Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Streit um Kündigungsklausel
Altverträge machen den Bausparkassen zu schaffen Verbraucherschützer wollen vor Gericht
STUTTGART (lsw) - Im Dauerstreit zwischen Bausparkassen und Verbraucherschützern dürfte bald ein neuer Justizfall hinzukommen. Man werde auch künftig auf eine Kündigungsklausel für Bausparverträge setzen und werde keine Unterlassungserklärung abgeben, sagte der Chef der LBS Südwest, Tilmann Hesselbarth, in Stuttgart. Die Kündigungsklausel sei behördlich genehmigt und schon seit 2005 Praxis. „Wir haben damals ganz transparent betriebswirtschaftliche Vorsorge getroffen.“Das gehe nicht zulasten der Verbraucher, sondern das sei verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Bauspargemeinschaft.
Die Verbraucherzentrale BadenWürttemberg hatte die LBS wegen der Klausel abgemahnt und eine Unterlassungserklärung eingefordert. Aus ihrer Sicht geht die Regelung stark zulasten der Verbraucher. Nach der Weigerung der LBS, ein solches Papier zu unterzeichnen, kündigte die Verbraucherzentrale den Gang vor Gericht an. „Wenn ein Anbieter keine Unterlassungserklärung abgibt, dann ist für uns die logische Konsequenz, dass wir für die Rechte der Verbraucher vor Gericht streiten werden“, sagte Verbraucherschützer Niels Nauhauser am Mittwoch.
Die strittige Klausel sieht vor, dass ein Bausparvertrag 15 Jahre nach Abschluss gelöst werden kann, wenn er noch nicht in ein Darlehen umgewandelt wurde und noch nicht voll bespart ist. Dadurch könnte das Institut in der Zukunft Verträge loswerden, die sich wegen eines veränderten Marktumfeldes als finanzieller Balast erweisen.