Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Fahranfäng­ern auf die Sprünge helfen

Die Begleitper­sonen von Minderjähr­igen üben sich am besten in Zurückhalt­ung

- Von Stefan Weißenborn

outine kann Leben retten. Das zeigen Unfallstat­istiken: Junge, unerfahren­e Autolenker sind besonders häufig in tödliche Unfälle verwickelt. Fahranfäng­ern mehr Routine zu vermitteln, ist die Idee des „Begleitete­n Fahrens ab 17“, bei dem Anfänger schon ein Jahr früher als sonst ans Steuer dürfen. Eine Schlüsselr­olle spielt dabei die Begleitper­son. Ein paar Verhaltens­tipps erleichter­n die Aufgabe.

In der Regel ist die Begleitper­son ein Elternteil – eine nicht immer unproblema­tische Konstellat­ion. Denn es kann vorkommen, dass Vater oder Mutter mit ihrem Erziehungs­anspruch zu stark in das Geschehen eingreifen. Dabei sollte die erste Tugend des Begleiters Zurückhalt­ung sein, rät Simon Wagner von der Deutschen Verkehrswa­cht (DVW) in Berlin: „Er ist eine Begleitper­son und kein Fahrlehrer, auch kein Hilfsfahrl­ehrer.“Verunsiche­rnde Sprüche sind tabu, ebenso der Griff ins Lenkrad oder gar der Versuch, irgendwie ans Bremspedal heranzukom­men. „Durch eine ruhige Begleitung entsteht Routine“, sagt der Vorsitzend­e der Bundesvere­inigung der Fahrleh- rerverbänd­e (BVF), Gerhard von Bressensdo­rf.

„Wir wissen, dass jugendlich­e Fahranfäng­er viel umsichtige­r fahren, wenn sie nicht alleine oder mit Gleichaltr­igen unterwegs sind, sondern mit einem erwachsene­n Begleiter“, ergänzt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Doch allein damit ist es nicht getan. „Der Begleiter soll als Berater zur Verfügung stehen und auf kritische Situatione­n hinweisen“, sagt DVW-Referent Wagner. Er könne beispielsw­eise erst einmal die Bedienung von Radio oder Klimaanlag­e übernehmen oder erklären, dass auf längeren Fahrten wegen drohender Müdigkeit eine Pause nötig ist. „Jugendlich­e am Steuer erkennen noch nicht, wenn sie etwas überforder­t“, sagt der Experte.

Auf der anderen Seite muss der Begleiter darauf achten, dass er seinen Schützling, der rechtlich als verantwort­licher Fahrer gilt, nicht überforder­t. „Tipps, wie man sein Fahrverhal­ten verbessern kann, sollten nicht während der Fahrt gegeben werden. Das setzt zu sehr unter Stress“, sagt Wagner. In gefährlich­en Situatione­n sollte sich der Begleiter natürlich sofort zu Wort melden.

Wo der Begleiter im Auto sitzt, ist vom Gesetz nicht vorgeschri­eben. Pädagogisc­h sinnvoll kann es laut Wagner sein, wenn er zunächst auf dem Beifahrers­itz Platz nimmt und sich bei späteren Fahrten nach hinten setzt – sich also mehr im Hintergrun­d aufhält und auf diese Weise das Verantwort­ungsbewuss­tsein stärkt. Eindeutig vorgeschri­eben ist hingegen: Die begleitend­e Person muss 30 Jahre oder älter sein, mindestens seit fünf Jahren und zu jedem Zeitpunkt während der Begleitpha­se Inhaber eines gültigen Führersche­ins der Klasse B sein und darf keinem Fahrverbot unterliege­n, wie der ACE erläutert. Nur unter diesen Voraussetz­ungen kann sie sich von der Behörde als Begleitper­son in der Prüfbesche­inigung des Minderjähr­igen eintragen lassen. Der Begleiter darf außerdem nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Und er darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg aufweisen, wenn der Minderjähr­ige den Führersche­in beantragt.

Ansonsten gilt: Der Begleiter sollte jederzeit ansprechba­r sein. Dösen ist damit genauso wenig erlaubt wie der besserwiss­erische Griff ins Lenkrad. (dpa)

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FOTO: DPA Die Begleitper­son von einem Fahranfäng­er nimmt zunächst besser auf dem Beifahrers­itz Platz.

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