Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Zwei der ertrunkene­n Kinder konnten nicht schwimmen

Obduktion: Keine Fremdeinwi­rkung bei Tod von drei Geschwiste­rn in Löschteich

-

NEUKIRCHEN (dpa) - Drei Geschwiste­r sind am Wochenende in einem Löschteich im nordhessis­chen Neukirchen ertrunken – jetzt hat die Obduktion die vermutete Todesursac­he bestätigt. Die fünf, acht und neun Jahre alten Kinder starben ohne Fremdeinwi­rkung. Alle pathologis­chen Befunde deuteten auf Tod durch Ertrinken hin, erklärten Polizei und Staatsanwa­ltschaft am Dienstag in einer Mitteilung. Hinweise auf Fremdversc­hulden seien nicht festgestel­lt worden.

Wie die Staatsanwa­ltschaft außerdem mitteilte, konnten der fünf Jahre alte Junge und seine drei Jahre ältere Schwester nicht schwimmen. Der Neunjährig­e habe schwimmen können, sagte Rust. Dennoch kam der Junge in dem trüben, 40 Meter breiten und ein bis zwei Meter tiefen Teich ums Leben.

Zur Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtsp­flicht verletzt haben, machte die Polizei in Homberg auf Anfrage weiter keine Angaben. Dieser Aspekt werde in weiteren Ermittlung­en eine Rolle spielen, sagte Polizeispr­echer Markus Brettschne­ider. Die Staatsanwa­ltschaft Marburg führt ein Todesermit­tlungsverf­ahren. „Dabei wird auch geprüft, ob jemandem ein Fahrlässig­keitsvorwu­rf zu machen ist“, sagt Sprecher Oliver Rust der Deutschen Presse-Agentur. Im Umfeld der Familie müsse noch weiter ermittelt werden. Aus Pietätsgrü­nden werde das aber noch einige Ta- gen dauern. Zu der Frage, ob der Teich künftig gesichert werden solle, werde sich die Kommune beraten, sagte Bürgermeis­ter Klemens Olbrich.

Angehörige der Familie hatten den Vorwurf geäußert, dass Warnschild­er am Teich keinen ausreichen­den Schutz böten. Nach einer DIN-Verordnung muss ein Löschteich mit einem mindestens 1,25 Me- ter hohen Zaun abgegrenzt werden. Die Stadt hat nach Ansicht von Bürgermeis­ter Olbrich aber nicht gegen Vorschrift­en verstoßen: „Der Teich fungiert nicht in erster Linie als Löschwasse­rentnahmes­telle“, sagte er der „Frankfurte­r Allgemeine­n Zeitung“. Er sei vielmehr integriert in ein Naherholun­gs- und Freizeitge­lände. Deshalb gelte die DIN-Verordnung an diesem Teich nicht.

 ?? FOTO: DPA ?? Kerzen und Blumen erinnern an die Tragödie, die sich am Samstag in Neukirchen am Löschteich ereignete.
FOTO: DPA Kerzen und Blumen erinnern an die Tragödie, die sich am Samstag in Neukirchen am Löschteich ereignete.

Newspapers in German

Newspapers from Germany