Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bauhof muss Gehweg nicht räumen
Gericht hat im Berufungsverfahren zugunsten der Stadt Lindau entschieden
LINDAU-OBERREITNAU (jule) - Der Streit um den Winterdienst in Oberreitnau ist vorerst beendet: Das Kemptener Landgericht hat in einem Berufungsverfahren am Freitag die Klage einer Anwohnerin abgewiesen. Demnach muss der Bauhof den Gehweg in der Bodenseestraße nicht räumen. Der Bruder der Klägerin droht allerdings schon mit der nächsten Klage.
Zum Hintergrund: In den 1970erund 1980er-Jahren haben die Gemeinde Oberreitnau und später die Stadt Lindau in der Bodenseestraße private Grundstücke gekauft, um dort Gehwege anzulegen. Weil die Eigentümer zunächst zögerten, beschloss der Oberreitnauer Gemeinderat 1969, dafür den Winterdienst auf den Gehwegen zu übernehmen. Diesen Beschluss wiederum übernahm nach der Eingemeindung die Stadt. Allerdings erklärten Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die alten Beschlüsse für ungültig. Es sei der Stadt nicht zumutbar und für die Allgemeinheit zu teuer, eine solche Leistung unbefristet zu erbringen. Doch sie hielten es für möglich, dass die Stadt die Wege für die Anlieger gegen eine Gebühr reinigt. Darauf pochte eine Eigentümerin, klagte vor dem Lindauer Zivilgericht - und bekam recht. Die Stadt hatte daraufhin gegen das Urteil des Lindauer Amtsgerichts Berufung eingelegt – und nun vom Kemptener Landgericht recht bekommen.
„Meiner Meinung nach ist dieses Urteil willkürlich“, sagt der Bruder und Rechtsbeistand der Klägerin. Er möchte nun prüfen, welche Rechtsmittel seiner Schwester noch zur Verfügung stehen – denn die Möglichkeit einer Revision hat das Landgericht in seinem Urteil nicht eingeräumt.
„Wenn es drauf ankommt, werde ich eben selbst auch noch klagen“, sagt er. Schließlich sei auch er Anwohner der Bodenseestraße. Die Stadt wollte sich am Montag zum Verfahrensausgang am Freitag noch nicht äußern. „Wir wissen zwar, dass wir gewonnen haben, kennen aber die Urteilsbegründung nicht“, sagt Pressesprecher Jürgen Widmer.