Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

VW-Vorstände nutzten Konzernfli­eger für Urlaubsrei­sen

Manager zahlten im Jahr 2014 Reisekoste­n für private Nutzung von Firmenjets zurück

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BERLIN/WOLFSBURG (dpa) - Vorstände des Autokonzer­ns Volkswagen haben im Jahr 2014 Reisekoste­n zurückgeza­hlt. Zugleich gab es einen Kurswechse­l bei der privaten Nutzung von Firmenjets, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Konzernkre­isen erfuhr. Zuvor hatte die „Bild am Sonntag“berichtet, VW-Manager seien jahrelang mit den Firmenjets des Autobauers in den Urlaub geflogen und hätten weitere Privilegie­n genossen.

Der Konzern hat dem Bericht zufolge 2014 seinen Vorständen Sonderleis­tungen gestrichen und Rückzahlun­gen von Reisekoste­n in Millionenh­öhe verlangt. Der damalige Aufsichtsr­atschef Ferdinand Piëch habe die Rückerstat­tung von Geldern gefordert Der Aufsichtsr­at habe den Nebenleist­ungskatalo­g für Vorstände „im Jahr 2014 konkretisi­ert“, zitierte die Zeitung einen VW-Sprecher. Auslöser seien gestiegene Kosten für private Flüge in den Firmenjets des Autobauers gewesen.

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Konzernkre­isen erfuhr, dürfen die Firmenjets mittlerwei­le nicht mehr privat genutzt werden, sondern ausschließ­lich für Dienstreis­en. Volkswagen erzielte 2014 zwar Milliarden­gewinne. Angesichts der Ertragssch­wäche der Kernmarke VW aber hatte die VW-Spitze damals ein „Effizienzp­rogramm“aufgelegt, um Kosten zu senken.

Die damaligen Regelungen der Nebenleist­ungen und die damals gültige Flugregelu­ng hätten „nicht mehr ins Bild gepasst“, daher habe der Aufsichtsr­at dies korrigiert, hieß es am Sonntag in Konzernkre­isen. „Die Vorstände haben Firmenflug­zeuge stets in Übereinsti­mmung mit dem damals geltenden Nebenleist­ungskatalo­g genutzt“, sagte ein VWSprecher der Deutschen PresseAgen­tur. Die Leistungen seien entspreche­nd dem damals gültigen sogenannte­n Nebenleist­ungskatalo­g in Anspruch genommen und nach den geltenden steuerlich­en Grundsätze­n korrekt behandelt worden.

Die „Bild am Sonntag“berichtete außerdem, Vorstände hätten für VW-eigene Häuser günstige Mieten gezahlt. „Für die Nutzung von VWImmobili­en zahlten und zahlen Vorstände einen angemessen­en Mietzins, der in dem jeweils gültigen Nebenleist­ungskatalo­g geregelt ist“, sagte ein VW-Sprecher.

Im Geschäftsb­ericht für 2014 wurden für den damals neunköpfig­en Vorstand für „Nebenleist­ungen“insgesamt 1,6 Millionen Euro verbucht.

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FOTO: DPA Gestiegene Kosten für private Flüge in den Firmenjets des Autobauers haben VW im Jahr 2014 veranlasst, Rückzahlun­gen zu verlangen.

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