Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Justizminister Wolf will mehr Möglichkeiten zur DNA-Auswertung
DNA-Spuren aus Kapitalverbrechen sollten nach Ansicht von Justizminister Guido Wolf (CDU) umfassender ausgewertet werden dürfen. Wolf will seine Initiative bei der nächsten Konferenz der Justizminister zur Sprache bringen, wie ein Sprecher des Ministeriums der „Stuttgarter Zeitung“am Samstag sagte. Der Minister selbst bezog sich im Gespräch mit dem Blatt ausdrücklich auf die beiden jüngsten Morde an Frauen in Südbaden – in Freiburg und in Endingen (Landkreis Emmendingen), wo Anfang November eine 27-Jährige gewaltsam ums Leben kam. Mit einer Gesetzesänderung auf Bundesebene solle es möglich werden, auch Merkmale wie Haut-, Augen- oder Haarfarbe anhand der DNA-Spuren zu ermitteln, die zum Beispiel an Tatorten sichergestellt werden – bisher ist dies nicht erlaubt. Auch den Ermittlern im Fall der ermordeten Freiburger Studentin waren deswegen bei den Untersuchungen die Hände gebunden. In anderen Staaten, etwa den Niederlanden, ist es hingegen erlaubt, Informationen zu entsprechenden Merkmalen aus der DNA zu gewinnen. Der Sprecher von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte am Samstag auf Anfrage: „Mehr kriminalistische Möglichkeiten bieten zusätzliche Chancen, schwere Verbrechen aufzuklären und Täter zu ermitteln. Durch dieses Instrument könnten bei Ermittlungen bestimmte Schwerpunkte klarer gesetzt werden.“Ganz grundsätzlich gelte, dass die grün-schwarze Landesregierung die Sicherheitsbehörden stärken wolle und werde – „mit mehr Personal, mit besserer Ausstattung und auch mit mehr Möglichkeiten“, betonte der Sprecher von Strobl. Von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gab es zum Vorstoß von Justizminister Wolf keine Stellungnahme. Die Landesregierung habe sich mit dieser Frage noch nicht befasst, sagte dessen Sprecher. Der Einsatz von DNA-Untersuchungen ist in Paragraf 81 der Strafprozessordnung geregelt. Träger der menschlichen Erbsubstanz ist die Desoxyribonucleinsäure – nach der englischen Bezeichnung mit DNA abgekürzt. Für eine DNAAnalyse reichen schon geringste Spuren wie Hautschuppen, Haare, Sperma oder Speichelreste. DNASpuren sind ein genetischer Fingerabdruck. Durch die Untersuchung kann die Identität eines Menschen nahezu sicher festgestellt werden. Der DNA-Beweis gilt als das erfolgreichste kriminalistische Instrument bei der Identifizierung von Tätern und der Zuordnung von Tatspuren. (lsw/sz)