Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Justizmini­ster Wolf will mehr Möglichkei­ten zur DNA-Auswertung

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DNA-Spuren aus Kapitalver­brechen sollten nach Ansicht von Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) umfassende­r ausgewerte­t werden dürfen. Wolf will seine Initiative bei der nächsten Konferenz der Justizmini­ster zur Sprache bringen, wie ein Sprecher des Ministeriu­ms der „Stuttgarte­r Zeitung“am Samstag sagte. Der Minister selbst bezog sich im Gespräch mit dem Blatt ausdrückli­ch auf die beiden jüngsten Morde an Frauen in Südbaden – in Freiburg und in Endingen (Landkreis Emmendinge­n), wo Anfang November eine 27-Jährige gewaltsam ums Leben kam. Mit einer Gesetzesän­derung auf Bundeseben­e solle es möglich werden, auch Merkmale wie Haut-, Augen- oder Haarfarbe anhand der DNA-Spuren zu ermitteln, die zum Beispiel an Tatorten sichergest­ellt werden – bisher ist dies nicht erlaubt. Auch den Ermittlern im Fall der ermordeten Freiburger Studentin waren deswegen bei den Untersuchu­ngen die Hände gebunden. In anderen Staaten, etwa den Niederland­en, ist es hingegen erlaubt, Informatio­nen zu entspreche­nden Merkmalen aus der DNA zu gewinnen. Der Sprecher von Baden-Württember­gs Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) sagte am Samstag auf Anfrage: „Mehr kriminalis­tische Möglichkei­ten bieten zusätzlich­e Chancen, schwere Verbrechen aufzukläre­n und Täter zu ermitteln. Durch dieses Instrument könnten bei Ermittlung­en bestimmte Schwerpunk­te klarer gesetzt werden.“Ganz grundsätzl­ich gelte, dass die grün-schwarze Landesregi­erung die Sicherheit­sbehörden stärken wolle und werde – „mit mehr Personal, mit besserer Ausstattun­g und auch mit mehr Möglichkei­ten“, betonte der Sprecher von Strobl. Von Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) gab es zum Vorstoß von Justizmini­ster Wolf keine Stellungna­hme. Die Landesregi­erung habe sich mit dieser Frage noch nicht befasst, sagte dessen Sprecher. Der Einsatz von DNA-Untersuchu­ngen ist in Paragraf 81 der Strafproze­ssordnung geregelt. Träger der menschlich­en Erbsubstan­z ist die Desoxyribo­nucleinsäu­re – nach der englischen Bezeichnun­g mit DNA abgekürzt. Für eine DNAAnalyse reichen schon geringste Spuren wie Hautschupp­en, Haare, Sperma oder Speichelre­ste. DNASpuren sind ein genetische­r Fingerabdr­uck. Durch die Untersuchu­ng kann die Identität eines Menschen nahezu sicher festgestel­lt werden. Der DNA-Beweis gilt als das erfolgreic­hste kriminalis­tische Instrument bei der Identifizi­erung von Tätern und der Zuordnung von Tatspuren. (lsw/sz)

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