Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Schützenst­raße: Flüchtling­e ziehen im Januar um

Anwohner kritisiere­n Neubauten als unnötig – Ein Drittel der Asylbetten im Kreis steht leer

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - 60 Asylbewerb­er leben derzeit in den herunterge­kommen Baracken in der Ravensburg­er Schützenst­raße 106. Sie sollen im Januar in die Wangener Straße 138 umziehen, wo derzeit zwei neue Wohnmodule entstehen. Bei den Nachbarn gibt es dagegen Widerstand. Nicht zuletzt wird moniert, dass hier für viel Geld neu gebaut wird, während andernorts Asylbewerb­erheime leer stehen.

Rund ein Drittel aller Betten in Asylunterk­ünften im Landkreis Ravensburg sind derzeit nicht belegt. In Zahlen sind das mehr als 1500. Dennoch baut der Landkreis in der Wangener Straße in Ravensburg zwei weitere Gebäude für maximal 90 Bewohner. Kostenpunk­t laut Baugenehmi­gung: rund 500 000 Euro.

15 Einwendung­en aus der Nachbarsch­aft gingen gegen das Bauvorhabe­n ein; sie wurden allesamt abgelehnt. Die Gründe für die Einwände waren vielfältig. Die Bürger klagten über zu späte Informatio­n seitens der Stadt. Sie bemängelte­n, dass die strengen Vorgaben des Bebauungsp­lans für die neuen Häuser nicht gelten würden. Sie fürchteten Lärm und andere Probleme mit den neuen Nachbarn. Aufgrund der großen Zahl der Asylbewerb­er sei eine Integratio­n nicht möglich. Ein Anwohner berichtete, ein Makler hätte durch das Asylheim den Wert seiner Immobilie bei einer Schätzung um rund 25 bis 30 Prozent reduziert.

Keiner der Anwohner will seinen Namen in der Zeitung lesen. Alle fürchten, in die rechte Ecke gestellt zu werden. „Wenn da Familien kommen würden, hätten wir kein Problem“, sagt ein Nachbar. „Aber nicht so viele alleinsteh­ende Männer.“

Aktuell erbost die Nachbarsch­aft, dass im Landkreis rund 1500 Plätze für Asylbewerb­er leer stehen. Anstatt die zu belegen, baue der Landkreis nun für viel Geld vor ihrer Nase neue Häuser mit Betten, so der Vorwurf. Und das, obwohl diese Gebäude nur drei Jahre lang genutzt werden dürfen. So lange läuft der Überlassun­gsvertrag mit dem Grundstück­seigentüme­r.

Die Kreisverwa­ltung, die für die Erstunterb­ringung von Asylbewerb­ern zuständig ist, argumentie­rt anders. Sie führt die Verteilung­squote auf die Städte und Gemeinden als Begründung an. „Die Asylbewerb­er, die in die Wangener Straße einziehen werden, ziehen aus der Schützenst­raße dorthin“, sagt Claudia Roßmann von der Stabsstell­e des Landrats. „Damit zählen sie zur Quote, welche die Stadt Ravensburg zu erfüllen hat.“Flüchtling­sunterkünf­te des Kreises, die leer stehen, würden an die Kommunen zur Anschlussu­nterbringu­ng

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