Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
„Gullen VII“kann bebaut werden
Grünkrauter Gemeinderat stimmt mehrheitlich zu – Entwässerung war Thema
GRÜNKRAUT - Der Gemeinderat in Grünkraut hat in seiner Sitzung am Dienstagabend der Neuaufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Gullen VII“und der Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Gullen VI“zugestimmt. Vorausgegangen war eine intensive Diskussion unter den Gemeinderatsmitgliedern.
Zur Vorgeschichte: Im März dieses Jahres waren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen worden. Vom 12. April bis 11. Mai standen die Unterlagen der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung. Es gingen daraufhin Stellungnahmen ein. In der Sitzung vom 27. Juli wurde die Entwurfsfassung gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung beschlossen.
Bis zum 16. September gingen auch hier nochmals Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen ein. Dann wurde eine weitere Abwägung erarbeitet, die Unterlagen aktualisiert und von einem Anwalt geprüft. Das Planungsbüro Planstatt Senner stellte diese Änderungen dem Gemeinderat vor.
Grünkrauts Bürgermeister Holger Lehr betonte zu Beginn der Diskussion, dass er in allen Planungen der Fachbehörden und Ingenieurbüros involviert war und alles hinterfragt habe. „Es handelt sich hier um ein normales Bebauungsplanverfahren, das hat auch das beauftragte Anwaltsbüro rechtlich bestätigt“, so Lehr. Besonders die Entwässerung einzelner Grundstücke bereitete Kopfzerbrechen. Christa Gnann und Elena Igel von der Bürgerliste Grünkraut hatten gefordert, die Grundstücke 8 und 9 aus dem Bebauungsplan herauszulassen. Gerd Meixner, Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Zimmermann und Meixner, zeigte als wahrscheinlichste Lösung des Entwässerungsproblems den Bau eines Walls auf, der das Wasser in ein Sickerbecken führen soll. Das sei ein gängiges System. Meixner sieht bei der Entwässerung keine Probleme.
Dies unterstützte auch noch mal der Bürgermeister. Lehr: „Wir haben noch zusätzlich eine Untersuchung durch einen Geologen durchführen lassen. Er hat keinerlei Bedenken.“Im weiteren Verlauf diskutierte man über Anliegen von Privatpersonen, die eine Wertminderung angrenzender Grundstücke durch die Bebauung sehen. Das sei final noch zu klären. Grundsätzlich bestehe jedoch kein Rechtsanspruch auf Erhaltung des Status Quo. Auch sei ein Wertverlust nicht ersichtlich. Mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen stimmte der Gemeinderat dem Bebauungsplan „Gullen VII“und der Änderung des Bebauungsplanes „Gullen VI“jeweils in der Fassung vom 15. November zu.