Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
18-Jähriger sticht auf Freundin ein
Beziehungstat: Opfer wollte Täter vermutlich verlassen – Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung
Beziehungstat in Ravensburg: Opfer wollte Täter wohl verlassen.
RAVENSBURG - Wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt die Kriminalpolizei gegen einen 18-Jährigen aus Ravensburg. Er soll am Mittwoch gegen 16 Uhr in der Wohnung seiner Eltern in der Innenstadt auf eine 16Jährige eingestochen haben, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft mit.
Nach bisherigen Erkenntnissen war es zwischen den beiden zu einem Streit gekommen, nachdem der 18-Jährige Hinweise gefunden hatte, dass die 16-Jährige möglicherweise die Beziehung beenden wolle. Der Tatverdächtige soll ein Messer geholt und damit auf sein Opfer eingestochen haben. Durch die Schreie des Mädchens wurde ein Familienangehöriger des 18-Jährigen auf die Situation aufmerksam, der die beiden trennte. Ebenfalls hellhörig gewordene Hausbewohner hatten über Notruf die Polizei verständigt.
Die Jugendliche wurde bei dem Angriff am Bauch, an der Hand sowie im Gesicht so schwer verletzt, dass sie noch in der Nacht notoperiert werden musste. Sie befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr.
Polizeibeamte nahmen den Beschuldigten noch am Tatort vorläufig fest. Zunächst stand der Vorwurf eines versuchten Tötungsdeliktes im Raum. Doch aufgrund der weiteren Ermittlungen gehen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zwischenzeitlich von keiner Tötungsabsicht des 18-jährigen Beschuldigten mehr aus, weshalb auf die Beantragung eines Haftbefehls verzichtet wurde. Der 18-Jährige befindet sich auf freiem Fuß.
Tötung wohl nicht geplant „Eine neue Tatbewertung hat ergeben, dass es sich nicht um einen Tötungsvorsatz gehandelt hat“, sagt Karl-Josef Diehl von der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Daher laute der neuerliche Vorwurf „nur“auf gefährliche Körperverletzung. Wie der Oberstaatsanwalt erklärt, gehe man von einem sogenannten „Rücktritt“des Täters vom versuchten Tötungsdelikt aus. Heißt: Der 18-Jährige hätte weiter auf die 16-Jährige einstechen können, tat es aber nicht, sondern stoppte den Angriff. „Er hat wohl nicht geplant, seine Freundin zu töten“, so Diehl.
Im Falle des 18-Jährigen, der laut Diehl bislang nicht strafrechtlich aufgefallen ist, wird vermutlich das Jugendstrafrecht angewandt. Die Attacke auf seine Freundin könnte eine Kurzschlussreaktion gewesen sein. „Bei Beziehungsdelikten spielen Emotionen oft eine Rolle“, erläutert der Oberstaatsanwalt.