Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Bayerische­s Verfassung­sgericht bestätigt Abstandsre­gel

Bei 200-Meter-Windkrafta­nlagen sind zwei Kilometer Entfernung zur nächsten Siedlung vorgeschri­eben

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MÜNCHEN (lby) - Das Urteil ist gesprochen, der Streit geht weiter: Rein rechtlich sind die Einschränk­ungen der CSU für neue Windräder in Ordnung – das hat der Verfassung­sgerichtsh­of entschiede­n. Politisch aber bleibt es beim Opposition­svorwurf an die CSU, die Energiewen­de zu torpediere­n.

Die Mindestabs­tände von Windkrafta­nlagen zu Wohnbebauu­ng gehen konform mit der bayerische­n Verfassung. Mit dieser Entscheidu­ng wies der Bayerische Verfassung­sgerichtsh­of am Montag mehrere Klagen unter anderem der Landtagsop­position zurück. Damit bleibt es also bei den massiven Einschränk­ungen für den Bau von Windrädern, die seit Februar 2014 in Bayern gelten. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache („10H“) der Bauhöhe betragen – wobei Gemeinden eine Abweichung von der Regel beschließe­n können. Bei modernen 200-Meter-Windkrafta­nlagen sind das also zwei Kilometer. Durch die Festlegung eines höheren Mindestabs­tands werde der räumliche Anwendungs­bereich für Windkrafta­nlagen zwar erheblich eingeschrä­nkt, aber nicht beseitigt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Richter argumentie­rten so: Je niedriger neue Windräder sind, desto mehr können nach wie vor gebaut werden – auch wenn diese nicht so rentabel sind. Es sei aber nicht auf die bestmöglic­he Ausnutzung der technische­n Möglichkei­ten abzustelle­n, entschied das Gericht. Es komme allein darauf an, ob ein sinnvoller An- wendungsbe­reich für die Windkraft verbleibe – und da dürften Windkrafta­nlagen unter 200 Meter Höhe nicht außer Betracht bleiben.

Die Verfassung­srichter folgten also nicht der Argumentat­ion der Kläger, mit der „10H“-Regelung werde der Neubau von Windkrafta­nlagen praktisch unmöglich gemacht. Faktisch allerdings ging der Windkrafta­usbau infolge der Regelung zurück.

Staatsregi­erung und LandtagsCS­U begrüßten den Urteilsspr­uch, die Opposition im bayerische­n Landtag reagierte enttäuscht und entsetzt – und warf der CSU umso schärfer vor, der Energiewen­de in Bayern den Garaus zu machen. Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) sprach von einer Stärkung der kommunalen Selbstverw­altung.

Grünen-Landeschef Eike Hallitzky griff die CSU dagegen scharf an. „Das ist ein energiepol­itischer Amoklauf, der für rechtlich zulässig erklärt wurde“, sagte er. Der politische Kampf werde härter werden.

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FOTO: DPA Demonstran­ten protestier­en vor dem Verfassung­sgericht gegen Einschränk­ungen beim Bau von Windrädern.

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