Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Frau mit Brustimpla­ntaten darf sich als Polizistin bewerben

Die Frau war wegen gesundheit­licher Risiken abgelehnt worden

- Von Wolfgang Dahlmann

GELSENKIRC­HEN (dpa) - Eine Krankensch­wester aus Dortmund darf sich Hoffnungen auf ihren Wunschberu­f Polizistin machen. Ihre Brustimpla­ntante aus Silikon, die sich die 32-Jährige aus kosmetisch­en Gründen einsetzen ließ, sind nach Auffassung des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen kein Hinderungs­grund.

Vor fast drei Jahren hatte der Polizeiarz­t die junge Frau abgelehnt. Laut Polizeiver­ordnung sind Brustimpla­ntate bei Bewerberin­nen nicht erlaubt, weil sie gesundheit­liche Risiken bergen. Sie könnten beispielsw­eise während des Einsatzes reißen.

Die Richter halten es aber für angebracht, diese Vorschrift zu überdenken. Grund ist ein Gutachten der Uniklinik Bonn. Das sieht grundsätzl­ich keine besonders hohe Wahrschein­lichkeit, dass Silikonbrü­ste im rauen Polizeiall­tag bei der Klägerin zur völligen Dienstunfä­higkeit führen könnten. Das Gutachten bezog sich aber erst einmal nur auf die Klägerin.

Der Anwalt wies auch auf Besonderhe­iten der Implantate hin: Die Silikonein­sätze entstammte­n einer neuen Generation und seien hochwertig. „Selbst bei einem Riss würde nichts passieren“, sagte Sven Ollmann. Außerdem lägen die Implantate geschützt hinter dem Brustmuske­l.

Die beklagte Behörde, das Landesausb­ildungsamt NRW, will sich das Gutachten und die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung nun zunächst näher ansehen und dann über eine Berufung entscheide­n. Da das Gutachten für die Klägerin eine Risikowahr­scheinlich­keit von weniger als 20 Prozent annimmt, könnte aus Sicht der Gelsenkirc­hener Richter durchaus eine allgemeine Klärung für Polizisten und sogar Soldatinne­n möglich sein.

Einstellun­gstest wiederhole­n

Für die Krankensch­wester gilt es bis zu einer Aufnahme bei der Polizei trotz des Erfolges noch Hürden zu überwinden. Sie müsste die Aufnahmete­sts, die sie damals schon absolviert hatte, wiederhole­n. Ein Glück für sie. Im ersten Anlauf waren die Ergebnisse nicht so gut, dass sie damit 2014 oder 2015 aufgenomme­n worden wäre. „Jetzt hat sie eine neue Chance“, sagte der Kammer-Vorsitzend­e. Dass sie weiter Polizistin werden will, bestätigte ihr Anwalt. „Dem Beruf der Polizistin will sie auf jeden Fall nachgehen“, sagte Ollmann.

In Baden-Württember­g hatte vor zwei Jahren eine abgelehnte Bewerberin Erfolg, nachdem sie sich direkt an den Petitionsa­usschuss des Landtages gewandt hatte. Der Polizeiarz­t hatte sie wegen der Silikonimp­lantate zuvor abgelehnt

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FOTO: DPA Der Rechtsanwa­lt der Klägerin, Sven Ollmann, im Verwaltung­sgericht. Seine Mandantin war selbst nicht vor Gericht erschienen.

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