreich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert und auch in anderen Prozessen gegen mutmaßliche Terroristen in Berlin und Düsseldorf ausgesagt.
Dafür wurde er von Islamisten angefeindet. „Sie haben durch Ihre Angaben, die unter schwierigen Bedingungen stattfanden, Aufklärungshilfe geleistet, wie wir es bisher von keinem Angeklagten erlebt haben“, sagte Richter Dauster. Ohne dieses Verhalten hätte lebenslanger Freiheitsentzug gedroht. Wegen seiner Aussagebereitschaft verständigte sich der Senat mit den Prozessbeteiligten auf eine Einigung mit einem Strafrahmen von zehn bis 14 Jahren. Die Bundesanwaltschaft hatte dreizehneinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung hatte zehn Jahre Haft für ausreichend gehalten.