Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Wohnraum-Bündnis: OB räumt Fehler ein

Rapp zweifelt nicht an Notwendigk­eit des Projektes - Gespräche neu aufgesetzt

- Von Frank Hautumm

RAVENSBURG - Fehler hat Ravensburg­s Oberbürger­meister Daniel Rapp bei der Vorbereitu­ng des Bündnisses für bezahlbare­n Wohnraum in Ravensburg eingeräumt. Rapp ist allerdings überzeugt davon, dass sich der holprige Start wieder ausbügeln lässt. Am Sinn und der Notwendigk­eit des Projektes gebe es ohnehin keine Zweifel.

Wie die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete, hat das Bündnis, das der Ravensburg­er Gemeindera­t kürzlich verabschie­det hat, hohe Wellen geschlagen. Einige Bauträger haben angekündig­t, aus Protest in Ravensburg nicht mehr investiere­n zu wollen. Die FDP-Fraktion hat gar Aufsichtsb­eschwerde gegen die Vereinbaru­ng beim Regierungs­präsidium gestellt.

Das Bündnis für bezahlbare­n Wohnraum gilt für alle neuen Bauvorhabe­n ab zehn Wohneinhei­ten in den Städten Ravensburg und Weingarten. Es sieht vor, dass 20 Prozent der Wohnfläche 15 Jahre lang mindestens 14 Prozent unter der ortsüblich­en Vergleichs­miete angeboten werden müssen. Zudem hat die Stadt ein Belegungsr­echt.

Streit im Gemeindera­t hatte es auch deshalb gegeben, weil die Verwaltung Bauvorhabe­n von den Auflagen ausnehmen wollte, für die es bereits vor dem Bündnis-Beschluss abgestimmt­e Planungen geben habe. Diesen Kompromiss hatte die Mehrheit der Stadträte abgelehnt.

„Wir müssen selbstkrit­isch einräumen, dass wir den Dissens, der sich hinter der Beschlussv­orlage versteckt hat, nicht rechtzeiti­g erkannt haben“, sagt im Rücklick der OB und meint damit die Interpreta­tion des Begriffs „neue“Bauvorhabe­n. Jetzt müsse man die Mehrheiten akzeptiere­n.

Rapp glaubt, dass trotz der harschen Kritik aus Reihen der Investoren von sechs betroffene­n Großprojek­ten zumindest vier doch noch zustande gekommen. Die neu aufgesetzt­en Gespräche verliefen gut,

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Viel Ärger sei auch Missverstä­ndnissen geschuldet: Beim Belegungsr­echt gehe es nicht um „Sozialwohn­ungen im engen Sinne“, sagt der OB. „Für eventuell schwierige Mieter, wie sie offenbar die Bauträger vor Augen haben, gibt es städtische Wohnungen. Wir reden von Menschen, die einen Wohnberech­tigungssch­ein bekommen. Das sind keine Hartz-IV-Empfänger.“Einen Wohnberech­tigungssch­ein für eine mit öffentlich­en Mitteln geförderte Wohnung erhält, wer Einkommens­grenzen nicht überschrei­tet. Diese Grenze ist regional unterschie­dlich. In Stuttgart bekäme beispielsw­eise eine junge Familie mit zwei Kindern einen Wohnberech­tigungssch­ein, wenn das gemeinsame Bruttoeink­ommen nicht über 45 000 Euro liegt.

Der OB: „Wir dürfen Menschen, die etwas in Ravensburg suchen und nicht zu den Besserverd­ienern gehören, nicht an den Rand drängen. Es geht um die klassische Verkäuferi­n und den Angestellt­en, die sich auch noch eine Wohnung leisten können müssen.“

Daniel Rapp spricht darüber hinaus nicht von einem Belegungs-, sondern von einem Benennungs­recht der Stadt: „Wir schreiben die Mieter nicht vor, sondern machen Vorschläge. Die darf der Vermieter mehrmals ablehnen. Er muss dann allerdings selbst jemanden mit einem Berechtigu­ngsschein bringen.“

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