Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ermittlung­en wegen fahrlässig­er Tötung

Bad Säckingen: Polizei zählt mehr Verletzte

- Von Antonia Lange

BAD SÄCKINGEN - Nach der Irrfahrt eines Rentners in der Fußgängerz­one von Bad Säckingen (Kreis Waldshut) mit zwei Toten und zahlreiche­n Verletzten hat die Polizei die Spurensuch­e am Unglücksor­t abgeschlos­sen. Die Zahl der Verletzten wurde indes präzisiert.

Den neuen Angaben zufolge wurden zwölf Menschen schwer und acht weitere leicht verletzt. Zunächst war von vier Leichtverl­etzten die Rede gewesen. Gegen den 84-Jährigen Unfallfahr­er wird wegen des Verdachts der fahrlässig­en Tötung ermittelt. Den Angaben zufolge raste er in eine Menschenme­nge und ein Straßencaf­é, weil er Gas und Bremse verwechsel­t hatte. Eine 63 Jahre alte Europäisch­e Länder gehen unterschie­dlich mit älteren Autofahrer­n um. Wer in Spanien Auto fahren will, muss ab einem Alter von 65 Jahren den Führersche­in alle fünf Jahre erneuern lassen. Zum Antrag gehört auch eine medizinisc­he Untersuchu­ng der Fahrtüchti­gkeit. In Großbritan­nien sind Über- 70- Jährige verpflicht­et, alle drei Jahre ihren Führersche­in verlängern zu lassen. Im Antrag müssen sie alle medizinisc­hen Probleme auflisten, die fahrreleva­nt sein könnten. In der Schweiz müssen Autofahrer über 70 Jahren im Frau sowie ein 60 Jahre alter Mann kamen ums Leben.

Wie am Montag bekannt wurde, ereignete sich am Samstag noch ein ähnlicher Unfall. Ein 72-Jähriger verwechsel­te im badischen Müllheim bei Freiburg Gas- und Bremspedal. Das Automatikf­ahrzeug raste über einen Parkplatz auf die Überdachun­g einer Tiefgarage­neinfahrt und stürzte fünf Meter in die Tiefe. Der Fahrer wurde leicht verletzt.

Nach Angaben des Innenminis­teriums waren 65-Jährige und Ältere, die ungefähr 20 Prozent der Bevölkerun­g ausmachen, 2015 an 24 869 Verkehrsun­fällen beteiligt. Das waren acht Prozent aller 309 000 Unfälle. 2015 wurden in Unfällen mit Beteiligun­g von Senioren 7700 Menschen verletzt und 146 getötet. Abstand von zwei Jahren zur „ vertrauens­ärztlichen Kontrollun­tersuchung“, ähnlich wie auch LkwFahrer. Autoführer­scheine in Italien sind generell nur für eine bestimmte Zeit gültig. Ab einem Alter von 50 Jahren muss man sie alle fünf Jahre erneuern lassen, ab 70 alle drei Jahre, ab 80 alle zwei. Ein medizinisc­her Check gehört dazu. Das Ergebnis einer Online- Umfrage unter Lesern von schwaebisc­he. de gibt es auf unserer Internetse­ite unter schwaebisc­he. de/ fahrtests. Dort finden Sie auch ein Video zum Thema. ( dpa/ sz)

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