Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
„Das können die Landkreise nicht schultern“
BERLIN - Vor hohen Kosten durch das neue Teilhabegesetz warnt der CDUBundestagsabgeordnete aus dem Bodenseekreis, Lothar Riebsamen. Sabine Lennartz hat mit ihm gesprochen.
Herr Riebsamen, welche Bedenken melden Sie gegen das neue Teilhabegesetz an? Wir haben das sogenannte Herkunftsprinzip nicht mehr im Referentenentwurf. Bisher zahlen die Landkreise, aus denen die Behinderten kommen. Fällt diese Regelung weg, trifft das die Landkreise schwer, die solche Komplexeinrichtungen nicht nur für den eigenen Landkreis, sondern für eine ganze Region der gar ein ganzes Bundesland vorhalten. Im Bodenseekreis ist das so. Von insgesamt 1171 Be- treuten kommen 275 aus dem Bodenseekreis.
Wie viel Mehrkosten erwarten Sie? Das Gesetz würde für den Bodenseekreis 32 Millionen Euro Mehrkosten verursachen, im Kreis Sigmaringen kommen sicher noch mal fünf bis sechs Millionen Euro hinzu. Das können diese Landkreise nicht schultern. Die Landräte Lothar Wölfle und Stefanie Bürkle haben sich an mich gewandt, dass es ein großes Problem gibt. Das Gesetz kann an dieser Stelle so nicht bleiben.
Gibt es noch andere Regionen in Deutschland, die ähnlich betroffen sind? Ja, aber es gibt natürlich auch Gewinner dieses Entwurfs, also Regionen, die selbst keine oder nur wenig Einrichtungen vorhalten.
Was machen Sie jetzt? Ich versuche, schon vor der Kabinettsbefassung dafür zu sorgen, dass es noch zu einer Änderung kommt. Ich habe das Problem überall angesprochen und suche Verbündete.
Gibt es noch weitere Probleme mit dem neuen Gesetz? Ja, es gibt im Koalitionsvertrag das Versprechen an die Kommunen, sie um fünf Milliarden zu entlasten. Jetzt sprechen wir nur noch von vier Milliarden, eine Milliarde soll an die Länder gehen. Auch damit bin ich nicht einverstanden.