Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Fahranfängern auf die Sprünge helfen
Die Begleitpersonen von Minderjährigen üben sich am besten in Zurückhaltung
outine kann Leben retten. Das zeigen Unfallstatistiken: Junge, unerfahrene Autolenker sind besonders häufig in tödliche Unfälle verwickelt. Fahranfängern mehr Routine zu vermitteln, ist die Idee des „Begleiteten Fahrens ab 17“, bei dem Anfänger schon ein Jahr früher als sonst ans Steuer dürfen. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Begleitperson. Ein paar Verhaltenstipps erleichtern die Aufgabe.
In der Regel ist die Begleitperson ein Elternteil – eine nicht immer unproblematische Konstellation. Denn es kann vorkommen, dass Vater oder Mutter mit ihrem Erziehungsanspruch zu stark in das Geschehen eingreifen. Dabei sollte die erste Tugend des Begleiters Zurückhaltung sein, rät Simon Wagner von der Deutschen Verkehrswacht (DVW) in Berlin: „Er ist eine Begleitperson und kein Fahrlehrer, auch kein Hilfsfahrlehrer.“Verunsichernde Sprüche sind tabu, ebenso der Griff ins Lenkrad oder gar der Versuch, irgendwie ans Bremspedal heranzukommen. „Durch eine ruhige Begleitung entsteht Routine“, sagt der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrleh- rerverbände (BVF), Gerhard von Bressensdorf.
„Wir wissen, dass jugendliche Fahranfänger viel umsichtiger fahren, wenn sie nicht alleine oder mit Gleichaltrigen unterwegs sind, sondern mit einem erwachsenen Begleiter“, ergänzt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Doch allein damit ist es nicht getan. „Der Begleiter soll als Berater zur Verfügung stehen und auf kritische Situationen hinweisen“, sagt DVW-Referent Wagner. Er könne beispielsweise erst einmal die Bedienung von Radio oder Klimaanlage übernehmen oder erklären, dass auf längeren Fahrten wegen drohender Müdigkeit eine Pause nötig ist. „Jugendliche am Steuer erkennen noch nicht, wenn sie etwas überfordert“, sagt der Experte.
Auf der anderen Seite muss der Begleiter darauf achten, dass er seinen Schützling, der rechtlich als verantwortlicher Fahrer gilt, nicht überfordert. „Tipps, wie man sein Fahrverhalten verbessern kann, sollten nicht während der Fahrt gegeben werden. Das setzt zu sehr unter Stress“, sagt Wagner. In gefährlichen Situationen sollte sich der Begleiter natürlich sofort zu Wort melden.
Wo der Begleiter im Auto sitzt, ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Pädagogisch sinnvoll kann es laut Wagner sein, wenn er zunächst auf dem Beifahrersitz Platz nimmt und sich bei späteren Fahrten nach hinten setzt – sich also mehr im Hintergrund aufhält und auf diese Weise das Verantwortungsbewusstsein stärkt. Eindeutig vorgeschrieben ist hingegen: Die begleitende Person muss 30 Jahre oder älter sein, mindestens seit fünf Jahren und zu jedem Zeitpunkt während der Begleitphase Inhaber eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein und darf keinem Fahrverbot unterliegen, wie der ACE erläutert. Nur unter diesen Voraussetzungen kann sie sich von der Behörde als Begleitperson in der Prüfbescheinigung des Minderjährigen eintragen lassen. Der Begleiter darf außerdem nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Und er darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg aufweisen, wenn der Minderjährige den Führerschein beantragt.
Ansonsten gilt: Der Begleiter sollte jederzeit ansprechbar sein. Dösen ist damit genauso wenig erlaubt wie der besserwisserische Griff ins Lenkrad. (dpa)