Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kim Dotcoms Auslieferung an USA genehmigt
WELLINGTON (AFP) - Das oberste Zivil- und Strafgericht in Neuseeland hat die Auslieferung des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom an die USA genehmigt. Richter Murray Gilbert bestätigte am Montag die Entscheidung einer unteren Instanz, die einer Auslieferung des 43-Jährigen und dreier Mitangeklagter bereits zugestimmt hatte. Die US-Behörden werfen Dotcom Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor. Sollte er in den USA verurteilt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Die Justiz war zwar dem Argument des 43-Jährigen gefolgt, dass Urheberrechtsverletzungen nach neuseeländischem Gesetz nicht strafbar seien. Dagegen erklärte Richter Gilbert, es gebe genügend Hinweise auf Betrug, um Dotcom den Prozess zu machen. Die Verteidiger der Angeklagten kündigten an, vor den Berufungsgerichtshof zu ziehen. Kim Dotcom (mit bürgerlichem Namen ursprünglich Kim Schmitz) hatte im Jahr 2005 die Onlineplattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern Mathias Ortman, Bram van der Kolk und Finn Batato vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben. Nach Berechnungen des Ministeriums soll Megaupload mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar (165 Millionen Euro) gemacht haben, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. (AFP)