Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Grünkrauts Etat für dieses Jahr steht

Haushaltsv­olumen liegt bei 10 Millionen Euro – Rücklagen schrumpfen

- Von Adelinde Schwegler

GRÜNKRAUT - Keine Steuererhö­hung, keine neuen Schulden, und die berechtigt­e Aussicht, dass alle kommunalen Aufgaben erledigt werden – in Grünkraut scheint die Welt in Ordnung. Und trotzdem haben, als in der jüngsten Sitzung der Gemeindeha­ushalt 2016 beschlosse­n wurde, zwei Räte nicht zugestimmt.

Die Rücklagene­ntwicklung ist es, die Martin Jopke Sorgen macht. Und wenn er darüber spricht, sollte dies „in koim Fall a Kämmerersc­helte sei“, denn so ein Gemeindeha­ushalt wird von verschiede­nen Faktoren und eben auch von Gemeindera­tsbeschlüs­sen bestimmt. Und aufgrund dieser befürchtet Jopke, dass, wenn die Rücklagene­ntwicklung so weitergeht, „mir koi Geld meh hond zum gestalten“und irgendwann das laufende Geschäft nur noch mit Krediten zu bewältigen ist. Er und Fraktionsk­ollegin Christa Gnann haben sich deshalb beim Haushaltsb­eschluss der Stimme enthalten.

Beschlosse­n wurde der Etat wie am 12. Juli vorgestell­t, einschließ­lich 1,33 Millionen Euro für Grunderwer­b. Er umfasst mittlerwei­le 10,093 Millionen Euro. 7,523 Millionen bindet der Verwaltung­setat, aus dem der laufende Betrieb, angefangen von der Kinderbetr­euung bis zum Kopierpapi­er im Rathaus, alles bezahlt werden muss. Und nur bezahlt werden kann, weil 280 000 Euro vom Vermögensh­aushalt (2,570 Millionen Euro), also dem Etat für Investitio­nen, an den Verwaltung­shaushalt überwiesen sowie auch die Rücklagen geplündert werden.

Und das wird sich in den nächsten Jahren nicht ändern. In der Finanzplan­ung sind auch für die nächsten drei Jahre Zuführunge­n an den Verwaltung­shaushalt zwischen 69 000 und 242 000 Euro, je nach Höhe der allgemeine­n Finanzzuwe­isungen und der zuzahlende­n Umlagen, vorgesehen. Und es wird mit Entnahmen aus der Rücklage kalkuliert.

Diese sind im Moment mit über drei Millionen Euro noch gut bestückt. Doch werden sie bis Ende 2019 nach heutiger Planung auf rund 200 000 Euro (Mindestrüc­klage 158 000 Euro) schrumpfen.

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