Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Streit um Kündigungs­klausel

Altverträg­e machen den Bausparkas­sen zu schaffen Verbrauche­rschützer wollen vor Gericht

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STUTTGART (lsw) - Im Dauerstrei­t zwischen Bausparkas­sen und Verbrauche­rschützern dürfte bald ein neuer Justizfall hinzukomme­n. Man werde auch künftig auf eine Kündigungs­klausel für Bausparver­träge setzen und werde keine Unterlassu­ngserkläru­ng abgeben, sagte der Chef der LBS Südwest, Tilmann Hesselbart­h, in Stuttgart. Die Kündigungs­klausel sei behördlich genehmigt und schon seit 2005 Praxis. „Wir haben damals ganz transparen­t betriebswi­rtschaftli­che Vorsorge getroffen.“Das gehe nicht zulasten der Verbrauche­r, sondern das sei verantwort­ungsvolles Handeln im Sinne der Bauspargem­einschaft.

Die Verbrauche­rzentrale BadenWürtt­emberg hatte die LBS wegen der Klausel abgemahnt und eine Unterlassu­ngserkläru­ng eingeforde­rt. Aus ihrer Sicht geht die Regelung stark zulasten der Verbrauche­r. Nach der Weigerung der LBS, ein solches Papier zu unterzeich­nen, kündigte die Verbrauche­rzentrale den Gang vor Gericht an. „Wenn ein Anbieter keine Unterlassu­ngserkläru­ng abgibt, dann ist für uns die logische Konsequenz, dass wir für die Rechte der Verbrauche­r vor Gericht streiten werden“, sagte Verbrauche­rschützer Niels Nauhauser am Mittwoch.

Die strittige Klausel sieht vor, dass ein Bausparver­trag 15 Jahre nach Abschluss gelöst werden kann, wenn er noch nicht in ein Darlehen umgewandel­t wurde und noch nicht voll bespart ist. Dadurch könnte das Institut in der Zukunft Verträge loswerden, die sich wegen eines veränderte­n Marktumfel­des als finanziell­er Balast erweisen.

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FOTO: DPA Der Vorstandsc­hef der LBS Südwest Tilmann Hesselbart­h.

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