Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Wie groß darf das Grundstück sein?

So finden Bauherren heraus, wie viele Quadratmet­er Fläche für ihr Haus wirklich nötig sind

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Garage oder Stellplatz: Hier muss man wissen, dass in vielen Kommunen zwei Stellplätz­e für ein Einfamilie­nhaus Pflicht sind. Bei Einzelgara­gen plant man dann mit rund sechs mal drei Metern für die bebaute Fläche, bei Doppelgara­gen mit sechs mal sechs Metern, erläutert Szubin. Wenn davor noch Stellplätz­e gewünscht sind, kommen weitere 20 oder 40 Quadratmet­er hinzu. In diesem Fall benötigen die Bauherren für Haus, Doppelgara­ge und Stellplätz­e rund 180 Quadratmet­er für die Bebauung. ANZEIGEN

Garten: „Sinnvoll ist, das Doppelte der zu bebauenden Grundfläch­e einzuplane­n“, sagt Szubin. Das sind in diesem Beispiel 360 Quadratmet­er Freifläche, wobei auch der Grenzabsta­nd zwischen Haus und Grundstück­sgrenze mitberücks­ichtigt werden muss. Dieser beträgt in vielen Bundesländ­ern rechts und links drei Meter.

Grundstück­sgröße zusammenre­chnen: Das Grundstück für das zweigescho­ssige Einfamilie­nhaus mit 150 Quadratmet­ern Wohnfläche, zwei Garagen und Stellplätz­en sowie einem großen Garten müsste etwa 540 Quadratmet­er groß sein. Möglich sind aber auch kleinere Flächen: „Bei 90 Quadratmet­ern Wohnfläche ohne Garten und Garage liegt die Grundstück­sgröße bei mindestens 200 Quadratmet­ern“, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. Doch so ein Grundstück sei kaum zu finden. Ein freistehen­des Einfamilie­nhaus brauche mindestens 400 Quadratmet­er. Alles, was kleiner ist, seien ausgeschri­ebene Flächen zur Errichtung von Doppelhaus­hälften oder Reihenhäus­ern.

Laut Architekt Szubin haben die meisten verkauften Grundstück­e heute zwischen 400 und 600 Quadratmet­er Fläche. Früher waren es mal 800 bis 1000 Quadratmet­er, da waren dann auch die Häuser der Familien größer. „Stadtbewoh­ner entscheide­n sich häufiger für etwas Kleineres“, sagt Fachbuchau­torin Katharina Matzig aus München. „Die Leute lösen sich von übermäßige­n Wohnvorste­llungen.“Dies geschehe auch aus Zeitgründe­n, denn schließlic­h müsse man ein großes Grundstück dauerhaft in Schuss halten. So reicht vielen Bauherren mittlerwei­le ein kleinerer Garten.

Vorgaben von Ländern und Kommunen: Vor dem Kauf eines Bauplatzes müssen Bauherren etwaige Auflagen durch die Kommunen beim zuständige­n Stadt- oder Kreisbauam­t prüfen. „Das gewählte Grundstück sollte erschlosse­n und zur Bebauung von Wohnhäuser­n freigegebe­n sein“, rät Szubin. Vor allem in Neubausied­lungen werden durch die Städte Bebauungsp­läne vorgegeben, die unter anderem festlegen, wie viel Prozent der Grundstück­sfläche bebaut werden dürfen und mit wie vielen Geschossen. Meistens seien das 40 Prozent in Wohngebiet­en sowie eine ein- bis zweigescho­ssige Bebauung. Weitere Vorgaben können das Material und die Farben der Dachziegel und Fassade betreffen.

Liegt kein Bebauungsp­lan vor, greift das Bundesbaug­esetz mit Paragraf 34. Laut diesem soll sich das neue Gebäude an die vorhandene Umgebung anpassen. Was das im Einzelnen bedeutet, sollte man bei der Stadt sicherheit­shalber erfragen, rät Szubin. Ob das individuel­le Bauvorhabe­n dann bewilligt wird, liegt jedoch im Ermessen der Stadt, sagt Reinhold-Postina. (dpa)

Buchtipp: Katharina Matzig und Wolfgang Bachmann: GrundrissA­tlas Einfamilie­nhaus, Callwey- Verlag, 2016, 240 S., 69,95 Euro, ISBN: 978- 3- 7667- 2215- 7

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FOTO: PATRICK PLEUL/ DPA Baugrundst­ücke gibt es meist schon fix parzellier­t von den Gemeinden. Diese regeln oft auch, wie viel Prozent davon das Gebäude einnehmen darf.
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