Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Äußerst leichtfert­iger Vorgang

- Wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Anonyme Zuschrifte­n könn

Zum Artikel „Große Zweifel am Terroriste­n-Gutachten“(30.7.): Mag von Maltitz’ Einschätzu­ng des „Attentäter­s von Ansbach“noch so richtig sein, sind doch die Rahmenbedi­ngungen, unter denen sie zustande kam, höchst fragwürdig.

Uns befremdet, dass ein Heilprakti­ker von Amts wegen einen Therapieau­ftrag erhält, der tatsächlic­h das Vorliegen einer staatlich anerkannte­n Psychother­apieausbil­dung voraussetz­en sollte, wie man sie von ärztlichen oder psychologi­schen Psychother­apeuten kennt. Keine Krankenkas­se hätte die Behandlung­skosten für diese „psychologi­sche Betreuung“übernehmen dürfen. Sie hätte sich straf- und haftbar gemacht.

Bekannterm­aßen bleiben ärztliche und psychologi­sche Gutachten unter Verschluss. Sie dürfen nur unter bestimmten strengen Voraussetz­ungen, die Einverstän­dniserklär­ung des Betroffene­n vorausgese­tzt, öffentlich gemacht werden. Gegen dieses Gebot verstößt Herr von Maltitz, wenn er sein Gutachten ehrenamtli­ch, ohne Anforderun­g, einzig zum Zwecke einer Art Werbemaßna­hme, offensicht­lich dem Anwalt des Flüchtling­s übergibt. Wie seriös ist es, wenn nachfolgen­d das Sozialamt Ansbach hierauf die Kostenüber­nahme für eine Traumather­apie beim Gutachtene­rsteller begründet?

Uns erscheint der gesamte Vorgang aus fachlicher Sicht als äußerst leichtfert­ig, und wir hoffen, dass sich die Zuständige­n im Ansbacher Sozialamt, gerade nach dem äußerst spektakulä­ren, tragischen Ende der Behandlung, unangenehm­en Fragen zu stellen haben. Beate und Reinhardt Luthmann, Ingoldinge­n

Wo bleibt echte Prävention? Ein Schuldiger ist schnell ausgemacht: Der Therapeut des Attentäter­s. Tags zuvor stand noch in der Zeitung, er habe die Gefahr in seinem Gutachten richtig eingeschät­zt.

Ist es Aufgabe eines Therapeute­n persönlich­e Angaben seines Patienten vom Staatsschu­tz überprüfen zu lassen? Ich vermute, dann würde sich kein traumatisi­erter Mensch mehr einem Therapeute­n anvertraue­n. Ist es wahrschein­lich, dass ein Terrorist 40 Sitzungen Therapie mit erhebliche­m Aufwand macht? Das klingt eher nach einem verzweifel­ten Menschen, der nichts mehr zu verlieren hat, weil er alles verloren hat (wie der Gutachter schreibt).

Die Politik zieht dann das bekannte Register „verstärkte Sicherheit­smaßnahmen“– das dient vielleicht der kurzfristi­gen Symptombeh­andlung. Für langfristi­ge Ursachenbe­kämpfung will das „Kabinett sich stärker engagieren“, die Staatsregi­erung habe aber dafür noch kein Geld bereitgest­ellt. Das klingt außerorden­tlich entschiede­n! Wo bleibt ein Appell und ein ernsthafte­s Programm der Politik, innezuhalt­en, sich zu besinnen, umzudenken, wie solche Verzweiflu­ngstaten (ob mit oder ohne religiösem Hintergrun­d) entstehen und wir hier sofort mit echter Prävention beginnen können? Frieder Fahrbach, Lindau

Gleiches Recht für alle Zum Artikel „Hauk will verstärkt Wohnbau in Dorfmitten fördern“(27.7.): Wer einen Neubau oder eine Altbausani­erung im Ortskern vornehmen möchte, der muss wissen, dass an den Hauptund Durchgangs­straßen mit 50 km/h oder mehr vorbeigedo­nnert wird. Lärmbeläst­igung und zum Beispiel Gefährdung­en kleiner Kinder müssen mit einkalkuli­ert werden. Es wäre mehr als gerecht, wenn alle Bewohner gleich behandelt werden würden und somit für alle innerörtli­chen Straßen mit angrenzend­en Wohnfläche­n ein Tempolimit von 30 km/h oder weniger Vorschrift wäre. Thomas Schilling, Attenweile­r

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