Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bayerisches Verfassungsgericht bestätigt Abstandsregel
Bei 200-Meter-Windkraftanlagen sind zwei Kilometer Entfernung zur nächsten Siedlung vorgeschrieben
MÜNCHEN (lby) - Das Urteil ist gesprochen, der Streit geht weiter: Rein rechtlich sind die Einschränkungen der CSU für neue Windräder in Ordnung – das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Politisch aber bleibt es beim Oppositionsvorwurf an die CSU, die Energiewende zu torpedieren.
Die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung gehen konform mit der bayerischen Verfassung. Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag mehrere Klagen unter anderem der Landtagsopposition zurück. Damit bleibt es also bei den massiven Einschränkungen für den Bau von Windrädern, die seit Februar 2014 in Bayern gelten. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache („10H“) der Bauhöhe betragen – wobei Gemeinden eine Abweichung von der Regel beschließen können. Bei modernen 200-Meter-Windkraftanlagen sind das also zwei Kilometer. Durch die Festlegung eines höheren Mindestabstands werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Richter argumentierten so: Je niedriger neue Windräder sind, desto mehr können nach wie vor gebaut werden – auch wenn diese nicht so rentabel sind. Es sei aber nicht auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen, entschied das Gericht. Es komme allein darauf an, ob ein sinnvoller An- wendungsbereich für die Windkraft verbleibe – und da dürften Windkraftanlagen unter 200 Meter Höhe nicht außer Betracht bleiben.
Die Verfassungsrichter folgten also nicht der Argumentation der Kläger, mit der „10H“-Regelung werde der Neubau von Windkraftanlagen praktisch unmöglich gemacht. Faktisch allerdings ging der Windkraftausbau infolge der Regelung zurück.
Staatsregierung und LandtagsCSU begrüßten den Urteilsspruch, die Opposition im bayerischen Landtag reagierte enttäuscht und entsetzt – und warf der CSU umso schärfer vor, der Energiewende in Bayern den Garaus zu machen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach von einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Grünen-Landeschef Eike Hallitzky griff die CSU dagegen scharf an. „Das ist ein energiepolitischer Amoklauf, der für rechtlich zulässig erklärt wurde“, sagte er. Der politische Kampf werde härter werden.