Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Legitime Frage

- Wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Anonyme Zuschrifte­n könn

Zum Artikel „ Die Tötung neu definieren“( 29.6.): Jeder Student der Rechtswiss­enschaften lernt bereits im zweiten Semester, dass es im Strafrecht eine Selbstvers­tändlichke­it ist, bei jedem Tatbestand die Gesinnung zu prüfen und somit je nach Entscheidu­ng auch zu bestrafen. Dieser subjektive Tatbestand erschöpft sich nicht im bloßen Vorsatz, und das nicht nur im Falle des Mordes. Davon zu sprechen, eine Gesinnung zu bestrafen sei mit einem modernen Strafrecht­sverständn­is nicht vereinbar, ist da etwas befremdlic­h und rechtsfrem­d.

Der Haustyrann­enmord wird überdies weniger beim Mordmerkma­l Heimtücke gerne als Beispiel angeführt, sondern vielmehr bei der Diskussion, wie weit das Merkmal der Gegenwärti­gkeit bei der Notwehr zu fassen ist, folglich gerade bei einem rechtliche­n Instrument, welches die Strafbarke­it ausschlöss­e. Die Frage, ob es nicht besser wäre, auch alternativ­e Strafmaße als die lebenslang­e Freiheitss­trafe zuzulassen, ist durchaus legitim; dabei aber mit derart überzogene­m Positivism­us zu argumentie­ren und die Bewertung der Gesinnung gänzlich abzulehnen, ist fehl am Platze, genauso, wie eine der Qualifikat­ionen ausgerechn­et beim Delikt der Tötung abzuschaff­en. Um bei nicht ganz gerechtfer­tigten Nazibezüge­n zu bleiben: Der Rechtsposi­tivismus, das stumpfe Abarbeiten objektiver Maßstäbe, hat dort ebenfalls einigen Schaden angerichte­t. Dietmar Schaude, Pfullendor­f

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