Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Neuer Streit um Bausparverträge landet vor Gericht
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reicht Klage wegen einer Kündigungsklausel ein
STUTTGART (dpa) - Wegen der Niedrigzinsphase setzen Bausparkassen auf massenhafte Kündigungen von Altverträgen. Ob diese Praxis legitim ist, entscheidet der Bundesgerichtshof 2017. Nun gibt es Knatsch wegen einer Vertragsoption, die 2020 zu weiteren Kündigungen führen könnte.
Bausparkassen müssen sich in einem weiteren Streit um eine neue Kündigungsklausel vor Gericht rechtfertigen. Klagen gegen den Verband der Privaten Bausparkassen, die Badenia und die LBS Südwest seien eingereicht worden, teilte die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg mit, welche die Institute abgemahnt und nicht die geforderte Unterlassungserklärung bekommen hatte. Die Beklagten wiesen die Vorwürfe als unbegründet zurück. Das Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht gegen die LBS Südwest sei für den 23. Februar terminiert worden. Heimatmarkt der LBS sind BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz.
Es geht um eine Klausel, die bei der LBS Südwest 2005 eingeführt wurde und der zufolge Verträge 15 Jahre nach Abschluss gekündigt werden könnten, wenn sie nicht in Darlehen umgewandelt wurden. Aus Sicht der Kläger gingen solche Kündigungen stark zu Lasten der Verbraucher. Die LBS Südwest begründet die Klausel mit betriebswirtschaftlicher Vorsorge im Sinne des „Bausparkollektivs“, also als Schutzmaßnahme für das Bausparsystem und damit für alle Kunden.
Der Verband der Privaten Bausparkassen hat die entsprechende Klausel seit 2013 in den Musterverträgen enthalten. Der Verband habe die Frist für eine Unterlassungserklärung verstreichen lassen, sagte Verbraucherschützer Niels Nauhauser. Separat dazu laufen bereits zahlreiche Prozesse gegen die Kündigungen von gut verzinsten Altverträgen.