Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Äußerst leichtfertiger Vorgang
Zum Artikel „Große Zweifel am Terroristen-Gutachten“(30.7.): Mag von Maltitz’ Einschätzung des „Attentäters von Ansbach“noch so richtig sein, sind doch die Rahmenbedingungen, unter denen sie zustande kam, höchst fragwürdig.
Uns befremdet, dass ein Heilpraktiker von Amts wegen einen Therapieauftrag erhält, der tatsächlich das Vorliegen einer staatlich anerkannten Psychotherapieausbildung voraussetzen sollte, wie man sie von ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten kennt. Keine Krankenkasse hätte die Behandlungskosten für diese „psychologische Betreuung“übernehmen dürfen. Sie hätte sich straf- und haftbar gemacht.
Bekanntermaßen bleiben ärztliche und psychologische Gutachten unter Verschluss. Sie dürfen nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen, die Einverständniserklärung des Betroffenen vorausgesetzt, öffentlich gemacht werden. Gegen dieses Gebot verstößt Herr von Maltitz, wenn er sein Gutachten ehrenamtlich, ohne Anforderung, einzig zum Zwecke einer Art Werbemaßnahme, offensichtlich dem Anwalt des Flüchtlings übergibt. Wie seriös ist es, wenn nachfolgend das Sozialamt Ansbach hierauf die Kostenübernahme für eine Traumatherapie beim Gutachtenersteller begründet?
Uns erscheint der gesamte Vorgang aus fachlicher Sicht als äußerst leichtfertig, und wir hoffen, dass sich die Zuständigen im Ansbacher Sozialamt, gerade nach dem äußerst spektakulären, tragischen Ende der Behandlung, unangenehmen Fragen zu stellen haben. Beate und Reinhardt Luthmann, Ingoldingen
Wo bleibt echte Prävention? Ein Schuldiger ist schnell ausgemacht: Der Therapeut des Attentäters. Tags zuvor stand noch in der Zeitung, er habe die Gefahr in seinem Gutachten richtig eingeschätzt.
Ist es Aufgabe eines Therapeuten persönliche Angaben seines Patienten vom Staatsschutz überprüfen zu lassen? Ich vermute, dann würde sich kein traumatisierter Mensch mehr einem Therapeuten anvertrauen. Ist es wahrscheinlich, dass ein Terrorist 40 Sitzungen Therapie mit erheblichem Aufwand macht? Das klingt eher nach einem verzweifelten Menschen, der nichts mehr zu verlieren hat, weil er alles verloren hat (wie der Gutachter schreibt).
Die Politik zieht dann das bekannte Register „verstärkte Sicherheitsmaßnahmen“– das dient vielleicht der kurzfristigen Symptombehandlung. Für langfristige Ursachenbekämpfung will das „Kabinett sich stärker engagieren“, die Staatsregierung habe aber dafür noch kein Geld bereitgestellt. Das klingt außerordentlich entschieden! Wo bleibt ein Appell und ein ernsthaftes Programm der Politik, innezuhalten, sich zu besinnen, umzudenken, wie solche Verzweiflungstaten (ob mit oder ohne religiösem Hintergrund) entstehen und wir hier sofort mit echter Prävention beginnen können? Frieder Fahrbach, Lindau
Gleiches Recht für alle Zum Artikel „Hauk will verstärkt Wohnbau in Dorfmitten fördern“(27.7.): Wer einen Neubau oder eine Altbausanierung im Ortskern vornehmen möchte, der muss wissen, dass an den Hauptund Durchgangsstraßen mit 50 km/h oder mehr vorbeigedonnert wird. Lärmbelästigung und zum Beispiel Gefährdungen kleiner Kinder müssen mit einkalkuliert werden. Es wäre mehr als gerecht, wenn alle Bewohner gleich behandelt werden würden und somit für alle innerörtlichen Straßen mit angrenzenden Wohnflächen ein Tempolimit von 30 km/h oder weniger Vorschrift wäre. Thomas Schilling, Attenweiler
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