Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Wie groß darf das Grundstück sein?
So finden Bauherren heraus, wie viele Quadratmeter Fläche für ihr Haus wirklich nötig sind
Garage oder Stellplatz: Hier muss man wissen, dass in vielen Kommunen zwei Stellplätze für ein Einfamilienhaus Pflicht sind. Bei Einzelgaragen plant man dann mit rund sechs mal drei Metern für die bebaute Fläche, bei Doppelgaragen mit sechs mal sechs Metern, erläutert Szubin. Wenn davor noch Stellplätze gewünscht sind, kommen weitere 20 oder 40 Quadratmeter hinzu. In diesem Fall benötigen die Bauherren für Haus, Doppelgarage und Stellplätze rund 180 Quadratmeter für die Bebauung. ANZEIGEN
Garten: „Sinnvoll ist, das Doppelte der zu bebauenden Grundfläche einzuplanen“, sagt Szubin. Das sind in diesem Beispiel 360 Quadratmeter Freifläche, wobei auch der Grenzabstand zwischen Haus und Grundstücksgrenze mitberücksichtigt werden muss. Dieser beträgt in vielen Bundesländern rechts und links drei Meter.
Grundstücksgröße zusammenrechnen: Das Grundstück für das zweigeschossige Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche, zwei Garagen und Stellplätzen sowie einem großen Garten müsste etwa 540 Quadratmeter groß sein. Möglich sind aber auch kleinere Flächen: „Bei 90 Quadratmetern Wohnfläche ohne Garten und Garage liegt die Grundstücksgröße bei mindestens 200 Quadratmetern“, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. Doch so ein Grundstück sei kaum zu finden. Ein freistehendes Einfamilienhaus brauche mindestens 400 Quadratmeter. Alles, was kleiner ist, seien ausgeschriebene Flächen zur Errichtung von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern.
Laut Architekt Szubin haben die meisten verkauften Grundstücke heute zwischen 400 und 600 Quadratmeter Fläche. Früher waren es mal 800 bis 1000 Quadratmeter, da waren dann auch die Häuser der Familien größer. „Stadtbewohner entscheiden sich häufiger für etwas Kleineres“, sagt Fachbuchautorin Katharina Matzig aus München. „Die Leute lösen sich von übermäßigen Wohnvorstellungen.“Dies geschehe auch aus Zeitgründen, denn schließlich müsse man ein großes Grundstück dauerhaft in Schuss halten. So reicht vielen Bauherren mittlerweile ein kleinerer Garten.
Vorgaben von Ländern und Kommunen: Vor dem Kauf eines Bauplatzes müssen Bauherren etwaige Auflagen durch die Kommunen beim zuständigen Stadt- oder Kreisbauamt prüfen. „Das gewählte Grundstück sollte erschlossen und zur Bebauung von Wohnhäusern freigegeben sein“, rät Szubin. Vor allem in Neubausiedlungen werden durch die Städte Bebauungspläne vorgegeben, die unter anderem festlegen, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen und mit wie vielen Geschossen. Meistens seien das 40 Prozent in Wohngebieten sowie eine ein- bis zweigeschossige Bebauung. Weitere Vorgaben können das Material und die Farben der Dachziegel und Fassade betreffen.
Liegt kein Bebauungsplan vor, greift das Bundesbaugesetz mit Paragraf 34. Laut diesem soll sich das neue Gebäude an die vorhandene Umgebung anpassen. Was das im Einzelnen bedeutet, sollte man bei der Stadt sicherheitshalber erfragen, rät Szubin. Ob das individuelle Bauvorhaben dann bewilligt wird, liegt jedoch im Ermessen der Stadt, sagt Reinhold-Postina. (dpa)
Buchtipp: Katharina Matzig und Wolfgang Bachmann: GrundrissAtlas Einfamilienhaus, Callwey- Verlag, 2016, 240 S., 69,95 Euro, ISBN: 978- 3- 7667- 2215- 7