Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Wohnraum-Bündnis: OB räumt Fehler ein
Rapp zweifelt nicht an Notwendigkeit des Projektes - Gespräche neu aufgesetzt
RAVENSBURG - Fehler hat Ravensburgs Oberbürgermeister Daniel Rapp bei der Vorbereitung des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum in Ravensburg eingeräumt. Rapp ist allerdings überzeugt davon, dass sich der holprige Start wieder ausbügeln lässt. Am Sinn und der Notwendigkeit des Projektes gebe es ohnehin keine Zweifel.
Wie die „Schwäbische Zeitung“berichtete, hat das Bündnis, das der Ravensburger Gemeinderat kürzlich verabschiedet hat, hohe Wellen geschlagen. Einige Bauträger haben angekündigt, aus Protest in Ravensburg nicht mehr investieren zu wollen. Die FDP-Fraktion hat gar Aufsichtsbeschwerde gegen die Vereinbarung beim Regierungspräsidium gestellt.
Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum gilt für alle neuen Bauvorhaben ab zehn Wohneinheiten in den Städten Ravensburg und Weingarten. Es sieht vor, dass 20 Prozent der Wohnfläche 15 Jahre lang mindestens 14 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten werden müssen. Zudem hat die Stadt ein Belegungsrecht.
Streit im Gemeinderat hatte es auch deshalb gegeben, weil die Verwaltung Bauvorhaben von den Auflagen ausnehmen wollte, für die es bereits vor dem Bündnis-Beschluss abgestimmte Planungen geben habe. Diesen Kompromiss hatte die Mehrheit der Stadträte abgelehnt.
„Wir müssen selbstkritisch einräumen, dass wir den Dissens, der sich hinter der Beschlussvorlage versteckt hat, nicht rechtzeitig erkannt haben“, sagt im Rücklick der OB und meint damit die Interpretation des Begriffs „neue“Bauvorhaben. Jetzt müsse man die Mehrheiten akzeptieren.
Rapp glaubt, dass trotz der harschen Kritik aus Reihen der Investoren von sechs betroffenen Großprojekten zumindest vier doch noch zustande gekommen. Die neu aufgesetzten Gespräche verliefen gut,
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Viel Ärger sei auch Missverständnissen geschuldet: Beim Belegungsrecht gehe es nicht um „Sozialwohnungen im engen Sinne“, sagt der OB. „Für eventuell schwierige Mieter, wie sie offenbar die Bauträger vor Augen haben, gibt es städtische Wohnungen. Wir reden von Menschen, die einen Wohnberechtigungsschein bekommen. Das sind keine Hartz-IV-Empfänger.“Einen Wohnberechtigungsschein für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung erhält, wer Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Grenze ist regional unterschiedlich. In Stuttgart bekäme beispielsweise eine junge Familie mit zwei Kindern einen Wohnberechtigungsschein, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen nicht über 45 000 Euro liegt.
Der OB: „Wir dürfen Menschen, die etwas in Ravensburg suchen und nicht zu den Besserverdienern gehören, nicht an den Rand drängen. Es geht um die klassische Verkäuferin und den Angestellten, die sich auch noch eine Wohnung leisten können müssen.“
Daniel Rapp spricht darüber hinaus nicht von einem Belegungs-, sondern von einem Benennungsrecht der Stadt: „Wir schreiben die Mieter nicht vor, sondern machen Vorschläge. Die darf der Vermieter mehrmals ablehnen. Er muss dann allerdings selbst jemanden mit einem Berechtigungsschein bringen.“