Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Vorsicht beim Schnäppchen-Kauf
In den Tagen rund um den Black Friday und den Cyber Monday werden von vielen Händlern besonders hohe Rabatte gewährt. Worauf Kunden beim Schnäppchen-Kauf besonders achten sollen, darüber hat sich Karin Geupel mit Niklaas Haskamp, Sprecher der baden-württembergischen Verbraucherzentrale unterhalten.
Während der Schnäppchen-Tage rund um den Black Friday und den Cyber Monday locken Geschäfte die Verbraucher mit Rabatten von bis zu 50 Prozent. Sind diese Rabatte wirklich so groß, oder wird da mit Tricks gearbeitet? Es gibt sogenannte Mondpreise. Dabei wird ein Rabatt auf einen hohen Preis gegeben, der tatsächlich vorher so nie verlangt wurde. Das gilt als unlauterer Wettbewerb und ist rechtlich angreifbar. Ob eine Ersparnis tatsächlich so hoch ist wie beworben, ist außerdem oft fraglich: Da wird beispielsweise 50 Prozent Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung gegeben. Dieser Rabatt stimmt dann bezüglich dieser Empfehlung. Ob das Produkt vom Händler aber wirklich je zu diesem Preis angeboten wurde, kann der Kunde oft nicht prüfen.
Was kann der Kunde dagegen tun, wenn er nicht auf solche ScheinRabatte hereinfallen will? Diese Rabatt-Tage sind Marketingmaßnahmen. Das muss man im Hinterkopf haben, damit man sich nicht zu Spontankäufen verleiten lässt. Deshalb sollte sich der Kunde genau überlegen, was er kaufen will und Preise recherchieren.
Gibt es noch andere Dinge, auf die Kunden beim Onlineshopping achten sollten? Bei Portalen, auf denen Drittanbieter ihre Waren verkaufen, finden sich auch sogenannte Fakeshops. Das heißt, der Kunde bestellt eine Ware die es aber gar nicht gibt und die er nie bekommt. Um das zu verhindern, sollte man sich das Angebot und den Anbieter genau ansehen. Zum Beispiel ob im Impressum eine richtige Adresse angegeben ist. Nach Möglichkeit sollte nur auf Rechnung bestellt werden. Wird das Geld im Voraus überwiesen und kommt es dann zu Problemen, ist das Geld weg.