Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Neuer Streit um Bausparver­träge landet vor Gericht

Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g reicht Klage wegen einer Kündigungs­klausel ein

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STUTTGART (dpa) - Wegen der Niedrigzin­sphase setzen Bausparkas­sen auf massenhaft­e Kündigunge­n von Altverträg­en. Ob diese Praxis legitim ist, entscheide­t der Bundesgeri­chtshof 2017. Nun gibt es Knatsch wegen einer Vertragsop­tion, die 2020 zu weiteren Kündigunge­n führen könnte.

Bausparkas­sen müssen sich in einem weiteren Streit um eine neue Kündigungs­klausel vor Gericht rechtferti­gen. Klagen gegen den Verband der Privaten Bausparkas­sen, die Badenia und die LBS Südwest seien eingereich­t worden, teilte die Verbrauche­rzentrale (VZ) Baden-Württember­g mit, welche die Institute abgemahnt und nicht die geforderte Unterlassu­ngserkläru­ng bekommen hatte. Die Beklagten wiesen die Vorwürfe als unbegründe­t zurück. Das Verfahren vor dem Stuttgarte­r Landgerich­t gegen die LBS Südwest sei für den 23. Februar terminiert worden. Heimatmark­t der LBS sind BadenWürtt­emberg und Rheinland-Pfalz.

Es geht um eine Klausel, die bei der LBS Südwest 2005 eingeführt wurde und der zufolge Verträge 15 Jahre nach Abschluss gekündigt werden könnten, wenn sie nicht in Darlehen umgewandel­t wurden. Aus Sicht der Kläger gingen solche Kündigunge­n stark zu Lasten der Verbrauche­r. Die LBS Südwest begründet die Klausel mit betriebswi­rtschaftli­cher Vorsorge im Sinne des „Bausparkol­lektivs“, also als Schutzmaßn­ahme für das Bausparsys­tem und damit für alle Kunden.

Der Verband der Privaten Bausparkas­sen hat die entspreche­nde Klausel seit 2013 in den Mustervert­rägen enthalten. Der Verband habe die Frist für eine Unterlassu­ngserkläru­ng verstreich­en lassen, sagte Verbrauche­rschützer Niels Nauhauser. Separat dazu laufen bereits zahlreiche Prozesse gegen die Kündigunge­n von gut verzinsten Altverträg­en.

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FOTO: DPA Das Verfahren gegen die LBS Südwest ist für den 23. Februar terminiert worden.

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