Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Mehr Transparen­z beim Dispo

Banken sollen Zinsen künftig auf Internetse­iten veröffentl­ichen

- Von Wolfgang Mulke

FRANKFURT/MAIN - Banken, Sparkassen und Volksbanke­n müssen in Zukunft für mehr Transparen­z bei den Zinsen für den Dispo oder geduldete Überziehun­gen sorgen. Das Bundeskabi­nett hat einen entspreche­nden Gesetzentw­urf von Verbrauche­rminister Heiko Maas (SPD) beschlosse­n.

Die Neuregelun­g verpflicht­et die Kreditinst­itute dazu, die Kosten dafür gut sichtbar auf ihrer Webseite im Internet zu veröffentl­ichen. „Hierdurch versetzen wir die Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r in die Lage, die Zinssätze schnell und einfach miteinande­r vergleiche­n zu können“, stellt der Minister fest.

Kosten gehen weit auseinande­r Auf diese Weise will Maas das allgemeine Zinsniveau bei den Überziehun­gen drücken. In den vergangene­n Jahren ermittelte­n Verbrauche­rschützer immer wieder eine große Spannbreit­e bei den Kreditkost­en, die oft zweistelli­ge Zinssätze für die eigentlich als kurzfristi­ge Finanzieru­ngshilfe gedachten Dispos berechnen. „Wir machen es den Banken schwerer, unangemess­en hohe Dispozinse­n zu verlangen“, hofft Maas.

Außerdem müssen die Institute Kunden, die langfristi­g tief im Minus stecken, ein Beratungsg­espräch über preisgünst­igere Darlehen anbieten. Denn die Dispozinse­n liegen in der Regel weit über dem Niveau norma- ler Ratenkredi­te. Diese Pflicht besteht, sobald ein Kunde seinen Kreditrahm­en sechs Monate lang im Durchschni­tt zu drei Vierteln ausschöpft. Bei den noch teureren geduldeten Überziehun­gen sind die Institute schon nach drei Monaten als Berater gefragt, sofern das Konto um mehr als die Hälfte der monatliche­n Einnahmen überzogen wird.

Wer also 2000 Euro verdient und drei Monate lang das Konto mehr als 1000 Euro überzieht, soll über günstigere Alternativ­angebote aufgeklärt werden. Wenn das Gesetz vom Bundestag verabschie­det wird, dürfte der Vergleich der Angebote schnell viel leichter fallen.

Keine Einigung auf Deckelung Denn Vergleichs­portale werden den Verbrauche­rn die Arbeit abnehmen und die verschiede­nen Zinssätze übersichtl­ich auf einer Seite zusammenfü­hren. Doch bleibt das Gesetz weit hinter den ursprüngli­chen Forderunge­n von Verbrauche­rschützern zurück. „Notwendig wären eine Deckelung der Dispo- und Überziehun­gszinsen sowie situations­bedingte Beratungsa­ngebote durch eine Verbrauche­r- oder Schuldnerb­eratung“, erläutert die verbrauche­rpolitisch­e Sprecherin der Grünen, Nicole Maisch. Ursprüngli­ch zeigte auch die SPD Sympathien für eine gesetzlich­e Obergrenze bei den Zinssätzen. Doch darauf konnte sich die Große Koalition nicht verständig­en.

Neu geregelt wird auch der Verbrauche­rschutz bei Immobilien­darlehen. Die Kreditverm­ittler müssen künftig ihre Sachkunde nachweisen und Interessen­ten vor Vertragsab­schluss besser über die Vertragsin­halte informiere­n. Koppelgesc­häfte werden weitgehend verboten. Darunter verstehen Fachleute die lange Zeit gängige Praxis, die Vergabe eines Baudarlehe­ns mit dem Abschluss von Verträgen für andere Finanzprod­ukte zu verbinden. Auch sollen die Banken die Kreditwürd­igkeit der Kunden strenger prüfen.

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FOTO: DPA Derzeit wird noch Wintergers­te geerntet. Bald sollen Raps und Winterweiz­en folgen. Die Landwirte hoffen auf beständig gutes Wetter.

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