Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
„Erhebliche Mängel“bei Service von Baufinanzierern Kurz berichtet
BERLIN (AFP) - Wer auf der Suche nach einem Immobilienkredit ist, sollte der Stiftung Warentest zufolge misstrauisch gegenüber den Beratungen von Banken und anderen Kreditvermittlern sein. Ein Test von 21 Anbietern habe bei vielen Instituten „erhebliche Mängel“zutage gefördert, berichtete die Zeitschrift „Finanztest“am Dienstag vorab aus ihrer März-Ausgabe. „Ob Wohnung oder Haus, für Immobilienkäufer bleibt eine gute Beratung die Ausnahme“, lautete das Fazit. Die Stiftung Warentest führte mehr als 140 Testgespräche in jeweils sechs bis sieben Filialen von Banken und Kreditvermittlern. „Der Testfall war nicht schwer, er hätte den Beratern keine Probleme bereiten dürfen“, heißt es in dem Bericht. „Doch viele Bankberater patzten gleich mehrfach.“Mal habe im Finanzierungsplan eine Lücke von mehreren Tausend Euro geklafft, mal seien die Kreditraten für den Kunden viel zu hoch gewesen.
Versehentlich geschlossene Verträge gleich widerrufen
MAINZ (dpa) - Am Telefon oder an der Haustür – älteren Menschen fällt es häufig schwer, dreiste Verkäufer in ihre Schranken zu weisen. Es passiert schon mal, dass man ohne es zu wollen einen Vertrag am Telefon abschließt. In dem Fall sollte man sofort handeln, rät die Zeitschrift „Forum Opferhilfe“des Weißen Rings (Ausgabe 1/2017). Solche Verträge sind nämlich gültig. Sie können aber binnen 14 Tagen widerrufen werden. Der Betroffene muss dazu möglichst umgehend einen Brief schreiben, in dem er den geschlossenen Vertrag widerruft. Gesendet werden sollte dieser als Einschreiben mit Rückschein.
Amtliche Vordrucke für Steuererklärung nutzen
BERLIN (dpa) - Eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel? So verlockend ein solch unkompliziertes Verfahren erscheinen mag – erlaubt ist es nicht. Die Einkommensteuererklärung muss auf den amtlichen Vordrucken abgegeben werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Und zwar in der Regel auf elektronischen Vorlagen. Zu finden sind diese Vordrucke im Internet (www.formulare-bfinv.de). Prinzipiell muss die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übersandt werden. Dafür kann das Elster-Portal der Finanzverwaltung genutzt werden (www.elster.de). Arbeitnehmer und Senioren dürfen ihre Steuer noch in Papierform erklären. Bei allen anderen Steuerzahlern ist die Abgabe auf Papier nur im Ausnahmefall möglich.
Mit dem Begrenzen von Baukosten Steuern sparen
BERLIN (dpa) - Herstellungskosten für Immobilien können in der Regel nur im Rahmen der Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Vermieter dürfen Herstellungskosten, die nach der Fertigstellung eines Gebäudes anfallen, sofort steuerlich geltend machen, wenn die einzelne Baumaßnahme ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 4000 Euro kostet. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin hin. Beispiele für solche Baumaßnahmen: der Einbau einer Gästetoilette, die Installation einer Alarmanlage, der Einbau von Fensterjalousien, einer Feuerschutztür, der Anbau einer Terrasse oder der Einbau einer Dachgaube.
Umfrage: Sicherheit geht für viele Anleger immer noch vor
BERLIN (dpa) - Sicherheit ist für die Mehrheit der Deutschen nach wie vor das entscheidende Kriterium bei der Geldanlage. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage nannte jeder Zweite (52 Prozent) dieses Ziel. Flexibilität wünscht sich jeder Dritte (32 Prozent). Eine hohe Rendite ist lediglich für knapp jeden Zehnten (neun Prozent) wichtig. So wundert es auch nicht, dass das Sparbuch auf Platz eins der beliebtesten Geldanlageformen landet: Fast jeder Zweite (45 Prozent) hat eins – und das, obwohl Sparer hier weiterhin kaum Zinsen bekommen.